Sonstiges | Hangarvertrag ohne Ausstiegsklausel? |
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Hallo in die Runde,
ich gedenke einen 5 jahres Vertrag für einen Hallenplatz zu unterzeichnen um die Rate relativ günstig zu halten. Allerdings kann es schon sein bei 5 Jahren, dass man seinen Flieger in der Zeit verkaufen möchte, und danach keine Lust hat den Hallenplatz weiter zu zahlen. Im mir vorliegenenden Vertrag gibt es aber nur die Ausstiegsklausel "bei Verschrottung". Ist das so üblich? Was steht bei euren Mietverträgen drin?
Vielen Dank für eure Hinweise!
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Wenn Du einen Nachmieter findest, dann dürfte das doch nie ein Problem sein. Und in den meisten Gegenden sind Hangarplätze so rar, dass man schnell jemanden findet ...
Mein Vertrag enhält allerdings keine solche Klausel, sondern eine ganz normal Kündigungsfrist.
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Wirksam ist so etwas jedenfalls weil es kein Vertrag über Wohnraum ist.
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Guter Hinweis. Vielen Dank!
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Ist leider in diesem Fall leider nicht so. Deshalb die Nachfrage... Vielen Dank!
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Bevor man Verträge unterschreibt, genau prüfen und nachfragen, alle Möglichkeiten des Lebens einbeziehen.
Kleiner Hinweis, gilt auch bei Eheverträge. Damit haben schon manche eine vertragliche Bruchlandung gemacht.
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Ich halte das für eine unlautere Klausel, vielleicht rechtlich zulässig, aber vom Geschäftsgebahren her unfair. Der Verkauf des Flugzeugs sollte einen Ausstieg ermöglichen.
Wenn bei Euch die Nachfrage nach Hangarplätzen kleiner als das Angebot ist, muss der Vermieter ja froh sein, wenn er den Platz vermietet. Insofern ist die Verhandlungsposition gut, um die Klausel streichen zu lassen.
Wenn der Nachlass über 5 Jahre allerdings sehr hoch ist, dann muss man Chancen und Risiken abwägen.
Vielleicht einigt ihr Euch in der Mitte, z.B. zahlst Du nachträglich einen höheren Mietpreis, wenn Du vorher aussteigst.
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Mietverträge über 4 Jahre sind unwirksam. https://www.google.com/search?client=firefox-b-e&q=sind+mietvertr%C3%A4ge+f%C3%BCr+5+jahre+vorher+k%C3%BCndbar
Und wenn der Fall einer Privatinsolvenz eintritt? Wo nichts zu holen ist,.....?
Es gibt aber für beide Vertragsparteien das Recht einer ausserordentlichen Kündigung. Dieses Verfahren ist in § 543 Absatz 1 BGB geregelt. https://www.mietrecht.com/mindestmietdauer/
Es wird immer eine Hintertüre für beide Vertragsparteien geben. Für den Fall, dass der Mieter einfach seine Miete nicht mehr bezahlt, und in das Ausland verschwindet? ( Bei Piloten muss dabei der §7 Luftsicherheitsgesetz berücksichtig werden, sofern deutsche Lizenz )
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Das bezieht sich auf Wohnraum und nicht auf Hangars.
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Wie hoch soll denn die Miete für welchen Hangarplatz sein? Wenn man zum Beispiel 4 Jahre reale Nutzungsdauer über 5 Jahre abbezahlen darf, ist doch alles ok?
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Vorschlag zur Güte: 6 Monate Kündigungsfrist. Bei Kündigung vor Ablauf von 5 Jahren wird ein pauschaler Betrag, vielleicht 5 Monatmieten, sofort fällig.
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Mein Vertrag hat eine normale Kündigungsfrist.
Ein Vertrag "Ich Miete 5 Jahre und möchte deswegen spürbaren Rabatt, aber wenn ich innerhalb der 5 Jahre keine Lust mehr habe kann ich trotzdem kündigen..." ist für den Vermieter halt nur so semi spannend.
Eine Einschränkung auf Kündigung wegen Verkauf ist bei Flugzeugen keine wirkliche Einschränkung, weil Du den Flieger frei für einen Tag an Deinen Kumpel verkaufen kannst und Dir dabei keine Kosten entstehen. So ein Vertrag wäre faktisch ohne Mindestvertragslaufzeit.
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Eine Einschränkung auf Kündigung wegen Verkauf ist bei Flugzeugen keine wirkliche Einschränkung, weil Du den Flieger frei für einen Tag an Deinen Kumpel verkaufen kannst und Dir dabei keine Kosten entstehen. So ein Vertrag wäre faktisch ohne Mindestvertragslaufzeit.
Wenn man es formuliert als Verkauf mit Halterwechsel und Nachweis des Zahlungseingangs einer marktüblichen Kaufsumme, dann wird das Hin- und Herwechseln faktisch ausgeschlossen, denn es wäre viel zu aufwendig und teuer.
Mein Vorschlag wäre daher, dass der Vermieter auch in diesem Fall per Nachzahlung so entschädigt wird, als ob der Mieter einen kürzeren Vertrag abgeschlossen hätte und ihm somit keine Nachteile durch den Nachlass für die längere Mietzeit entstehen. Natürlich hat der Vermieter immer noch den Nachteil, dass er keine gesicherte Gesamtsumme über den kompletten Zeitraum hat, aber das hat er ja durch die Verschrottungsklausel auch nicht. Die Verschrottung (ob nun durch Alter, Unverkaufbarkeit oder Unfall) ist zwar unwahrscheinlicher als der Verkauf, aber eben auch eine Möglichkeit.
Insgesamt ist es vermutlich die Aufregung gar nicht wert. Wenn es ein abgelegener Platz mit wenig Verkehrsaufkommen ist, wird die Hallenmiete vermutlich nicht höher als 200€ pro Monat liegen. Selbst wenn dabei der Nachlass eine Höhe von 25% hätte, sprechen wir bei 5 Jahren über eine Summe von 3.000€ insgesamt. Im Vergleich zum Wert eines Flugzeugs eigentlich vernachlässigbar.
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nanana, 3000 EUR sind nicht egal, dafür könnte ich ja 3x tanken.
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Bei uns gibt es sogar Mietverträge mit 10 Jahres Vorauszahlung. Die dienen der Finanzierung von Hallenbauten. Da es Vorauszahlung ist, ist die fehlende Kündigungsmöglichkeit immanent.
War noch nie ein Problem. Es wurde immer direkt ein Nachmieter gefunden.
Und ansonsten, wenn der Vermieter ein Verein ist wie bei uns, dann kann man bei Eintritt eines Härtefalls ja auch reden.
Wenn aber die eigene Lebensplanung keine Voraussicht auf 5 Jahre zulässt, dann musst du letztendlich in den sauren Apfel beißen und den Vertrag ohne 5-Jahres-Rabatt abschließen. Alles andere wäre sonst auch dem Vermieter gegenüber unfair.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Beitrag vom Administrator gelöscht
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Vielen Dank für die Hinweise und Ideen. Sehr hilfreich!
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