Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Oktober
Twin-Tinder in der Seniorenklasse
Projekt Bonnie erleidet schweren Rückschlag
IFR nach Toussus Le Noble
Eisige Zeiten
Air-Race in Roswell, New Mexico
Unfall: Kollision trotz aller Hilfsmittel
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Sonstiges | Frage zu Einfuhr aus den USA  
18. Juni 2024 23:03 Uhr: Von thomas _koch 

Hallo zusammen,

ich habe einen Sidewinder (portable Schlepphilfe) bei Redline Aviation in den USA bestellt. Er soll Anfang nächster Woche mit UPS versandt werden.

Wie sollte ich, bzw. Redline Aviation, bei der Deklaration vorgehen, damit hier in D nur die Einfuhrumsatzsteuer fällig wird und keine abgehobenen Zollgebühren erhoben werden?

Vorab schon vielen Dank für Tipps und Hinweise!

19. Juni 2024 00:37 Uhr: Von Patrick Lianhard (Lean hard!) an thomas _koch Bewertung: +1.00 [1]

https://www.pilotundflugzeug.de/forum/avionik/2015,01,21,18,1019499

19. Juni 2024 06:37 Uhr: Von Sebastian Ruffer an thomas _koch Bewertung: +1.00 [1]

Die Einfuhrumsatzsteuer liegt bei 19%. Da machen die 2 bis 3% Zoll den Kohl auch nicht mehr fett. Wenn du die dennoch sparen willst, musst du dafür Sorgen, dass eine Warentarifnummer angegeben wird, die nicht mit Zöllen belegt ist. Das sind z.B alle möglichen Printerzeugnisse oder auch Laptops und Spielkonsolen. Wird also schnell unglaubwürdig. Die Einfuhr wird durch UPS abgewickelt. Die sind da auch eher professional.

19. Juni 2024 07:38 Uhr: Von B. S. an thomas _koch Bewertung: +1.00 [1]

Die Berechnung des Zolls steht und fällt mit der Warentarifnummer in der Zolldeklaration, dem Versender, gegebenenfalls dem Zollamt bei dem man das Paket abholt und am Ende auch am individuellen Zollbeamten der den Vorgang bearbeitet ...

Meines Wissens ist - in der Theorie - die Einfuhr von beweglichen, nicht fest mit einem Luftfahrzeug verbundenen, Luftfahrtteilen ohne Lufttüchtigkeitsbescheinigung (8130-3 / EASA Dual Form One) immer mit einer Zollgebühr belegt, die dann auch EUSt-pflichtig ist. Soweit die Theorie und dann kam erst mal der Versender - mit wem wird versendet (kleiner Tipp, es hilft wenn das nicht USPS ist, nimm lieber UPS oder FedEx)? Und zu guter Letzt - welches Hauptzollamt, im Fall dass du da hin laufen musst zum Abholen?

Und Nein, wir wollen hier nicht eine Sammlung lustiger Anekdoten über reale Verzollungen anfangen ;-).

20. Juni 2024 10:48 Uhr: Von Steffen Keil an B. S.

oh ja , doch!

niemals nimmer wieder FEDEX

20. Juni 2024 10:55 Uhr: Von F. S. an thomas _koch

Möglichs präzise den Inhalt angeben und eine Warentarifnummer wählen (wenn man das nicht dem Spediteur überläßt), die möglichst exakt den Inhalt widergibt - abgehobene Zollgebühren werden nämlich nur dann fällig, wenn der Zoll der Meinung ist, dass Du durch falsche Angaben betrügen wolltest.

Bei einem Sidewinder kann man durchaus mal checken, ob Flugzeugteil oder Werkzeug einen niedrigeren Zollsatz hat - könnte man beides irgendwie vertreten.

20. Juni 2024 11:06 Uhr: Von Hubert Eckl an F. S.

oder bei "sidewinder" schrillen bei den unbedarfteren Zöllnern die Hollywoodreisseralarmglocken.. :-))

20. Juni 2024 13:55 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Hubert Eckl

Ich hätte noch den ir-suchkopf mit demo sw bei interesse...

20. Juni 2024 14:09 Uhr: Von thomas _koch an F. S.

Hat einer von Euch eine bessere Idee als 88079090...?

20. Juni 2024 19:04 Uhr: Von Stefan K. an ingo fuhrmeister

Was soll der kosten?.... :-)

20. Juni 2024 20:59 Uhr: Von Michael Söchtig an Stefan K.

Sidewinder transportiert man mit der Deutrans.

20. Juni 2024 22:00 Uhr: Von Markus S. an thomas _koch

Das Ding sieht doch aus wie eine größere Bohrmaschine. Vielleicht hilft „Werkzeug“ weiter, aber um wieviel Geld geht es hier wirklich? Wenn Du kein 8130-3 Form hast hilft Dir die Warentarifnummer für Luftfahrt nicht wirklich weiter.

21. Juni 2024 01:59 Uhr: Von Sebastian G____ an Markus S.

Wenn Du kein 8130-3 Form hast hilft Dir die Warentarifnummer für Luftfahrt nicht wirklich weiter.

Und auch dann leider nicht immer. Bei kleineren Beträgen geht die Abfertigung als Luftfahrtteil schnell nach hinten los. Der Zoll berechnet dann zwar keinen Zoll aber dafür berechnen UPS/FedEx eine saftige extra Gebühr ca. 50 Euro) für die Abfertigung solcher Sonderfälle.


13 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.23.01
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang