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21. Juli 2024 13:21 Uhr: Von Horst Metzig an Alexander Wipf

Mietverträge über 4 Jahre sind unwirksam. https://www.google.com/search?client=firefox-b-e&q=sind+mietvertr%C3%A4ge+f%C3%BCr+5+jahre+vorher+k%C3%BCndbar

Und wenn der Fall einer Privatinsolvenz eintritt? Wo nichts zu holen ist,.....?

Es gibt aber für beide Vertragsparteien das Recht einer ausserordentlichen Kündigung. Dieses Verfahren ist in § 543 Absatz 1 BGB geregelt. https://www.mietrecht.com/mindestmietdauer/

Es wird immer eine Hintertüre für beide Vertragsparteien geben. Für den Fall, dass der Mieter einfach seine Miete nicht mehr bezahlt, und in das Ausland verschwindet? ( Bei Piloten muss dabei der §7 Luftsicherheitsgesetz berücksichtig werden, sofern deutsche Lizenz )

21. Juli 2024 13:33 Uhr: Von Wolff E. an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

Das bezieht sich auf Wohnraum und nicht auf Hangars.


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