Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

16. September 2024 06:09 Uhr: Von Johannes König an Tobias Schnell

SFCL.130 macht beim Crediting keinen Unterschied, ob man vom TMG, UL, oder Hubschrauber kommt: Es können maximal 10% der PIC-time angerechnet werden.

Flugzeug, Hubschrauber (und Luftschiff) ja, aber woraus ergibt sich eine Anrechenbarkeit von UL?

16. September 2024 09:19 Uhr: Von Tobias Schnell an Johannes König

woraus ergibt sich eine Anrechenbarkeit von UL?

ULs sind Annex1-Flugzeuge. Das ist in SFCL die gleiche Formulierung wie in FCL - auch für z.B. den PPL(A)-Erwerb bekommst Du ja 10% der PIC-Time auf UL kreditiert.

16. September 2024 09:46 Uhr: Von Thomas R. an Tobias Schnell

ULs sind Annex1-Flugzeuge.

Könntest Du das gerade noch mal sagen? Ich habe "ULs sind Flugzeuge" verstanden ;-)

16. September 2024 10:32 Uhr: Von Wolff E. an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

Könntest Du das gerade noch mal sagen? Ich habe "ULs sind Flugzeuge" verstanden

Das wäre schön, aber nein. Es sind in Luftsportgeräte und damit keine Flugzeuge und damit auch keine NVFR Zulassung, wobei ich das sicherer fände, als mit einer 40 Jahre alten C172 in Dunkeln rumzufliegen.

16. September 2024 10:40 Uhr: Von Tobias Schnell an Wolff E.

Es sind in Luftsportgeräte und damit keine Flugzeuge

Da muss man unterscheiden. Die EASA kennt den Begriff "Luftsportgerät" nicht, und bekanntlich sind ULs auch nicht im Scope der EASA-Basic Regulation. Genauso wie historische Flugzeuge, "Warbirds", Kitplanes, Experimentals etc. Das sind die sogenannten "Annex1-Luftfahrzeuge". Hier gelten die nationalen Regelungen des Eintragungsstaats.

Nichtsdestotrotz sind es "Flugzeuge" im Sinne der EASA-Definition "an engine-driven fixed-wing aircraft heavier than air that is supported in flight by the dynamic reaction of the air against its wings."

Das ermöglicht das bereits weiter oben diskutierte Anrechnen von Flugzeiten z.B. für die Verlängerungen von EASA-Klassenberechtigungen.

In anderen europäischen Ländern (z.B. in Polen) wird munter Nachtflug mit ULs betrieben.

16. September 2024 10:53 Uhr: Von Thomas R. an Tobias Schnell

In anderen europäischen Ländern (z.B. in Polen) wird munter Nachtflug mit ULs betrieben.

Hm. Vielleicht müsste denen mal jemand sagen, dass das gar nicht geht, weil es keine Flugzeuge sind?

16. September 2024 10:59 Uhr: Von Wolff E. an Tobias Schnell

In anderen europäischen Ländern (z.B. in Polen) wird munter Nachtflug mit ULs betrieben.

Das ist doch das Problem bei den UL´s. Nationale Regeln anstatt EASA weite einheitliche Regelung. Da ein UL in Deutschland als Luftsportgerät gilt und nicht als Flugzeug (oder wie immer die Diffenzierung lautet) dürfen wir in Deutschland damit nicht Nachts fliegen, obwohl diese dank CAP´s sicherer sind, als die alte C172 oder PA28.

Anderes Beispiel ist das hier: https://www.fliegermagazin.de/news/600-kilo-uls-duerfen-nicht-mehr-nach-daenemark/

16. September 2024 11:40 Uhr: Von Tobias Schnell an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Das ist doch das Problem bei den UL´s. Nationale Regeln anstatt EASA weite einheitliche Regelung

Das ist natürlich ein Problem, aber der Preis dafür, dass Zulassung, Wartung, Lizenzerwerb und -erhalt, Medical, Betriebsregeln und so weiter und so fort eben auch nicht unter die EASA-Regelungen fallen, sondern jeder Staat sein eigenes Süppchen kochen kann.

Und Deutschland könnte selbstverständlich Nachtflug mit ULs zulassen, wenn man das wollte...

16. September 2024 12:39 Uhr: Von Johannes König an Johannes König
Beitrag vom Autor gelöscht

9 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang