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Das neue Heft erscheint am 1. Juli
Respekt vor den Normalos!
Israel – Flug durch ein Land der Extreme
Testflug CAT 4 und MCF
Training: Der Weg zu mehr Motoren
Fliegen mit Dampfmaschinen
Mit Passagieren in den Spiralsturz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. August 2015: Von Achim H. an Othmar Crepaz Bewertung: +1.00 [1]
Othmar, die Rechtsvorschriften zu Selbstkostenflügen haben sich dieses Jahr komplett geändert, was früher einmal war, ist nun nicht mehr von Belang. Es ist jetzt endlich europaweit einheitlich und sehr pilotenfreundlich geregelt.

Korrekt, eine Aufteilung in gleiche Anteile fordert die EU nicht. Wobei vor Gericht (und nur darum geht es letztlich) sicher eine allzu Pax-lastige Finanzierug als nicht im Sinne der Vorschrift angesehen würde.

Ein Gericht entscheidet nicht, was "im Sinne" ist, sonder was im Wortlaut gegen das Gesetz verstößt. Wer nicht gegen den Wortlaut des Gesetzes verstößt, der handelt im Rahmen des Gesetzes. Das Gericht kann auf der aktuellen Rechtsgrundlage dem Piloten aus einer asymmetrischen Finanzierung überhaupt keinen Vorwurf machen.
3. August 2015: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Achim H.

Moin Achim,

Du schriebst: "Ein Gericht entscheidet nicht, was "im Sinne" ist, sondern was im Wortlaut gegen das Gesetz verstößt."

So einfach ist es nicht. Denn der "Wortlaut" eines Gesetzes ist häufig nicht eindeutig. Im konkreten Beispiel ("[...]die direkten Kosten von allen Insassen des Luftfahrzeugs, einschließlich des Piloten, geteilt werden[...]") fehlt eine Legaldefinition sowohl von "direkten Kosten" als auch von "teilen". Der Wortlaut ist vom Gericht also auszulegen. Und dabei orientiert sich das Gericht nicht an den in Foren geäußerten Meinungen, sondern an der Intention des Verordnungsgebers, zum Beispiel in der Begründung nachzulesen.

Grüße

3. August 2015: Von Lutz D. an Hofrat Jürgen Hinrichs Bewertung: +3.00 [3]

Teleologische Gesetzesauslegung in der Praxis des Bundesverwaltungsgerichtshofes zu Fällen der Allgemeinen Luftfahrt von 1949 bis heute wäre ein schöner Titel für eine Habilitation.

So mit AOPA-Stipendium.


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