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9. August 2017: Von Thomas Gmach an Oliver Schönle

Da es leider immer wieder zu beobachten ist:

Damit Sie nicht wertvolle Zeit mit dem Falschen vertun sollten Sie prüfen, wer Ihr Vertragspartner bezüglich der Motorüberholung war. Haben Sie den Auftrag direkt an Röder erteilt und dorthin auch bezahlt oder haben Sie Ihre Werft beauftragt (und bezahlt) die sich wiederum der Firma Röder (vielleicht in Absprache mit Ihnen) bedient hat?

Im 2. Fall ist die Werft Adressat Ihrer Mängelansprüche ....

9. August 2017: Von Wolff E. an Thomas Gmach

Richtig, wenn die Rechnung von der Werft wegen motorueberholung gekommen ist, ist die Werft der Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche.

10. August 2017: Von Oliver Schönle an Thomas Gmach

Danke. Das ist uns bewusst, da wir unserem LTB bislang aus guten Gründen nicht in den Rücken fallen wollen, versuchen wir es erstmal mit Röder Direkt. Der Mangel wurde natürlich rechtzeitig an beiden Stellen angezeigt!


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