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30. September 2009: Von  an M Schnell
Hallo die Herren (siezt man sich hier tatsächlich??),

vielen Dank für die Antworten, auch wenn sie meine Frage nicht wirklich beantworten. ;-)

Transport nach D, Einfuhrumsatzsteuer, ggf. Kosten für die Zulassung über einen Trust - das ist mir alles bekannt. Grundsätzlich habe ich auch eine Vorstellung von den anfallenden Reparaturkosten. Ebenfalls bekannt sind mir die Unterschiede bei den Lizenzen und Berechtigungen oder dass fliegen ein teurer Spaß ist....

Alles was ich möchte ist eine Entscheidungshilfe, ob ich eher den Aufwand treiben und den Flieger umregistrieren oder ihn N-registriert lassen soll. Nichts weiter... ;-)

Ich will meine Frage deshalb mal etwas vereinfachen und konkretisieren. Lassen Sie uns einfach annehmen, dass das zukünftige alte Schätzchen dabei nach Annex II in D zugelassen wird, also nicht von CAMO betroffen ist oder eben N-registriert bleibt. Alle Prüfungen sollen natürlich in Deutschland durchgeführt werden.

D-registriert, Annex II:
- sind außer der Jahresnachprüfungen noch andere Kontrollen notwendig, die ich NICHT selbst machen darf?
- was kosten die erforderlichen Prüfungen OHNE ggf. fällige Ersatzteile?
###-MYBR-###N-registriert:
- sind außer dem Annual noch andere Kontrollen notwendig, die ich NICHT selbst machen darf?
- was kosten die erforderlichen Prüfungen OHNE ggf. fällige Ersatzteile?

- wenn man die Kosten für den US-Trust außen vor lässt - gibt es noch andere, grundsätzliche finanzielle Unterschiede im Unterhalt zwischen N- und D-registrierten Fliegern?


Viele Grüße,

Oliver
30. September 2009: Von M Schnell an 
Hallo,

Ja wir waren hier gewisse Höflichkeitsformen.

Zu ihrer Frage:


"Ich möchte mir in den USA einen klassischen Flieger von vor Bj. 1950 kaufen. Beim Typ habe ich mich noch nicht fest gelegt, es wird aber etwas 'einfaches' wie Cub, Ercoupe oder C-120."

Bei Annex II können/dürfen Sie alle "Regelwartungen" selbst durchführen solange sie NICHT ein Ausbauen/wechseln/trennen von Bauteilen erfordern die einen einfluß auf die Lufttüchtigkeit haben.

Genauer: Sie dürfen ALLE Sichtkontrollen durchführen aber weder Magnete,Motor,Propeller Teile der Steuerung,des Motors oder aber Vernietete und Verklebte Teile Ausbauen/wechseln oder Abbauen..

Sie dürfen wiederholungs LTA'S welche aus einer REINEN Sichtkontrolle besteht durchführen aber Sie dürfen NICHT bei einem dabei festgestellten Schaden die weiterführenden Schritte durchführen.

Also Prinzipiell gilt für Annex II dasselbe wie für EASA Flugzeuge (was den Umfang der Arbeiten Angeht,nur das es halt in der Nationalen Vorschrift steht)..

klar soweit??

Wies mit US Recht ausschaut...K.a da Fragen Sie am besten nen US Prüfer..(den Sie ja eh brauchen wennse ein Us Flugzeug eingeführt haben)..

Was nun die Kosten angeht...genau wie ein Haarschnitt keinen Einheitspreis hat,so sind auch ihre Wartungskosten (auch wenn Sies selber machen) direkt abhängig vom jeweiligen Flugzeug..

im Übrigen können Sie alle Relevanten Informationen auf der HP des Luftfahrtbundesamter herunterladen,da ists dann auch ein wenig ausführlicher....
Im übrigen(ohne ihnen zu nahe treten zu wollen)..unabhängig woher Sie den Flieger holen und wie schön und gut in schuß er ist...gleichen Sie den Papierkram VOR dem Kauf mit den "Deutschen" Anforderungen und dem LBA genauestens ab,das Spart viel Geld und Ärger...(ich sage nur STC und field Aproval)

Mfg: Scheuerlein

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