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3. August 2015: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Achim H.

Moin Achim,

Du schriebst: "Ein Gericht entscheidet nicht, was "im Sinne" ist, sondern was im Wortlaut gegen das Gesetz verstößt."

So einfach ist es nicht. Denn der "Wortlaut" eines Gesetzes ist häufig nicht eindeutig. Im konkreten Beispiel ("[...]die direkten Kosten von allen Insassen des Luftfahrzeugs, einschließlich des Piloten, geteilt werden[...]") fehlt eine Legaldefinition sowohl von "direkten Kosten" als auch von "teilen". Der Wortlaut ist vom Gericht also auszulegen. Und dabei orientiert sich das Gericht nicht an den in Foren geäußerten Meinungen, sondern an der Intention des Verordnungsgebers, zum Beispiel in der Begründung nachzulesen.

Grüße

3. August 2015: Von Lutz D. an Hofrat Jürgen Hinrichs Bewertung: +3.00 [3]

Teleologische Gesetzesauslegung in der Praxis des Bundesverwaltungsgerichtshofes zu Fällen der Allgemeinen Luftfahrt von 1949 bis heute wäre ein schöner Titel für eine Habilitation.

So mit AOPA-Stipendium.


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