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16. September 2024 09:30 Uhr: Von Woldemar Neustädter an Tobias Schnell

Welches TMG-Muster hat denn eine Nachtflugzulassung? Die gängigen Typen (Dimona, G109, Scheibe Falke) mal auf jeden Fall nicht.

Leider stimmt die Aussage bezüglich der gängigen Typen. Es haben tatsächlich nur wenige eher exotische TMG-Muster eine explizite NVFR-Zulassung direkt vom Hersteller.

Eine Frage die ich mir jedoch stelle, ist eine solche Zulassung überhaupt erforderlich? Wenn ich an einer Dimona die zusätzlich geforderte Ausrüstung (Beleuchtung, Instrumentierung) nachgerüstet habe, wobei jede einzelne Änderung vom Prüfer abgesegnet wurde, darf ich dann nicht NVFR fliegen?

Falls es der Fall ist, wo genau steht das? Wäre sehr hilfreich es Schwarz auf Weiß zu lesen, um alle Zweifel auszuräumen. In der AIP und SERA konnte ich bisher ausschließlich Auskunft zu der für den Nachbetrieb erforderlichen Ausrüstung finden. Von einer Zulassung habe ich bisher kein Wort gelesen?

Nachtrag:

Hier ein Zitat aus AOPA Letter 01 2019:

Luftfahrzeugausrüstung
In Zusammenhang mit dem Nachtflug taucht oft die Frage auf, ob ein Luftfahrzeug für den Nachtflug zugelassen sein muss. Eine Zulassung im Sinne eines Zertifikates gibt es nicht, es existieren aber Mindestausrüstungslisten (Minimum Equipment List, MEL), die erfüllt sein müssen. Sie sind in den Non-Commercial-Operations (NCO), einem Annex zu den EASARegularien, und hier im Bereich IDE (Instrument, Data, Equipment) zu finden. Zusätzlich zur Ausrüstung für VFR-Flüge am Tage muss bei Nacht folgende Ausrüstung vorhanden sein:
• Wendezeiger, Horizont, Variometer, Kreiselkompass
sowie eine Anlage, die warnt, falls der Antrieb der Kreiselinstrumente ausfallen sollte.
Es ist wenig überraschend, dass für den Nachtflug auch an die Beleuchtung Anforderungen gestellt werden (NCO.IDE.A.115 Operating lights). Im Einzelnen sind das:
• Zusammenstoßwarnleuchte, Navigations- bzw. Positionleuchten, Landescheinwerfer, eine ans Bordnetz angeschlossene Instrumentenbeleuchtung, Beleuchtung für jeden Abschnitt der Kabine und eine autonome Taschenlampe.

16. September 2024 10:53 Uhr: Von Tobias Schnell an Woldemar Neustädter Bewertung: +2.00 [2]

Falls es der Fall ist, wo genau steht das?

In der Musterzulassung (Type Certificate Data Sheet) des jeweiligen Luftfahrzeugs. Analog zum IFR-Betrieb. Ich kann alle Ausrüstung, die in NCO.IDE vorgeschrieben ist einbauen - aber wenn das TCDS "VFR only" ist, darf ich trotzdem nicht IFR fliegen. Wenn das anders wäre, hätte z.B. die Firma Bristell aktuell ein Problem weniger :-)

https://www.easa.europa.eu/en/document-library/type-certificates

16. September 2024 13:09 Uhr: Von Woldemar Neustädter an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Das Steht im POH der Dimona zum Nachtflug:

2.11. BETRIEBSARTEN
Zugelassen sind Füge nach Sichtflugregeln VFR bei Tag. Für Nachtflüge ist eine den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechende Zusatzausrüstung erforderlich. Nicht zugelassen sind: IFR, Wolkenflug und Kunstflug.

Also scheint NVFR doch durchführbar, solange die zusätzliche Ausrüstung nachgerüstet wurde. So lese ich das zumindest.

16. September 2024 22:29 Uhr: Von Tobias Schnell an Woldemar Neustädter Bewertung: +1.00 [1]

Das Steht im POH der Dimona zum Nachtflug

Man hat mich auch bei der G109 auf einen entsprechenden Widerspruch zwischen POH und TCDS aufmerksam gemacht.

Während ich nicht der Meinung bin, dass das POH das TCDS aushebelt, so wird man aber doch als Pilot auf der rechtlich sicheren Seite sein, wenn man den Flieger gemäß der Limitations des POH operiert.

Erklärlich ist mir das allerdings nicht.


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