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4. August 2021: Von Sven Walter an Rolf A.

Die Grundgesamtheit muss sich vielleicht umstellen, aber bevor das rechtlich nicht verankert ist, muss man da auch nix umschulen. Es ändert sich ja nix, außer endlich mal korrekt zu funken :-). Sagen, was machen macht, sich knapp fassen. Die restlichen Regeln gibt's ja bereits komplett (Vorflugrecht, Ausweichregeln etc.).

4. August 2021: Von Malte Höltken an Sven Walter Bewertung: +6.00 [6]

Aus dem Berlin-Thread dem letzten geantwortet:

Wie oft lesen wir hier oder hören im Funk jemanden, der auf Freigaben vom Flugleiter wartet?

Naja, wenn die Kollegen ohne Flugleitersprüchchen nicht starten können ist eine Abschaffung des Flugleiters vielleicht gar auch für diese Kollegen Flugsicherheitsfördernd?

Wir haben in Padborg keine Flugleiter (auch wenn ab und an jemand am Radio ist) und 24/7 möglichen Flugbetrieb (zumindest bei VMC). Funktioniert prima und für unsere neue kleine Werft natürlich super, wenn die Kunden zumindest auf etwas abstruses wie Platzöffnungszeiten keine Rücksicht üben müssen oder man auch im Sommer um 22 Uhr noch zu einen Werkstattflug starten kann.

Auch für die ansässige Wasserflugunternehmen ist das super. Die Dänische Südsee / Ostsee ist abends wesentlich ruhiger und man kann viel besser auf dem Wasser trainieren als tagsüber. Die Kollegen in Flensburg sind daran gebunden, zu Platzöffnungszeiten wieder zu Hause zu sein und verpassen so die schönsten Stunden am Tage.

4. August 2021: Von Tobias Klimt an Malte Höltken

Ich denke wenn mehr Piloten zum Beispiel, mal die hier zitierte Publikation der BFU gelesen hätten (und auch so mancher Flugleiter leider) dann gäbe es vielleicht weniger dieser "Wartenden".

Mir persönlich ist es egal, ob da ein Flugleiter sitzt oder nicht, das kann der Platzbetreiber entscheiden. Für viele Plätze die durch Vereine betrieben werden, würde ein Ende der Flugleiterpflicht aber sicher von Vorteil sein.

Es sollte nur generell erlaubt sein, dass man jederzeit starten und landen kann, ohne einen Flugleiter oder eine weitere Person am Boden zu benötigen. Das halte ich für absolut überflüssig und habe mich im Ausland deshalb auch noch nie unsicher gefühlt.

4. August 2021: Von Andreas Schlager an Tobias Klimt

(Antwort an den letzten...)

Da ich noch nicht allzu lange fliege und (noch) wenig Erfahrung mit diversen Flugleitern habe, hier mal eine Frage: Ist es in DE/AT momentan überhaupt rechtens, ohne "Freigabe" (ich weiß, die Info-Frequenz erteilt nur Informationen, aber in der Praxis habe ich das eher anders erlebt) zu starten oder zu landen?

Ich möchte besonders auf diesen Thread hier verweisen, wo das Thema auch bereits abgehandelt wurde, aber m.E. kein klares "kein Problem" oder "absolut verboten" rausgekommen ist.

Dazu muß es in dem wirklich nicht unter-regulierten Rechtsraum bei uns eine Regelung geben? Oder bin ich da zu blauäugig? ;-)

4. August 2021: Von Dominic L_________ an Andreas Schlager Bewertung: +1.00 [1]

Also offenbar hatte ich in Hangelar doch nicht den schlechtesten Platz zum Üben. "Abflugbereit" zu melden, hab ich erst auf anderen Plätzen kennen gelernt. Es gibt den einen oder anderen Platz, wo man vom Rollhalt aus nicht so gut den Anflug einsehen kann. Da lasse ich mich auch schon mal dazu herab, Abflugbereit zu melden. Allerdings nicht in der Erwartung einer Freigabe, sondern schlicht, um anzukündigen, dass ein Aufrollen unmittelbar bevorsteht. Das wäre eine gute Gelegenheit, falls jemand noch Einwände hätte, diese zu äußern. Aber im Grunde macht es keinen Unterschied. Ich melde halt ansonsten "rollt auf Piste X" und warte noch mal ein zwei Sekündchen. Da kann man sich immer noch melden.

