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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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14. April 2015: Von Hubert Eckl an Hofrat Jürgen Hinrichs

Narzist trifft es nicht ganz... paranoider Soziopath trifft es eher ( wenn ein Narzist nicht eine Spielart dessen ist .) Die ganze Welt ist gegen ihn, deshalb rächt er sich an der ganzen Welt. Was massiv dagegen spricht, ist die Tatsache, daß er mit dieser Last schon des Öfteren beim Arzt war. Erkenntnis eines "Psychodefektes" spricht gegen das Bild eines Narzisten. Er stellt sich NIE in Frage.

14. April 2015: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]
"Nie" ist in der Medizin immer falsch.
14. April 2015: Von Hubert Eckl an Alexander Callidus
Stimmt! Lass uns "kaum" schreiben.
14. April 2015: Von  an TH0MAS N02N
auf den tee bin ich gespannt...
grüße aus FN
ingo fuhrmeister
15. April 2015: Von Henning Dammann-Emden an 
Hallo!

Wie gestern bei "Report" aus Mainz zu hören war, werden Tauglichkeitszeugnisse, die in Deutschland ausgestellt wurden, mittlerweile schon in einigen Ländern (Großbritannien wurde genannt) nicht mehr anerkannt. Der Grund dafür ist wohl, dass das LBA mitgeteilt hattte, von der psychischen Erkrankung des Copiloten nichts gewusst zu haben. In anderen Ländern gibt es eine Meldepflicht. Ich habe den Beitrag leider nicht ganz gesehen. Kann jemand bestätigen, das es mit deutschen Tauglichkeitszeugnissen aktuell ein Problem im Ausland gibt?
Das ganze System der Flugtauglichkeitsuntersuchungen in Deutschland wurde als veraltet und dringend überholungsbedürftig dargestellt.
15. April 2015: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Henning Dammann-Emden Bewertung: +7.67 [8]
Moin,

wir sollten uns davor hüten, jetzt reflexhaft nach irgendwelchen Verschärfungen zu rufen. Der einzige Weg, Zwischenfälle beim Fliegen wirklich zu verhindern ist, das Fliegen zu verbieten.

Dass das LBA diesen Fall nutzt, um vielleicht doch noch seinen (vor ein oder zwei Jahren?) gescheiterten Wunsch durchzusetzen, an die Untersuchungsbefunde zu gelangen, ist ziemlich durchsichtig.

Wenn man überhaupt ein Medical für sinnvoll hält, dann kann das nur dann funktionieren, wenn es eine Vertrauensbasis zwischen Arzt und Proband gibt. Hierzu ist die ärztliche Schweigepflicht zu Recht ein hohes Rechtsgut. Die aktuelle Rechtslage lässt genung Spielraum, im konkreten Gefahrenfalle tätig zu werden.

Noch einmal: psychische Erkrankungen sind häufig, gehören zu den häufigsten Erkrankungen überhaupt, betreffen nicht nur "die anderen" und führen nicht automatisch dazu, dass die Betroffenen eine Gefahr darstellen. In den letzten Jahren ist erfolgreich an einer Entstigmatisierung gearbeitet worden, mit der Folge, dass sich endlich mehr Menschen trauen, mit ihrer Erkrankung offen umzugehen und medizinische Hilfe in Anpsruch zu nehmen. Das sollten wir uns jetzt nicht durch einen populistischen, sensationsheischenden Aktionismus wieder zerstören.

Grüße
Das hier habe ich gerade bei "PPRuNe" gefunden, gepostet von einem "MrSnuggles"aus Schweden:

"In Sweden there are some illnesses that your doctor HAS to report to Transportstyrelsen (the gouvernment agency that oversees all kinds of transport, by sea, by air, by road).

Epilepsy of course, but also schizophrenia, all kinds of dementia, mentally challenged persons, everything on the autism spectrum, ADHD, and some rare CNS diseases.

Besides that there are voluntary reports that can be made by your doctor, if s/he deems it necessary to remove you from any kind of handling of a vehicle, be it by air, sea or road. Temporary psychosis and suicidal thoughts may fall into this category, but also some kinds of heart disease and bad cases of Parkinsons.

Transportstyrelsen then contacts me, in this case, and I have tons of papers to fill out, then there are follow ups every six months until the Doc says I'm all clear. After that I get my license back. This is how it works with driver's license anyway. There are more stringent regulations on pilot's licenses but you can get them back. "

So wird es wohl bei uns auch werden, denke ich.
15. April 2016: Von Pat Wie an Henning Dammann-Emden

Die Einführung der personalisierten flugmedizinschen Datenbank wurde jetzt beschlossen, siehe der neue §65b LuftVG, §21 LuftVO.

Auch ganz spannend, LuftVG §4a:

....Dazu sind von ihnen bei den Luftfahrzeugführern vor Dienstbeginn auch verdachtsunabhängige Kontrollen in Form von Stichproben durchzuführen, in denen geprüft wird, ob die kontrollierte Person unter dem Einfluss von Stoffen nach Absatz 1 steht....

