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38 Beiträge Seite 1 von 2

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Wartung | zugelassener Feuerlöscher?  
30. Oktober 2010: Von Andrius Diksaitis 
Hallo zusammen !
Ich möchte einen FAA zugelassenen Feuerlöscher der Fa. H3R in meine C 150 einbauen. Hat jemand Quellen ob diese ( nicht im LBA Verzeichnis gelisteten ) Feuerlöscher akzeptiert werden?
Für die Aquila existiert nämlich ein SB das den Einbau eines H3R RT 400 ( ca 110$) erlaubt.

https://www.aquila-aero.com/fileadmin/pdf/gemeinsam/service/techn-mitteilungen/SB_AT01_016_01.pdf

Vielen Dank im voraus!

Andrius Diksaitis
31. Oktober 2010: Von  an Andrius Diksaitis
hallo aus erding,

die geräte von h3r sind vom DOT anerkannt!

ich habe einige geräte da!

mfg
ingo fuhrmeister
31. Oktober 2010: Von Andrius Diksaitis an 
Danke Ingo, aber ist das denn gleichbedeutend dass die EASA die auch akzeptiert???
31. Oktober 2010: Von  an Andrius Diksaitis
gegenfrage: wen juckts, ob ein feuer mit einem nicht zugelassenen feuerlöscher gelöscht wird oder ob ein nicht zugelassener ELT die luftrettung alarmiert? warscheinlich dürfen dann die helfer nicht helfen, wenn keine zulassung für feuerlöscher und elt vorliegt und fahren wieder....ganz gem. den vorschriften....

ja - das ist europa - und besonders deutschland - dieses unsre land!

mfg
ingo fuhrmeister
31. Oktober 2010: Von Andrius Diksaitis an 
Ingo, ich gebe dir voll und ganz recht. Nur wird der Prüfer den FireEx checken und mir dann eröffnen dass ich mir einen scheissteuren Total XXY reinschrauben lassen muss... darum gehts.....

Grüße aus EDTU

Andrius Diksaitis
31. Oktober 2010: Von  an Andrius Diksaitis
wo steht denn da was lba oder sonstiger zulassung?

https://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/22654/publicationFile/1915/Vorschriften_ELT.pdf §9

wenn aquila das gerät empfiehlt - liegt m.e. bereits eine zulassung vor - wenn überhaupt notwendig!

das DOT bzw. die FAA haben keine kategorie für handfeuerlöscher....

oder hab ich was falsch verstanden???

mfg
ingo fuhrmeister
31. Oktober 2010: Von Max Sutter an 
- wenn überhaupt notwendig!

Können Sie sich im Ernst ein in ein Flugzeug einzubauendes Zusatzgerät vorstellen, welches nicht den Segen von LBA bzw. EASA benötigt, obschon es

a) unter gehörigem Überdruck steht und

b) eine Chemikalie enthält, welche bei falscher Anwendung unmittelbar tödlich sein kann?

Quasi eine höchst gefährliche chemische Waffe, zumindest beim Anwenden oder Bersten im begrenzten Raum eines Flugzeugcockpits.
31. Oktober 2010: Von  an Max Sutter
ergo hat es den segen - wenn es im adler eingebaut ist!

mfg
ingo fuhrmeister
31. Oktober 2010: Von Max Sutter an 
Genau das ist leider nicht immer der Fall. Sonst gäbe es nicht soviele STC's. Gleich ist eben in der Aeronautik-Beamtensprache längst nicht immer gleich. Manchmal hat das sogar einen technisch ersichtlichen Grund, aber auch die absolute Grundlosigkeit ist oft der Erzeuger von Papierstapeln.
31. Oktober 2010: Von M Schnell an 
Hallo Herr fuhrmeister,

Naja Feuerlöscher müssen zum einen der NFL II 82/03 (Verwendung von Halon in LFZ) genügen,andererseits auch den Anforderungen der Vo 2043/2003 genügen und für LFZ die unter Nationales Recht fallenwäre da wohl die LuftVZO und die LuftgPVzu rate zu ziehen..

Jedoch kann man schon Generell sagen dasFeuerlöscher zum einbau in Luftfahrzeuge den Anforderungender als "sonstiges Luftfahrtgerät" entsprechen muß.
Ein Augenmerk liegt hier u.a auf die Anforderungen bei der Schweisstechnischen Fertigung (Schweissen in der Luft und Raumfahrt).

Mfg: Sf23
1. November 2010: Von Alexander Stöhr an Andrius Diksaitis
@diksaitis: Wieso fragen Sie nicht beim LBA, welche Dokumente notwendig sind, um nachweisen zu können DASS die in den NfL festgehaltenen Forderungen eingehalten werden?

