Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

25. Mai 2007: Von reiner jäger an 
So habe ich es im Internet gefunden. Achte mal besonders auf den mittleren Abschnitt:

Luftfahrt-HaftpflichtDiese Versicherung schützt Sie als Halter von Luftfahrzeugen vor finanziellen Verlusten durch berechtigte, auf dem Gesetz beruhende Schadenersatzansprüche bei Personen- und Sachschäden - gleichzeitig können unberechtigte Ansprüche mit dieser Versicherung abgewehrt werden.

Bei der Halter-Haftpflichtversicherung ist zu beachten, daß Haftpflichtansprüche bei Personen- und Sachschäden der Insassen eines Luftfahrzeugs sowie deren Rechtsnachfolger nicht mitgedeckt sind.

Für Fluggäste kann daher eine entsprechende Deckung über die Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang