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Avionik | Owner produced Instrumentenbrett im D-Reg Flieger  
24. November 2025 18:44 Uhr: Von Woldemar Neustädter 

Hallo,

ich habe eine Frage zur Freigabe eines im Rahmen einer Avionikumrüstung selbst angefertigten Instrumentenbretts in einem ELA1 D-Reg Flieger. Während es bei N-Reg Flugzeugen recht unkompliziert als owner-produced part umsetzbar ist, ist mir die Handhabung im EASA-Raum nicht klar. Der Einbau der Instrumente und der Avionikkomponenten sowie der Kabelbäume ist bei dem Vorhaben vom CS-STAN abgedeckt. Kann dementsprechend durch den Besitzer erfolgen mit einer anschließenden Freigabe durch einen Prüfer. Jedoch habe ich bisher keine Infos zur Vorgehensweise beim Instrumentenbrett finden können. Originalteil kommt hier leider nicht in Frage, da die vorhandenen Ausschnitte ungeeignet wären. Ein Passendes Panel soll daher komplett neu durch den Flugzeugbesitzer angefertigt werden. Dementsprechend wird es dafür natürlich keinen Form 1 geben. Wie kann in einem solchen Fall der Release to service erfolgen? Ist es überhaupt ohne eine Beteiligung eines als Entwicklungsbetrieb zugelassenen Avionikers umsetzbar?

Für dienliche Hinweise bedanke ich mich im Voraus.

24. November 2025 18:56 Uhr: Von Alexis von Croy an Woldemar Neustädter Bewertung: +5.00 [5]

Ich verstehe Deine Frage, und ich glaube, dass man das durchaus als Owner anfertigen un einbauen darf wenn es sachgemäßt gemacht und dokumentiert ist.

Andererseits verfahre ich mittlerweile bei Sachen, die nicht sicherheitskritisch sind manchmal nach der Devise "wer viel fragt, der bekommt viele Antworten".... manchmal geht es einfach nicht anders.

24. November 2025 19:42 Uhr: Von Markus S. an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

Naja... so ein Panel kann ja schon sicherheitsrelevant sein.

Was is, wenn es Dir beim fliegen auf die Füße fällt weil nicht fachgerecht befestigt?... nur so als Beispiel.

@Woldemar Zunächst sollte Dein Panel aus geeignetem Luftfahrt-Aluminium hergestellt sein. Aber letztlich wirst Du einen Avionikprüfer finden müssen der Dir das abnimmt. Ich habe auch Avionik eingebaut und von einem Prüfer abnehmen lassen. Ging alles glatt. Viel Erfolg.

P.s. habe gerade im anderen Thread Deine Panels gesehen. Respekt.

24. November 2025 20:05 Uhr: Von Christian Rohde an Woldemar Neustädter Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Woldemar,

ich hätte vermutet wenn man mit Materialstärke und Materialnachweis am Original bleibt gibt es von der Festigkeit und den geforderten Belastungen keine Probleme. Ich wollte auch auf Standardanordnung gerne umbauen weil mein Panel ergonomisch ungünstig ist (die Fahrwerkslampen sind bestmöglich außerhalb des Gesichtsfeldes versteckt...). Der Einwand kam vom Avioniker dass das nicht so einfach geht, wenn das Panel im Flughandbuch beschrieben ist, dann passt das halt nicht mehr zusammen. Wäre wieder ein Beispiel für die Hardware lässt sich leicht ändern aber bis das Papier dazu passt....

24. November 2025 20:44 Uhr: Von P.B. S. an Woldemar Neustädter Bewertung: +1.00 [1]

Am besten setzt du dich dazu mit den Kollegen bei der EASA auseinander, die sind da hilfreich, aber erwarte keinen einfachen Durchführungsweg.

Was für ein Flieger ist das und - willst du den noch lange fliegen?

Denn - ich würde mir das mit den Owner-produced Parts zweimal überlegen, wenn du den Flieger jemals wieder verkaufen willst. Viele Werften werden den Vogel danach nie wieder anfassen und daher auch der Wert des Flugzeugs tendenziell fallen. Ist halt egal wenn du ihn bis ans Fliegerlebenende fliegst und wenn dann der Wert auch Null sein darf. Ansonsten und am schwierigsten, wenn das Panel auch noch fix im POH definiert wurde (also eigentlich nach STC oder Major Change schreien würde), eher meine Empfehlung das vielleicht doch noch mal zu überlegen.

24. November 2025 20:55 Uhr: Von Johannes König an P.B. S. Bewertung: +3.00 [3]

Auf mehreren Flugzeugen, die ich mittlerweise geflogen bin, hat das Panel-Bild im Cockpit nicht mehr wirklich viel mit dem realen Panel zu tun. Schaut man in so ein typisches Piper- oder Cessna-Handbuch aus den 70ern, dann gibts da lauter Dampfinstrumente und Röhrenradios. Im Flieger selbst steckt dann GNS430, G5, usw...
Ist sowas nicht eher üblich bei älteren Fliegern?

Anderer Punkt noch: Von ein paar Jahren gabs mal einen Artikel in PuF zum Thema Panel-Umbau, ich meine das war in einer der Lisas (oder wars die Bonnie?). Wenn ich mich recht erinnere, hat Jan da auch die Panel-Platte ersetzt gegen was neues gelasertes. Ich finde nur leider gerade den Artikel nicht.

Edit: Doch noch gefunden: PuF 2019/04, S. 10ff

24. November 2025 21:31 Uhr: Von Peter Thomas an Johannes König

Anderer Punkt noch: Von ein paar Jahren gabs mal einen Artikel in PuF zum Thema Panel-Umbau, ich meine das war in einer der Lisas (oder wars die Bonnie?).