Sehr geil fand ich letztens jemanden, der auch aufrollte und trotz "Position halten!" von Turm UND vom anfliegenden Verkehr nicht davon abzubringen war, zu starten, was ihn dann mit dem logischerweise durchstarten landenden Verkehr ziemlich gleich auf brachte. Dann gab dann noch etwas Zoff im Funk, aber nur einseitig. Offenbar war die Luftfunkstelle ab dem Aufrollen nicht mehr besetzt. Ich weiß nicht, was bei den Leuten im Cockpit los ist. Ich glaube, der fühlte sich gar nicht angesprochen.

4. August 2021: Von Sebastian G____ an Andreas Schlager

Ist es in DE/AT momentan überhaupt rechtens, ohne "Freigabe" (ich weiß, die Info-Frequenz erteilt nur Informationen, aber in der Praxis habe ich das eher anders erlebt) zu starten oder zu landen?

Du brauchst allgemein keine Freigaben an einem Info Platz, dazu gibt es nur ganz wenige Ausnahmen. Viele Piloten fragen leider quasi im Funk danach und ungelenke Flugleiter erteilen dann echte Freigaben aber das ist alles gefährlicher Quatsch. Du solltest nicht danach fragen und der Flugleiter sollte, schon um sich nicht in Teufels Küche zu begeben, elegante Fomulierungen verwenden wie z.B. "Start Piste XY nach eigenem Ermessen", "empfehle rollen über A,B,C" etc.

Ganz selten gibt es Ausnahmen dass einige Info Plätze Freigaben zum Rollen vergeben dürfen aber nicht für Start und Landung, so z.B. LSZS aber die sind extrem selten und das steht dann im Anflugblatt.

4. August 2021: Von Chris _____ an Sebastian G____ Bewertung: +1.00 [1]
Gerade heute wieder gehört: "nächste Meldung Queranflug". Sicher gut gemeint vom Flugleiter, aber der Effekt ist, dass möglicherweise weitere Positionsmeldungen unterbleiben.

Ebenfalls die Frage "hamse den kreuzenden Verkehr eben gesehen?" vom Flugleiter. Ich weiß wirklich nicht, wie so eine Frage eine Kollision im weiteren Verlauf unwahrscheinlicher machen soll. Auch das sicher gut gemeint, aber besser bliebe die Frequenz für air-to-air frei.
4. August 2021: Von Tobias Schnell an Sebastian G____

Du brauchst allgemein keine Freigaben an einem Info Platz, dazu gibt es nur ganz wenige Ausnahmen

Zu erwähnen wäre noch die Ausnahme, dass auf einem unkontrollierten Platz für einen IFR-Abflug eine "Startfreigabe" (natürlich ist es keine, sondern nur ein Radar-release) erforderlich ist. Quasi als notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für den Start.

6. August 2021: Von airworx Aviation an Sebastian G____ Bewertung: +1.00 [1]
Hört doch endlich mal auf mit der blöden Worthülse "Start nach eigenem Ermessen" !!
Das ist der dümmste Spruch seit Erfindung der Fliegerei
6. August 2021: Von P. K. an Andreas Schlager Bewertung: +2.00 [2]

Deine Frage wurde von den Kollegen ja schon beantwortet. Ein Tipp aber noch: Lass dich von übereifrigen Flugleitern nicht verunsichern!

Grade hier im Norden der Republik erlebt man manchmal die tollsten Dinge. Ich weiß nicht, ob es daran liegt, dass auf den Türmen ex BW-Lotsen sitzen und in alten Erinnerungen schwelgen.

Da werden auf INFO-Plätzen gerne mal Roll-, Start- und Landefreigaben gegeben. Da wird vom Boden aus bestimmt, wer Nr. 1, 2 und 3 im Anflug ist oder auf welchem der vielen Taxiways man nun zu welchem der zwei Rollhalte rollen soll ("Ich brauche den Taxiway gleich für eine andere Maschine".). Oder das ausdrückliche "Verbot" aufzurollen, weil sich noch eine Maschine "im Anflug" befindet (wohlgemerkt noch nicht mal in der Platzrunde).

Kürzlich erlebt: "Melden Sie Endanflug Piste XY." - ich melde Endanflug Piste XY, da ich es eh gemacht hätte - "D-EABC, ich sehe Sie, Piste XY, Landung frei.". Der freundliche Hinweis an den Hobby-Lotsen beim Bezahlen der Landegebühren, dass wir uns an einem INFO Platz befänden, wurde dann mit einem Verweis auf das Hausrecht weggebügelt, er sei hier ja schließlich für die Sicherheit verantwortlich.

An einem Platz mit RMZ habe ich tatsächlich die "Freigabe zum Verlassen" bekommen.

And so on and on and on ...

6. August 2021: Von Justus SJ an P. K. Bewertung: +18.00 [18]
" beim Bezahlen der Landegebühren" - die Landung war doch frei? ;-)
6. August 2021: Von P. K. an Justus SJ

Guter Tipp, das Argument bringe ich nächstes Mal ... :-D

6. August 2021: Von Gerald Heinig an P. K.

Wie geil :)

Du könntest natürlich die Verarsche auf die Spitze treiben mit

"Erbitte Erlaubnis zur Meldung..."

6. August 2021: Von Erik Sünder an P. K.
Ich würde sagen, Taxiway darf dir der Flugleiter vorschreiben.
Da greift doch das Hausrecht?
(Also im vernünftigen Maße natürlich!)

Gibt auch Info-Plätze, die würden gerne wissen, wenn man über die „Querbahn“ rollt. Einfach nur zur Info eben.
(Hab beim Flugleiter nachgefragt;-)

Gruß Erik
7. August 2021: Von Chris _____ an P. K. Bewertung: +1.00 [1]
"wurde dann mit einem Verweis auf das Hausrecht weggebügelt, er sei hier ja schließlich für die Sicherheit verantwortlich."

Wer schult solche Leute?
7. August 2021: Von Kai-Olav Roscher an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Wer schult solche Leute?

Niemand. Das ist ein großer Teil des Problems.

Gruß,
KOR.

7. August 2021: Von Philipp Tiemann an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Das ist recht einfach. Diese Leute:

-sitzen auf einem erhobenen Türmchen, mit einem Funkgerät in der Hand

-nennen sich "Flugleiter" und teilweise dazu noch "Beauftragter für Luftaufsicht"

-haben qua Gesetz die Befugnis "zur Gefahrenabsicht Anweisungen zu erteilen"

Das zusammen lässt bei einigen Leuten über die Jahre die abwegige Vorstellung aufkommen, sie seien am Platz "für die Sicherheit verantwortlich"...

7. August 2021: Von P. K. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]
Hierzu darf ich mal einen recht aktuellen Facebook Post eines Flugplatzes in Norddeutschland kopieren, der das Selbstverständnis ganz gut belegt:

- Zitat Anfang -

Welche Bedeutung hat der „Flugleiter bzw. Türmer“?

Er gehört zur Flugleitung im Sinne von §22 Abs. 3 LuftVO und wird als solcher regelmäßig für den Flugplatzunternehmer tätig. Damit befinden wir uns in § 22 Abs. 1 Ziffer 2 LuftVO, wonach der Führer eines Luftfahrzeugs die Verfügungen der Luftaufsicht und die Anweisungen des Flugplatzunternehmers zu beachten hat.

