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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. Juli 2024: Von Mich.ael Brün.ing an Alexander Wipf Bewertung: +1.00 [1]

Ich halte das für eine unlautere Klausel, vielleicht rechtlich zulässig, aber vom Geschäftsgebahren her unfair. Der Verkauf des Flugzeugs sollte einen Ausstieg ermöglichen.

Wenn bei Euch die Nachfrage nach Hangarplätzen kleiner als das Angebot ist, muss der Vermieter ja froh sein, wenn er den Platz vermietet. Insofern ist die Verhandlungsposition gut, um die Klausel streichen zu lassen.

Wenn der Nachlass über 5 Jahre allerdings sehr hoch ist, dann muss man Chancen und Risiken abwägen.

Vielleicht einigt ihr Euch in der Mitte, z.B. zahlst Du nachträglich einen höheren Mietpreis, wenn Du vorher aussteigst.


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