Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juli
Respekt vor den Normalos!
Israel – Flug durch ein Land der Extreme
Testflug CAT 4 und MCF
Training: Der Weg zu mehr Motoren
Fliegen mit Dampfmaschinen
Mit Passagieren in den Spiralsturz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

19. Juni 2024: Von P.B. S. an thomas _koch Bewertung: +1.00 [1]

Die Berechnung des Zolls steht und fällt mit der Warentarifnummer in der Zolldeklaration, dem Versender, gegebenenfalls dem Zollamt bei dem man das Paket abholt und am Ende auch am individuellen Zollbeamten der den Vorgang bearbeitet ...

Meines Wissens ist - in der Theorie - die Einfuhr von beweglichen, nicht fest mit einem Luftfahrzeug verbundenen, Luftfahrtteilen ohne Lufttüchtigkeitsbescheinigung (8130-3 / EASA Dual Form One) immer mit einer Zollgebühr belegt, die dann auch EUSt-pflichtig ist. Soweit die Theorie und dann kam erst mal der Versender - mit wem wird versendet (kleiner Tipp, es hilft wenn das nicht USPS ist, nimm lieber UPS oder FedEx)? Und zu guter Letzt - welches Hauptzollamt, im Fall dass du da hin laufen musst zum Abholen?

Und Nein, wir wollen hier nicht eine Sammlung lustiger Anekdoten über reale Verzollungen anfangen ;-).

20. Juni 2024: Von Steffen Keil an P.B. S.

oh ja , doch!

niemals nimmer wieder FEDEX


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang