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Danke Ingo, aber ist das denn gleichbedeutend dass die EASA die auch akzeptiert???
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gegenfrage: wen juckts, ob ein feuer mit einem nicht zugelassenen feuerlöscher gelöscht wird oder ob ein nicht zugelassener ELT die luftrettung alarmiert? warscheinlich dürfen dann die helfer nicht helfen, wenn keine zulassung für feuerlöscher und elt vorliegt und fahren wieder....ganz gem. den vorschriften....
ja - das ist europa - und besonders deutschland - dieses unsre land!
mfg ingo fuhrmeister
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Ingo, ich gebe dir voll und ganz recht. Nur wird der Prüfer den FireEx checken und mir dann eröffnen dass ich mir einen scheissteuren Total XXY reinschrauben lassen muss... darum gehts.....
Grüße aus EDTU
Andrius Diksaitis
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wo steht denn da was lba oder sonstiger zulassung?
https://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/22654/publicationFile/1915/Vorschriften_ELT.pdf §9
wenn aquila das gerät empfiehlt - liegt m.e. bereits eine zulassung vor - wenn überhaupt notwendig!
das DOT bzw. die FAA haben keine kategorie für handfeuerlöscher....
oder hab ich was falsch verstanden???
mfg ingo fuhrmeister
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- wenn überhaupt notwendig!
Können Sie sich im Ernst ein in ein Flugzeug einzubauendes Zusatzgerät vorstellen, welches nicht den Segen von LBA bzw. EASA benötigt, obschon es
a) unter gehörigem Überdruck steht und
b) eine Chemikalie enthält, welche bei falscher Anwendung unmittelbar tödlich sein kann?
Quasi eine höchst gefährliche chemische Waffe, zumindest beim Anwenden oder Bersten im begrenzten Raum eines Flugzeugcockpits.
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ergo hat es den segen - wenn es im adler eingebaut ist!
mfg ingo fuhrmeister
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Genau das ist leider nicht immer der Fall. Sonst gäbe es nicht soviele STC's. Gleich ist eben in der Aeronautik-Beamtensprache längst nicht immer gleich. Manchmal hat das sogar einen technisch ersichtlichen Grund, aber auch die absolute Grundlosigkeit ist oft der Erzeuger von Papierstapeln.
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Hallo Herr fuhrmeister,
Naja Feuerlöscher müssen zum einen der NFL II 82/03 (Verwendung von Halon in LFZ) genügen,andererseits auch den Anforderungen der Vo 2043/2003 genügen und für LFZ die unter Nationales Recht fallenwäre da wohl die LuftVZO und die LuftgPVzu rate zu ziehen..
Jedoch kann man schon Generell sagen dasFeuerlöscher zum einbau in Luftfahrzeuge den Anforderungender als "sonstiges Luftfahrtgerät" entsprechen muß. Ein Augenmerk liegt hier u.a auf die Anforderungen bei der Schweisstechnischen Fertigung (Schweissen in der Luft und Raumfahrt).
Mfg: Sf23
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