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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. August 2015: Von Alexander Callidus an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]
Indem man genau das macht: sich vorbeten, dass man den Steigflug fortfuehrt und dass man den Startlauf abbricht.
Und Unfallberichte liest und auf sich bezieht
24. August 2015: Von Tee Jay an Alexander Callidus
Richtig! 100% ACK!

@Malte: Es geht nicht darum jemanden zu verklagen. Es geht um die Frage, in wie fern von eine Veranstaltung am Boden - angemeldet oder nicht - generell eine "Betriebsgefahr" ausgeht. Analog zu dem abgestellten Flieger im besagten Artikel in der aktuellen Aerokurier. Denn das wäre etwas, was man generell als Verein oder privater Ausrichter eines "Fly-Ins" oder "Grillens" wissen sollte, ob es da eine Relevanz gibt oder nicht.

Und spätestens nach diesem Wochenende ist eine gewisse Betriebsgefahr von Luftfahrtveranstaltungen nicht wirklich von der Hand zu weisen, oder?
24. August 2015: Von Roland Schmidt an Tee Jay Bewertung: +5.00 [5]
Und spätestens nach diesem Wochenende ist eine gewisse Betriebsgefahr von Luftfahrtveranstaltungen nicht wirklich von der Hand zu weisen, oder?

Hier ist jemand gestorben und ich verstehe einfach nicht, worauf du herumreitest. Der Unfall hatte mit der Veranstaltung nur insofern zu tun, dass der Kamerad sonst vielleicht nicht (vielleicht aber auch doch) nach Höxter geflogen wäre. Bitte lass es doch gut sein.

24. August 2015: Von Tee Jay an Roland Schmidt Bewertung: -0.67 [1]
Die Antwort kann ich Dir gerne beantworten: Weil mich die rechtlichen Auswirkungen interessieren. Ich möchte einfach um die Konsequenzen wissen wenn ich irgendwann vom Verein oder als Privatperson gefragt werde, ob ich ein Fly-In austragen möchte (und somit die Verantwortung übernehme) oder nicht. Denn ich bin leider nunmal weder Jurist noch Versicherungsexperte.

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