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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. April 2015: Von Lutz D. an Pascal H.
Wieso drängt sich fuel starvation auf?
12. April 2015: Von Alfred Obermaier an Lutz D.
"Fuel Starvation" kommt einem in den Sinn, wenn der Prop unbeschädigt ist, also der Motor steht. Natürlich kann es Hunderttausend weitere Ursachen für einen (hier offensichtlichen) Motorausfall geben. Angeblich sei Fuel ausgelaufen, daher sollen die Unfalluntersucher zu einem Ergebnis kommen.
Schlimm genug wie hier der Sonntagsausflug endete.
Mein Beileid den Angehörigen.
12. April 2015: Von Lutz D. an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
Die Kombi "ausgelaufener Sprit" & "fuel starvation" hatte mich irritiert. Aber klar ist, dass Treibstoffmangel (das geht ja auch bei vollen Tanks) eine häufige Ursache bei Motorausfällen ist.
12. April 2015: Von Pascal H. an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Auslaufender Sprit ohne Mengenangabe sagt ja erstmal nicht viel. Das koennen auch nur die 6l nicht ausfliegbare Reserve gewesen sein. Die Tanks sind ja anscheinend aufgerissen.

Die Kombination vollbesetzte Maschine, warmer Tag und Triebwerksausfall nach dem Start lassen mich jedenfalls an etwas in der Richtung denken.

Zum Glück ist da überhaupt noch jemand lebend rausgekommen.
12. April 2015: Von reiner jäger an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]
Und deswegen wird sie Autobahn wegen "Explosionsgefahr" gesperrt.
Weil ein mit 4 Personen besetztes Flugzeug förmlich eine Benzinbombe mit höchst explosivem -natürlich steuerfreiem- Sprit ist.
Ein bischen Bindemittel wie bei einem aufgeplatzen PKW-Tank hätte wohl gereicht, ist aber nicht so spektakulär wie ein Flugzeugabsturz
12. April 2015: Von Alfred Obermaier an Alfred Obermaier

"Fuel Starvation" war in den folgenden Fällen ursächlich obwohl genügend Fuel in den Tanks war.

1) Dieser Unfall ist besonders tragisch:

https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2008/Bericht_08_3X071-BeechV35B_Regensburg-Oberhub.pdf?__blob=publicationFile

2) hier waren im linken Tank mind 100 Liter Fuel vorhanden:

https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2010/Bericht_10_3X026_C182_Landshut.pdf?__blob=publicationFile

In beiden Fällen "erfahrene" Flugzeugführer, was immer das bedeuten mag.

3) Auch dieser Unfall mit Todesfolge war "Fuel Starvation" geschuldet bei ausreichendem Spritvorrat.

https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/UB2014/FBericht_14_3X123_RF4_Zepfenhan.pdf?__blob=publicationFile

Warum sind so wenige Flugzeugführer auf eine Außenlandung vorbereitet. Bei den Übungsflügen darf die Mindesthöhe von 500 ft GND nicht unterschritten werden. Mit den "erfahrenen" Flugzeugführern kann das Szenario "Motorausfall" nicht realistisch trainiert werden. Bleibt nur die Ziellandeübung über dem Start-/Landeplatz, nur das wird eben von den Piloten auch nicht trainiert, aus welchen Gründen auch immer.

12. April 2015: Von Werner Kraus an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
Wieso kann eine Aussenlandung mit einem erfahrenen Flugzeugführer nicht realistisch geübt werden? Beim LAN kann man als Lehrer eine personenbezogene Genehmigung zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe zu Ausbildungszwecken beantragen. Diese beinhaltet auch Übungen mit Scheininhabern. Sollte beim LAS doch auch gehen?
12. April 2015: Von Alfred Obermaier an Werner Kraus

Danke für den Hinweis Werner, nach meiner Kenntnis bezieht sich die Genehmigung für die Unterschreitung der Mindesthöhe nur für Start und Landung und für Ausbildungszwecke.

Scheininhaber befinden sich nicht mehr in Ausbildung. Das bringt mich auf die Idee wonach bei den Übungsflügen künftig mit Scheininhabern eine Flugstunde "eine Schulungsstunde" durchzuführen ist. Das könnte man in der Tat so interpretieren.

Werde das klären.

12. April 2015: Von Werner Kraus an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
Genau, dieser Pasus mit der Ausbildung ist in der Regel in der Genehmigung der Schule zur Unterschreitung. Deshalb gibt es bei manchen Luftämtern die personenbezogene Genehmigung. Und wie Du schon sagtest ist der Übungsflug inwzschen offiziell ein Schulungsflug.
12. April 2015: Von  an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
Ich interpretiere seit vielen Jahren "Ausbildungszwecke" als gegeben bei meinem jährlichen Nachübungsflug mit Prüfer bei einer mir bekannten Flugschule. Natürlich machen wir mindestens einmal im Jahr mit der Schulmaschine eine Notlandeübung. Man wird nicht jünger und ich halte das für eine wichtige Sache zu üben - auch und gerade als Scheininhaber. Wenn mir da jetzt einer mit Paragraphen kommt, werde ich sauer.

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