Mit anderen Worten: Wenn der Türmer sagt „Nächste Meldung Queranflug 07“, so hat letztendlich der Flugplatzunternehmer gesprochen und dem Piloten die Anweisung erteilt, in die Platzrunde einzufliegen und diese einzuhalten. Ob diese Anweisung sinnvoll und vernünftig ist, ist im Moment des Anflugs nicht zu diskutieren. Der Funkverkehr ist generell ein schlechter Platz für Revierkämpfe.

Auch die Tatsache, dass man den Funk bereits fünf Minuten verfolgt und festgestellt hat, dass es keinen oder nur geringen Platzrundenverkehr gibt, ändert nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung, die Anweisung einzuhalten. Natürlich kann man aber mitteilen, dass man gern direkt anfliegen möchte. Wenn der Türmer nicht widerspricht, geht alles in Ordnung. Wobei die anschließende Zustimmung des Info-Manns natürlich keine Freigabe ist, denn so etwas gibt es auf unkontrollierten Flugplätzen ja nicht.

Der Flugleiter ist somit fast immer im Recht. Piloten müssen hinnehmen, dass der Gesetzgeber im Interesse der Sicherheit durch § 22 LuftVO festgelegt hat, wer das Sagen hat. Was die Sache meist für alle leichter macht.

Wir wünschen happy landings in (…).

- Zitat Ende -

Mich lässt das halbwegs sprachlos zurück. Vor allem der vorletzte Absatz.
7. August 2021: Von Adam Trzcinski an P. K. Bewertung: +1.00 [1]
Da gruselt es mich gar fürchterlich…
7. August 2021: Von Achim H. an P. K. Bewertung: +1.00 [1]

Mit anderen Worten: Wenn der Türmer sagt „Nächste Meldung Queranflug 07“, so hat letztendlich der Flugplatzunternehmer gesprochen und dem Piloten die Anweisung erteilt, in die Platzrunde einzufliegen und diese einzuhalten.

Platzrunden sind generell einzuhalten und ein vernünftiger Pilot meldet die Segmente der Platzrunde. Solche "Anweisungen" stören mich überhaupt nicht, stören tut mich, wenn der Flugleiter mich anweist, eine Meldung nicht zu machen oder mich abkanzelt wenn ich ein anderes Flugzeug direkt anspreche.

7. August 2021: Von Michael Weyrauch an P. K.

Also hier mal der Wortlaut von §22 LuftVO in der z.Z. gültigen Fassung

Regelung des Flugplatzverkehrs

(1)

Für die Durchführung des Flugplatzverkehrs auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle kann die Flugsicherungsorganisation besondere Regelungen treffen.

Für alle anderen Flugplätze werden die Regelungen von der für die Genehmigung des Flugplatzes zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes getroffen; Grundlage ist eine gutachtliche Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation.

(2)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur legt die Flugplatzverkehrszonen und die Voraussetzungen für den Einflug in sie und den Ausflug aus ihnen fest. Der Einflug in eine und der Ausflug aus einer Flugplatzverkehrszone bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die nach Satz 1 festgelegten Voraussetzungen eingehalten werden.

Ich kann beim besten Willen nicht erkennen wie der Verfasser des Facebook Textes sich auf diesen Paragraphen beziehen kann.

Geht es vielleicht um eine andere Regelung die der Verfasser im Auge haben könnte?

7. August 2021: Von Dieter Kleinschmidt an Michael Weyrauch

Siehe auch:

https://www.fliegermagazin.de/wissen/recht-flugleiter-und-airmanship/

Da kann man sehen wo das herkommt.

7. August 2021: Von ch ess an Dieter Kleinschmidt
Nach dem Lesen habe ich immer noch eine entscheidende Frage - wobei ich Flugleitung, Flugaufsicht und den Türmer da etwas vermischt sehe...

