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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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9. August 2017: Von Wolff E. an Oliver Schönle

Vor 14 Monate überholt worden? Dann hat er nach EU Recht noch Gewährleistung und Röder müsste zahlen. Dumm nur, das die zwischendurch pleite waren. Ich weiß daher nicht, ob die dann kulant sind. Aus und Einbau des Motors kostet ja auch Geld. Ggf ist eurer Werft einsichtig.

9. August 2017: Von Oliver Schönle an Wolff E.

ganz genau, so verstehen wir das hier auch und haben das Röder auch so kommuniziert. Die sehen das aber "bisher" anders....Möchten sich aber diese Woche nochmal bei mir melden. Das warten wir jetzt mal ab.

9. August 2017: Von armin mueller an Oliver Schönle

Kulanz seitens Fa. Röder ?

Wir hatten vor einigen Jahren einen Starterdrive für einen 520er Conti von denen, der sage und schreibe 15 Anlaßzyklen überlebt hat. Als Antwort auf unsere Forderung nach Nachbesserung antwortete ein Mitarbeiter Röders, da läge eindeutig eine Fehlbedienung vor :-))))

9. August 2017: Von Thomas Gmach an Oliver Schönle

Da es leider immer wieder zu beobachten ist:

Damit Sie nicht wertvolle Zeit mit dem Falschen vertun sollten Sie prüfen, wer Ihr Vertragspartner bezüglich der Motorüberholung war. Haben Sie den Auftrag direkt an Röder erteilt und dorthin auch bezahlt oder haben Sie Ihre Werft beauftragt (und bezahlt) die sich wiederum der Firma Röder (vielleicht in Absprache mit Ihnen) bedient hat?

Im 2. Fall ist die Werft Adressat Ihrer Mängelansprüche ....

9. August 2017: Von Manfred Schulz an Wolff E.

Eine Anmerkung zu den Gewährleistungsfristen: Bei Wartungs/Reparaturarbeiten lassen sich diese auf 12 Monate reduzieren (KfZ-Wartungsbetriebe machen das praktisch immer, einfach mal auf die AGB bei der letzten Rechnung dort schauen...). Da wären dann 14 Monate seit der Reparatur ziemlich ärgerlich.

9. August 2017: Von Wolff E. an Thomas Gmach

Richtig, wenn die Rechnung von der Werft wegen motorueberholung gekommen ist, ist die Werft der Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche.

10. August 2017: Von Oliver Schönle an Thomas Gmach

Danke. Das ist uns bewusst, da wir unserem LTB bislang aus guten Gründen nicht in den Rücken fallen wollen, versuchen wir es erstmal mit Röder Direkt. Der Mangel wurde natürlich rechtzeitig an beiden Stellen angezeigt!

10. August 2017: Von Wolff E. an Manfred Schulz

Eine Überholung ist nach meinem Verständnis keine Reparatur. Dies wird unterstützt durch die neue TBO von 2000 Stunden, sofern der Motor gewerblich fliegt.

10. August 2017: Von Gerd Wengler an Wolff E.

Lycomings FAQ Seite ist interessant: Lycoming FAQ Es sieht mir so aus, als ob Lycoming oftmals bezahlt, je nach Fall. Mein TIO-540-AK1A ist zum Glück nicht betroffen.


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