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19. Juni 2024 07:38 Uhr: Von P.B. S. an thomas _koch Bewertung: +1.00 [1]

Die Berechnung des Zolls steht und fällt mit der Warentarifnummer in der Zolldeklaration, dem Versender, gegebenenfalls dem Zollamt bei dem man das Paket abholt und am Ende auch am individuellen Zollbeamten der den Vorgang bearbeitet ...

Meines Wissens ist - in der Theorie - die Einfuhr von beweglichen, nicht fest mit einem Luftfahrzeug verbundenen, Luftfahrtteilen ohne Lufttüchtigkeitsbescheinigung (8130-3 / EASA Dual Form One) immer mit einer Zollgebühr belegt, die dann auch EUSt-pflichtig ist. Soweit die Theorie und dann kam erst mal der Versender - mit wem wird versendet (kleiner Tipp, es hilft wenn das nicht USPS ist, nimm lieber UPS oder FedEx)? Und zu guter Letzt - welches Hauptzollamt, im Fall dass du da hin laufen musst zum Abholen?

Und Nein, wir wollen hier nicht eine Sammlung lustiger Anekdoten über reale Verzollungen anfangen ;-).

20. Juni 2024 10:48 Uhr: Von Steffen Keil an P.B. S.

oh ja , doch!

niemals nimmer wieder FEDEX


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