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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. Februar 2013: Von Hubert Eckl an frank ernst
Weisst Du WIEVIELE Unfälle von UL unter den Teppich gekehrt werden? Wenn nicht gerade Polizei und Notarzt anrücken müssen? Im übrigen glaube ich, daß den UL die Zukunft gehört. Es geht um die Ausbildung!
19. Februar 2013: Von frank ernst an Hubert Eckl
"Weisst Du WIEVIELE Unfälle von UL unter den Teppich gekehrt werden?"

Nein, du?
19. Februar 2013: Von Lutz D. an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
...die beschriebenen Ausbildungsverhältnisse sind aber längst passé. Nach meiner Beobachtung sind die Ausbildungen im Bereich PPL-N bzw bald LAPL und UL mittlerweile ziemlich ähnlich. Sieht man ja auch an den Fragebögen. Was wahr ist, ist dass in der UL Ausbildung m.E. weniger Wert auf Verfahren und Strukturen gelegt wird, dafür ist aber Verhalten in besonderen Fällen und stick&rudder stärker gewichtet. Dort, wo UL und PPL in einer Schule ausgebildet werden, sind die Unterschiede insgesamt sehr gering, dort ist oft auch der Theorieunterricht derselbe. Ansonsten - es stimmt, beurteilen kann man die ausreichende Qualität ausschließlich nach Unfallzahlen. Wer sich Versicherungsprämien anschaut, weiß, dass der Unterschied nicht so groß sein kann, wenn er überhaupt da ist. Und wer der Auffassung ist, dass im Echo Bereich keine Unfälle mit Sachschaden verschwiegen werden...
19. Februar 2013: Von Wolfgang Oestreich an Lutz D.
Der Begriff Unfall ist ja recht genau definiert und damit ist die Möglichkeit eines nicht meldepflichtigen Schadens durchaus gegeben:

https://www.bfu-web.de/DE/BFU/Begriffe/Unfall/personen_node.html

Begriffsbestimmung

Unfall

Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs vom Beginn des Anbordgehens von Personen mit Flugabsicht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Personen das Luftfahrzeug wieder verlassen haben, wenn hierbei:

1. eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist

..... oder

2. das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und

dadurch der Festigkeitsverband der Luftfahrzeugzelle, die Flugleistungen oder die Flugeigenschaften beeinträchtigt sind und

die Behebung dieses Schadens in aller Regel eine große Reparatur oder einen Austausch des beschädigten Luftfahrzeugbauteils erfordern würde;

es sei denn, dass nach einem Triebwerkschaden oder Triebwerksausfall die Beschädigung des Luftfahrzeugs begrenzt ist auf das betroffene Triebwerk, seine Verkleidung oder sein Zubehör, oder dass der Schaden an einem Luftfahrzeug begrenzt ist auf Schäden an Propellern, Flügelspitzen, Funkantennen, Bereifung, Bremsen, Beplankung oder auf kleinere Einbeulungen oder Löcher in der Außenhaut, oder

3. das Luftfahrzeug vermisst wird oder nicht zugänglich ist.

19. Februar 2013: Von Hubert Eckl an Wolfgang Oestreich

würde jetzt gerne einen Fotowettbewerb ausloben: Fotografiere die Wertsofftonne einer Ul-Flugschule/Verein am Montagmorgen. :-) Die Aluminiumrohre geknickt, gedreht und gebrochen werden wohl dominieren... :-)

19. Februar 2013: Von Sönke Springer an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
Unabhängig vom Ausbildungsstand begreife ich bis heute einen Punkt nicht:
Die Zuladung.
Mein PPL-Fluglehrer sagt selbst, dass er mit den ULs nicht innerhalb des MTOWs fliegen kann.
Ich finde dieses "System" total absurd, welches aktezpiert, dass die Mehrheit der ULs außerhalb der Limits fliegt.

Sicher gibt es auch ULs, bei denen das theoretisch möglich ist. Wenn eine leichte Frau dabei ist, geht das vielleicht.
In der täglichen Praxis handelt es sich bei Pilot und Flugschüler um Herren oberhalb der 80 kg-Klasse mit Karten usw.
Und was auch gerne übersehen wird: Bekleidet mit Schuhe, Jacke usw. kann man nochmal 5 kg hinzurechnen.
Und gerade in der Schulung braucht man doch eigentlich 1h + 1h Reserve.
Hinzu kommt nichtausfliegbarer Sprit und andere Kleinigkeiten.

Das ist für mich ein qualitativer Unterschied und deshalb sind für mich ULs bis heute ein No-Go.
19. Februar 2013: Von Roland Schmidt an Sönke Springer

Abgesehen davon, dass mit vielen ULs, insbesondere älterer Bauart auch praktisch die MTOM einzuhalten ist, wird wahrscheinlich kein akutes Sicherheitsrisiko gesehen.

Da einige Modelle (die meisten?) absolut baugleich auch mit höherem Gewicht in anderen Klassen, Ländern oder beidem fliegen, wird auch nicht viel passieren, außer dass sich einige Geschwindigkeiten und das Flugverhalten etwas ändern. Beispiel Experimental Europa: MTOM in England 621 kg, MTOM in den Niederlanden, USA und Kanada 656 kg. Absolut identisches Flugzeug ohne jegliche bauliche Änderungen.

Bitte nicht missverstehen – ich will das Fliegen jenseits der zugelassenen Limits nicht rechtfertigen. Es scheint mir nur eine Erklärung dafür zu sein, warum nicht mehr kontrolliert wird.
19. Februar 2013: Von Pelle Goran an Sönke Springer
Das Problem der Zuladung ist nicht auf UL beschränkt, das betrifft moderne Echo Flieger genau so. Beispiel Aquila A210: Leergewicht real liegt bei um die 525kg plus 90kg Sprit = 615kg Abfluggewicht ohne Gepäck und Besatzung bei MOTOW 750kg => 135kg für zwei Besatzung und Gepäck ... das dürfte in vielen Fällen überschritten werden ...
19. Februar 2013: Von Norbert S. an Wolfgang Oestreich
letzten Sonntag https://www.wiesbadener-kurier.de/region/rheingau/ruedesheim/12845856.htm

without comment
19. Februar 2013: Von frank ernst an Norbert S.
ich erlaube mir ein Zitat aus dem Artikel:

"Unfallzahlen nicht höher"

Das Wrack selbst werde nicht nach Braunschweig transportiert. Die BFU befasse sich mit dem gesamten Umfeld des Unfalls, angefangen vom Start über das Wetter bis zur Technik und zum Hintergrund der Piloten. Für das Führen eines Ultraleichtflugzeugs, so ein BFU-Mitarbeiter, sei eine Pilotenlizenz für Luftsportgeräte erforderlich. Für die Orientierung reiche im Grunde wie generell bei der Sportfliegerei die Nutzung von Kompass, Uhr und Karte. Heute seien in der Regel auch GPS-Geräte im Einsatz. Der Trend zu Leichtflugzeugen habe sich verstärkt, weil sie kostengünstig zu betreiben seien, aber es gebe in dieser Kategorie keine höheren Unfallzahlen als bei anderen Flugzeugen."


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