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31. Oktober 2010: Von M Schnell an 
Hallo Herr fuhrmeister,

Naja Feuerlöscher müssen zum einen der NFL II 82/03 (Verwendung von Halon in LFZ) genügen,andererseits auch den Anforderungen der Vo 2043/2003 genügen und für LFZ die unter Nationales Recht fallenwäre da wohl die LuftVZO und die LuftgPVzu rate zu ziehen..

Jedoch kann man schon Generell sagen dasFeuerlöscher zum einbau in Luftfahrzeuge den Anforderungender als "sonstiges Luftfahrtgerät" entsprechen muß.
Ein Augenmerk liegt hier u.a auf die Anforderungen bei der Schweisstechnischen Fertigung (Schweissen in der Luft und Raumfahrt).

Mfg: Sf23

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