Lisas, Bonnie: alles N-Registriert, die Frage war nach "D-Reg"...

24. November 2025 21:39 Uhr: Von F. S. an Woldemar Neustädter Bewertung: +1.00 [1]

Am besten den Prüfer fragen, der es am Ende abzeichnen soll ... das ist auch bei den übrigen Umbauten ne gute Idee ...

25. November 2025 01:04 Uhr: Von Pat Lean hard an Woldemar Neustädter

Sollte mittels Part 21.A307 möglich sein, wird aber nicht vielen ARS bekannt sein.

EASA-Vorschrift 21.A.307 regelt die Zulässigkeit des Einbaus von Teilen und Ausrüstungsteilen in Luftfahrtprodukten.

Kernbestimmungen der EASA 21.A.307
Die Regelung legt fest, unter welchen Bedingungen Komponenten in ein lufttüchtiges Produkt eingebaut werden dürfen. Grundsätzlich müssen Teile die folgenden Kriterien erfüllen:
  • Sie müssen gemäß den zugelassenen Konstruktionsdaten hergestellt worden sein.
  • Sie müssen sich in einem betriebssicheren Zustand befinden.
  • Sie müssen in der Regel von einer offiziellen Freigabebescheinigung (EASA-Formblatt 1 oder gleichwertig, z. B. FAA Form 8130-3) begleitet sein.
Ausnahmen von der EASA-Formblatt-1-Pflicht
Die Verordnung (EU) 2021/699 hat die Bedingungen für Ausnahmen von der Formblatt-1-Pflicht (sogenannte "owner-accepted-parts") präzisiert. Gemäß 21.A.307(b) können bestimmte neue Teile auch ohne ein EASA-Formblatt 1 installiert werden, wenn sie spezifische Voraussetzungen erfüllen und vom Hersteller ordnungsgemäß dokumentiert sind (z. B. durch eine Konformitätserklärung):
Zu diesen Ausnahmen gehören unter anderem:
  • Standardteile, die einer anerkannten Spezifikation entsprechen.
  • Bestimmte Teile für leichte Luftfahrzeuge (ELA1 oder ELA2), die nicht sicherheitskritisch sind.
  • Teile, die vom Inhaber der Entwicklungsgenehmigung (Design Approval Holder, DAH) als unkritisch eingestuft wurden (d.h. ihre Nichtkonformität hätte nur vernachlässigbare Auswirkungen auf die Sicherheit).
  • Teile, die in den Zertifizierungsspezifikationen für Standardänderungen und Standardreparaturen (CS-STAN) aufgeführt sind.
Diese Regelungen zielen darauf ab, den Prozess für risikoarme Teile zu vereinfachen, während die notwendige Rückverfolgbarkeit und Konformität sichergestellt bleiben.
Detaillierte Informationen und die konsolidierte Fassung der Vorschriften finden Sie in den Easy Access Rules for Initial Airworthiness and Environmental Protection der EASA.

25. November 2025 06:23 Uhr: Von P.B. S. an Johannes König

GNS430, G5 & Co. werden in aller Regel mit entsprechenden Papieren eingebaut - unrühmliche Ausnahmen abgesehen. Wegen des Panel-Layouts ja auch die Frage nach dem konkreten Flieger - bei alten Cessna oder Piper gibt es unter ein und demselben TC soviele verschiedene Layouts vom Panel, dass niemand das wirklich wird kontrollieren wollen. Aber auch da wird man Regeln einhalten müssen und deswegen wählen die meisten beim Layout auch welche, die an klassische 6-Packs angelehnt sind - damit keiner was sagt und es im Zweifelsfall nicht groß auffällt.

Wie ein Regulator mit der Fragestellung umgeht und was die an Anforderungen stellen könne, entzieht sich meiner Kenntnis - und deswegen übergebe ich solche Überlegungen lieber der Werft, weil die einfach mehr Erfahrungshintergrund mit der Behördenkommunikation hat und es am Ende ausbaden müsste. Nur haben die halt eine Betriebsversicherung für alle Fälle und was habe ich als Owner Manufacturer?

25. November 2025 06:37 Uhr: Von F. S. an Pat Lean hard

Ist nicht hier gerade das Thema, dass er ein neues Panel anfertigen/einbauen will, dass von den "zugelassenen Konstruktionsdaten" abweicht?

25. November 2025 09:00 Uhr: Von Kain Kirchhof an Woldemar Neustädter Bewertung: +1.00 [1]

Die Antwort deiner Fragen findest Du großteils hier:

www.lba.de/DE/Technik/Fachthemen/Fachthemen_node.html

26. November 2025 09:18 Uhr: Von Woldemar Neustädter an Kain Kirchhof Bewertung: +2.00 [2]

Vilen Dank an alle für den Input.

Das Formular „Einbau von Neuteilen ohne EASA Form 1 gemäß 21.A.307(b)(2)" scheint genau das richtige zu sein.

Die aufgelisteten Voraussetzungen lassen sich alle abhacken

-nicht lebensdauerbegrenztes Teil (not life limited) und

- nicht Teil der Primärstruktur und

- nicht Teil der Flugsteuerung und

- Teile sind für die Installation im o.a. Luftfahrzeug vorgesehen

Dann ist dem Formblatt noch eine Erklärung (Konformität) der Person/Organisation, welche o.g. Bauteile hergestellt hat anzuhängen und in die Lebenslaufakte einzufügen. Dann noch den Befund-/Arbeitsbericht schreiben, freigeben lassen und das Ganze ist erledigt. Insgesamt ein gangbarer Weg und der Einbau kann vernünftig dokumentiert und freigegeben werden.


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