Das Forum hier ist nicht die geeignete Spielwiese, um für das LBA belastbare Antworten zu bekommen. Beauftragen Sie einen LTB, ihnen das Paperwork zu organisieren. Oder ist alles "experimental"?

@fuhrmeister: Wieso meinen Fußgänger, die Eignung von Druckgasbehälter für einen bestimmten Verwednungsszweck selbst beurteilen zu müssen? Soll doch der Importeur/ Hersteller eine Aussage darüber machen, ob der Feuerlöscher im betreffenden Muster in der betreffenden Einbaulage wie gefordert funktioniert. Für Aquila wird doch wohl sowas vorliegen...

Es ist doch wirklich nicht so schwer, oder? Es wäre ja Aufgabe des LBA/EASA mit der FAA eine gegeseitige Anerkennung von Modifikationen (STC, Field App, und 337er für beide) auszuarbeiten. Weil dies nicht so ist, können Sie nur das einbauen, was hier auf der Liste steht - feuer hin oder her. Das Problem ist eben nicht die physikalisch technische Eignung sondern die bürokratische.
1. November 2010: Von Andrius Diksaitis an Alexander Stöhr
hallo herr stör,

vielen Dank, das ist eine gute Idee. Bis ich dann ohnehin die 300€ aufwandsgrenze erreicht habe und mir den zugelassenen FireEx kaufen kann.....

Grüße,

Andrius Diksaitis
1. November 2010: Von M Schnell an Andrius Diksaitis
Wenn Sie ein Problem damit haben 300 euro in ihr Flugzeug zu Investieren dann beantragen sie halt ne Ausnahmegenehmigung gem §28 zur LuftBO bzw 3.DV LuftBO.
In "Ausnahmefällen" funktioniert das sogar für ELT'S


Mfg: SF23
1. November 2010: Von Udo S. an M Schnell
ich freu mich schon auf diskussionen über den sinn eines feurlöschers an bord, den noch nichtmal jemand am boden nachweisen konnte, geschweige denn im flug, unter einhaltung des vorgeschriebenen mindestabstandes für autopliotlose flugzeuge.

aber vielleicht hat ja der nicht per liste zugelassene feuerlöscher einen geringeren mindestabstand?

;-)
1. November 2010: Von Max Sutter an Udo S.
Nicht verzagen, Holdosi fragen. Der hat doch seinerzeit beim letzten erbitterten Aufeinandertreffen von Feuerlöscher-an-Bord-Befürwortern und -Gegnern versprochen, auf seinem Platz Selbstversuche durchzuführen und darüber zu berichten, ach ja, stimmt, er hat sich seither nicht mehr gemeldet, da wird doch nicht etwa ...
2. November 2010: Von  an Max Sutter
warscheinlich ist er beim selbstversuch verbrannt....weil keiner traute, ihn mit einem nicht zugelassenen handfeuerlöscher im flugzeug zu löschen....

mfg
ingo fuhrmeister
2. November 2010: Von Udo S. an Max Sutter
tja - so bleibt das in erinnerung, als "feuerlöscher-diskussion".

eigentlich gings damals mit der feuerlöscher-aktion lediglich als eine der repräsentativsten maßnahmen, um diskreditierung des LBA als sinnvoll agierende behörde insgeheim, durch aufeinanderreihung der letzten serie von taten und maßnahmen, wovon ein (mutmaßlicher) austrocontrol-freier-mitarbeiter in vorauseilendem gehorsam für alle übertreibenden behörden sich das feuerlöscher-thema als lieblingsthema herausgepickt hatte
(klaro, z b mit ELT lag ja die austrocontrol, im allgemeinen als "sanftmütiger" bekannt, fast genauso sinnfrei um jahre(/jahrzehnte?) dem LBA voraus, EASA scherze á la N-reg waren noch nicht mal zu riechen - zumindest für manche leute nicht)

mode-s, nur um noch eins zu nennen, ist nach wie vor besser als feuerlöscher, weil das verhältnis nutzlosigkeit zu preis natürlich noch grauenhafter ist. (so, wie es implementiert wurde, z b mit NOTAM zur abschaltung, ohne jegliche datenkanal-nutzung, ausschluss von preisgünstigen geräten, und nicht, wie man die vorteile der teuren technik wirklich nutzen könnte)



PS: der damalige thread wurde tatsächlich unter "neue forderung: feuerlöscher" geführt.
ich hab das trotzdem als symbolische LBA-maßnahme gesehen, in einer reihe systematischer regelungen und erlasse, mit unbekannter hintergrund-motivation.
2. November 2010: Von Udo S. an 
herr fuhrmeister, er hat's überlebt - zumindest postet er in anderen foren - wenn auch nicht zu DEM thema.
und wir wollen ja nicht auf sein niveau, und ihm als fliegerkollegen böses wünschen oder unterstellen.
udo
3. November 2010: Von M Schnell an Udo S.
Na mir ist der sinn schon klar...erstens Kurbeln wir grad ordentlich die Wirtschaft an und zweitens habense damit auch bei ner Acam überprüfung ggf. "DAS" schlagende Argument damit sie ganz,ganz schnell weiterkommen (nicht vergessen den Löscher nachfüllen zu lassen)


;-) Mfg: SF23

Ps. zum Thema zusatzgeräte,Teilen und zertifizierung usw.findet man was im Part M irgendwo ab m.a 501
und ähnliches in der VO216/2008
9. November 2010: Von M Schnell an Andrius Diksaitis
Soo ich hab gerade meine NFL Datenbank Aktualisiert und dabei die NFL II 96/79 gefunden, hierin ist ganz klar beschrieben was ein Feuerlöscher für Anforderungen erfüllen muß wenn er in einem LFZ eingebaut werden soll.

Mfg: SF23
9. November 2010: Von Udo S. an M Schnell
diese "erklärung" stiftet mehr verwirrung, als sie für mich hilfreich wäre.
das ganze trari-trara kann man sich sparen, wenn es in 2.3 "zugelassene muster" heisst:
a. nur solche nach Liste §4 LufttVZO
und
b. nur solche nach Liste §2 Abs. 1 Luft VZO (musterzulassung Lfz)

in der berüchtigten "LuftVZO §4" spuckt der Google großzügigerweise folgenden schwachsinn aus:

"Das Luftfahrt-Bundesamt gibt die Musterzulassung in den Nachrichten für Luftfahrer, der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes in seiner jeweiligen Informationsschrift bekannt."

... und jetzt (ab diesem 3. Verweis) hab ich ehrlicherweise die schnauze voll.
muss auch gestehn, ich hätte mich eher aus neugierde informieren wollen ... betroffenen wünsche ich mehr glück und ausdauer, aber aus guten quellen weiss ich, dass irgendeine logische "erklärung" bei dem prozess nicht hilft - man muss an die liste der musterzulassungen, oder eben eine ausnahmegenehmigung (z b für fliegen ohne feuerlöscher - gemäß österreichischen flugschulen muss das ja auch irgendwie funktionieren)
10. November 2010: Von Juergen Baumgart an Udo S.
...wenn man so in die Flieger reinschaut und überall die Löscher im hintersten Winkel des Gepäckfachs sieht....
auf diese Weise garantiert nutzlos im Notfall...
unglaublich..
Wenn's schon sein muß: die Löscher hätte man besser an einem zerstörungsunempfindlichen Teil des Rumpfes von aussen zugänglich unter 'ne Klappe gut gekennzeichnet angebracht wie es zu "schwierigen Zeiten" üblich war. Da hatten bei Notfällen schnell herbeigeeilte Hilfswillige wenigstens noch die Chance Feuer im Keim zu ersticken...
10. November 2010: Von Udo S. an Juergen Baumgart
substitution einer bodenfeuerwehr durch LBA-on-board-vorschrift und deren sinnhaftigkeit wurde ebenfalls erschöpfend behandelt.
zumindest sollten dann im gegenzug die flughafen-feuerwehr-vorschriften etwas gelockert werden, - oder?
10. November 2010: Von M Schnell an Udo S.
;-) einfach net weiter drüber nachdenken und formlos nen antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. §28 stellen kopie vom antrag ins BB und abwarten wann das Ok kommt...

Keine geeignete Möglichkeit einen Feuerlöscher zu Installieren zieht eigendlich immer, denn wie schon gesagt wurde ein Gepäckfach ist keine Geeignete Stelle (gefordert ist ja das man im fluge ran kommen muß)

Mfg: Sf23

Ps.bislang ist mir kein ablehnender Bescheid bekannt
10. November 2010: Von Udo S. an M Schnell
genauso kenn ich das auch:

ursprungsfrage war ja, einen schon vorhandenen / günstigen löscher der fa. H3R verbauen zu dürfen, um der vorschrift genüge zu tun UND nochmal ein wenig passive sicherheit mitzuschleppen.

wenn nunmal das ding nicht in eine liste vom LBa gezaubert werden kann (schuft, wer schlimmes dabei denkt, warum günstige geräte die den anforderungen genügen den sprung nicht schaffen), dann verbaut man ihn eben NUR für die eigene sicherheit, und für's amt macht man die ausnahmegenehmigung (auf keinen oder den nicht-zugelassenen löscher).

spätestens wenn alle flugzeuge der lfz-rolle ohne serienmäßigen löscher so eine ausnahmegenehmigung haben, kann man zumindest empirisch die sinnlosigkeit der vorschrift beweisen, und der kreis schliesst sich wieder.

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