Und wann einen die Luftaufsicht wohl in Zukunft für dienstfähig hält:

...Die für die Luftaufsicht zuständigen Stellen sind zur Abwehr der in Absatz 1 genannten Gefahren, insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit des Luftfahrzeugs und der Dienstfähigkeit der Luftfahrzeugführer befugt, stichprobenartig Luftfahrzeuge zu betreten und sie und ihren Inhalt ohne unbillige Verzögerung zu untersuchen sowie Luftfahrzeugführer anzuhalten und auf ihre Dienstfähigkeit zu überprüfen.



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16. April 2016: Von Stefan Jaudas an Pat Wie

... fragt sich nur, wie

"In der flugmedizinischen Datenbank werden gespeichert:

  1. eine Kopie jedes Tauglichkeitszeugnisses von Luftfahrern,die über eine in der Bundesrepublik Deutschland erteilte Lizenzverfügen oder sich in der Bundesrepublik Deutschlandum eine Lizenz bewerben,"

wie die dann z.B. an ein nichtdeutsches EU-Medical kommen in BS, oder auch nur an

"2. personenbezogene Untersuchungsberichte über nicht abgeschlossene Tauglichkeitsuntersuchungen,

3. personenbezogene Untersuchungsberichte im Fall festgestellter Untauglichkeit,"

Und das wird ein Datengrab. Wenn jemand eine 60-jährige Fliegerkarriere anstrebt, dann werden seine kompletten Daten mindestens 70 Jahre lang im Amt vorgehalten werden. Ist zwar völlig sinnfrei, steht aber so drin ("Die nach Absatz 3 gespeicherten personenbezogenen Daten sind nach Ablauf von zehn Jahren zu löschen, soweit sie für die Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 2nicht mehr erforderlich sind.").

Der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung sind damit maximalmöglich ausgehebelt. Es lebe der gläserne Pilot. Und da habe ich mir noch gar nicht vorgestellt, wie das mit Ämtern und Software normalerweise so läuft.

"Zugriff auf alle nach Absatz 3 gespeicherten Daten der flugmedizinischen Datenbank haben ausschließlich die medizinischen Sachverständigen des Luftfahrt-Bundesamtes und deren Hilfspersonal. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sofern die medizinischen Sachverständigen des Luftfahrt-Bundesamtes feststellen, dass die Tauglichkeit eines Bewerbers um ein Tauglichkeitszeugnis nicht gegeben ist, teilen sie dies der für die Erteilung der Erlaubnis für Luftfahrer zuständigen Stelle mit."

Mit anderen Worten, wenn denen irgendwas auffällt, wird Meldung an die Lizenzstelle gemacht.Also das Gegenteil von ärztlicher Schweigepflicht.

Wenn man das zu Ende denkt, dann ist das das Ende der Eigenverantwortung und Maximierung der behördlichen Gängelung. Sprich, ein neuer Befund, kein Medical => bis gestern flog man einfach nicht mehr, Ende der Diskussion. Und ab heute? Was macht dann z.B. das RP? Ist das dann in Zukunft wie bei den Sportschützen, dass dann nette Herren vom Amt abends um 18h vor der ganzen Nachbarschaft quasi die Tür eintreten, um zu kontrollieren, dass der gegroundete Pilot wirklich nicht fliegt? Oder werden dann entgegen EU-Recht die Pilotenscheine eingezogen? Kostenpflichtig natürlich?

"Die in Absatz 3 genannten Daten werden durch die flugmedizinischen Sachverständigen und die flugmedizinischen Zentren an die medizinischen Sachverständigen des Luftfahrt-Bundesamtes zur Speicherung in der Datenbank nach Absatz 1 übermittelt. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg mittels einer Software, die vom Luftfahrt-Bundesamt kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Die flugmedizinischen Sachverständigen und die flugmedizinischen Zentren sind verpflichtet, diese Software zu nutzen. Die Software und die Datenübertragung müssen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte besonders gesichert sein."

Ämter und Software, hatten wir ja schon. Ich kann mich aber daran erinnern, dass mein Doc die letzten paar Jahre über die aktuelle Software nur geflucht hat.

Und was heißt "kostenfrei"? Da steht nirgends, dass es auch kostenfrei für die Piloten sein wird. Einfache Lösung, der Doc muss für jede Meldung 30 EUR abdrücken und diese seinerseits vom Piloten einbehalten. EU-FCL-MED-Inkasso. Komplizierte Lösung: 3 Wochen nach Untersuchung kommt die Rechnung vom LBA ...

Was ich noch nciht verstehe, ist der zweite Teil. Heißt das, dass dann ab sofort bei Untauglichkeit das immer über den Sachverständigenrat des LBA geht?


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