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Das hier habe ich gerade bei "PPRuNe" gefunden, gepostet von einem "MrSnuggles"aus Schweden:

"In Sweden there are some illnesses that your doctor HAS to report to Transportstyrelsen (the gouvernment agency that oversees all kinds of transport, by sea, by air, by road).

Epilepsy of course, but also schizophrenia, all kinds of dementia, mentally challenged persons, everything on the autism spectrum, ADHD, and some rare CNS diseases.

Besides that there are voluntary reports that can be made by your doctor, if s/he deems it necessary to remove you from any kind of handling of a vehicle, be it by air, sea or road. Temporary psychosis and suicidal thoughts may fall into this category, but also some kinds of heart disease and bad cases of Parkinsons.

Transportstyrelsen then contacts me, in this case, and I have tons of papers to fill out, then there are follow ups every six months until the Doc says I'm all clear. After that I get my license back. This is how it works with driver's license anyway. There are more stringent regulations on pilot's licenses but you can get them back. "

So wird es wohl bei uns auch werden, denke ich.
15. April 2016: Von Pat Wie an Henning Dammann-Emden

Die Einführung der personalisierten flugmedizinschen Datenbank wurde jetzt beschlossen, siehe der neue §65b LuftVG, §21 LuftVO.

Auch ganz spannend, LuftVG §4a:

....Dazu sind von ihnen bei den Luftfahrzeugführern vor Dienstbeginn auch verdachtsunabhängige Kontrollen in Form von Stichproben durchzuführen, in denen geprüft wird, ob die kontrollierte Person unter dem Einfluss von Stoffen nach Absatz 1 steht....

Und wann einen die Luftaufsicht wohl in Zukunft für dienstfähig hält:

...Die für die Luftaufsicht zuständigen Stellen sind zur Abwehr der in Absatz 1 genannten Gefahren, insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit des Luftfahrzeugs und der Dienstfähigkeit der Luftfahrzeugführer befugt, stichprobenartig Luftfahrzeuge zu betreten und sie und ihren Inhalt ohne unbillige Verzögerung zu untersuchen sowie Luftfahrzeugführer anzuhalten und auf ihre Dienstfähigkeit zu überprüfen.



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16. April 2016: Von Stefan Jaudas an Pat Wie

... fragt sich nur, wie

"In der flugmedizinischen Datenbank werden gespeichert:

  1. eine Kopie jedes Tauglichkeitszeugnisses von Luftfahrern,die über eine in der Bundesrepublik Deutschland erteilte Lizenzverfügen oder sich in der Bundesrepublik Deutschlandum eine Lizenz bewerben,"

wie die dann z.B. an ein nichtdeutsches EU-Medical kommen in BS, oder auch nur an

"2. personenbezogene Untersuchungsberichte über nicht abgeschlossene Tauglichkeitsuntersuchungen,

3. personenbezogene Untersuchungsberichte im Fall festgestellter Untauglichkeit,"

Und das wird ein Datengrab. Wenn jemand eine 60-jährige Fliegerkarriere anstrebt, dann werden seine kompletten Daten mindestens 70 Jahre lang im Amt vorgehalten werden. Ist zwar völlig sinnfrei, steht aber so drin ("Die nach Absatz 3 gespeicherten personenbezogenen Daten sind nach Ablauf von zehn Jahren zu löschen, soweit sie für die Erfüllung der Aufgaben nach Absatz 2nicht mehr erforderlich sind.").

Der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung sind damit maximalmöglich ausgehebelt. Es lebe der gläserne Pilot. Und da habe ich mir noch gar nicht vorgestellt, wie das mit Ämtern und Software normalerweise so läuft.

"Zugriff auf alle nach Absatz 3 gespeicherten Daten der flugmedizinischen Datenbank haben ausschließlich die medizinischen Sachverständigen des Luftfahrt-Bundesamtes und deren Hilfspersonal. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Sofern die medizinischen Sachverständigen des Luftfahrt-Bundesamtes feststellen, dass die Tauglichkeit eines Bewerbers um ein Tauglichkeitszeugnis nicht gegeben ist, teilen sie dies der für die Erteilung der Erlaubnis für Luftfahrer zuständigen Stelle mit."

Mit anderen Worten, wenn denen irgendwas auffällt, wird Meldung an die Lizenzstelle gemacht.Also das Gegenteil von ärztlicher Schweigepflicht.

Wenn man das zu Ende denkt, dann ist das das Ende der Eigenverantwortung und Maximierung der behördlichen Gängelung. Sprich, ein neuer Befund, kein Medical => bis gestern flog man einfach nicht mehr, Ende der Diskussion. Und ab heute? Was macht dann z.B. das RP? Ist das dann in Zukunft wie bei den Sportschützen, dass dann nette Herren vom Amt abends um 18h vor der ganzen Nachbarschaft quasi die Tür eintreten, um zu kontrollieren, dass der gegroundete Pilot wirklich nicht fliegt? Oder werden dann entgegen EU-Recht die Pilotenscheine eingezogen? Kostenpflichtig natürlich?

"Die in Absatz 3 genannten Daten werden durch die flugmedizinischen Sachverständigen und die flugmedizinischen Zentren an die medizinischen Sachverständigen des Luftfahrt-Bundesamtes zur Speicherung in der Datenbank nach Absatz 1 übermittelt. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg mittels einer Software, die vom Luftfahrt-Bundesamt kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Die flugmedizinischen Sachverständigen und die flugmedizinischen Zentren sind verpflichtet, diese Software zu nutzen. Die Software und die Datenübertragung müssen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte besonders gesichert sein."

Ämter und Software, hatten wir ja schon. Ich kann mich aber daran erinnern, dass mein Doc die letzten paar Jahre über die aktuelle Software nur geflucht hat.

Und was heißt "kostenfrei"? Da steht nirgends, dass es auch kostenfrei für die Piloten sein wird. Einfache Lösung, der Doc muss für jede Meldung 30 EUR abdrücken und diese seinerseits vom Piloten einbehalten. EU-FCL-MED-Inkasso. Komplizierte Lösung: 3 Wochen nach Untersuchung kommt die Rechnung vom LBA ...

Was ich noch nciht verstehe, ist der zweite Teil. Heißt das, dass dann ab sofort bei Untauglichkeit das immer über den Sachverständigenrat des LBA geht?


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