Klar, die Luftaufsicjt kann Vorgaben machen, zB zur Platzrunde, umd zu Verfahren.
Und der Flgplatzeigentümer/-betreiber kann auch Vorganben auf seinen Platz bezogen machen.
Aber beide dürfen doch nicht ohne weiteresim Bereixj des anderen bestimmen ?

Der Türmer ist (nur) Teil der Flugleitung Vetreter des Betreibers, nicht der Luftaufsicht, oder ?
Wenn also doe Platzrunde nicht einen definierten Ein/Ausflugpunkt hat (gibt es ja auch) darf dann der Flugplatzbetreiber diese fliegerische Vorgabe über den Tprmer machen ?

Darf der Flugplatzbetreiber nach eigener Entscheidung eine Reihung vornehmen ?
Oder anweisen Gegenanflug zu verlängern o.ä. ?

Der Artikel macjt es sich m.E etwas zu leicht.
Gibts da Präzedenzfälle ?

(Ich meine hier nicht ggf unsicheren Kandidaten etwas zu empfehlen- leider manchmal sehr sinnvoll. Mir ist auch schon mal jemand im Endanflug mittels Backtrack entgegengekommen...)
7. August 2021: Von P. K. an Dieter Kleinschmidt
Korrekt, der Facebook Post von Ende Juni 21 verweist sogar auf den Artikel im Fliegermagazin aus 2014.

Es zeigt aber eindrucksvoll das Selbstverständnis, das dort auf dem Turm herrscht.
8. August 2021: Von Chris _____ an Achim H.

"Platzrunden sind generell einzuhalten und ein vernünftiger Pilot meldet die Segmente der Platzrunde."

Nach meiner Lesart hält man bspw eine Linksplatzrunde auch ein, wenn man direkt in den Queranflug oder Long Final einfliegt. Allerdings nicht, wenn man eine Rechtsplatzrunde fliegt. Die Gefahr bei "Nächste Meldung Queranflug" liegt darin, dass sehr viele dabei hören "Mund halten bis dorthin" und air-to-air-Klärung von Positionen unterbleibt.

Kleine Anekdote, ich hatte neulich einen Konflikt beim Starten an einem unkontrollierten Platz. Ich meldete aufrollen und starten, wie mir nachher klar wurde meldete ein anderes Flugzeug gleichzeitig den Endanflug, so dass wir uns beide gegenseitig nicht hörten. Aufgrund der Topografie an diesem Platz konnte ich den Flieger im Endanflug beim Aufrollen nicht sehen. Der Flugleiter bemerkte zwar den blockierenden Funk, war aber am Telefon für das Relay einer Radarfreigabe. Dann legte er auf und las einem Flugzeug auf dem Vorfeld die Freigabe vor, was den Funk blockerte, bis ich abgehoben hatte. Als nächstes meldete der Flieger im Endanflug sein Durchstarten wegen mir und flog rechts versetzt von der Bahn (Rechtsplatzrunde). Dann fragte der Flugleiter mich über Funk, ob ich den anderen nicht gesehen hätte, was die Frequenz wieder blockte, während ich mich fragte, wo der andere denn nun ist. Wegen Airspace C/D eines benachbarten Platzes drehte ich in den Querabflug und dann sah ich den anderen, der mir (rechts versetzt) dann doch recht nahe kam. Habe später noch mit dem Flugleiter telefoniert und ihm nichts vorgeworfen, aber im Ergebnis war die Zeit, die er am Funk war, Teil des Problems und nicht der Lösung. Gelernt habe ich, in einer solchen Situation nachzufragen, wo genau der andere ist, bevor ich meine Platzrundenkurve fliege, und notfalls eben von der Platzrunde abzuweichen. Auch gelernt habe ich, was eigentlich einfach ist, mir aber nicht bewusst war: wenn die Anflugschwelle versetzt ist, man als deutlich vor dieser aufrollt, kann es sein, dass man von dort den Endanflug gar nicht richtig einsehen kann.


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