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Kannst natürlich auch 4 mal zwischen EDLE und EDLD hin und her fliegen, sind dann zwar keine Platzrunden aber LLV konform ;)
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Neu! Heute 09:59 Uhr: Von Michael Söchtig an Philipp Tiemann
Kannst natürlich auch 4 mal zwischen EDLE und EDLD hin und her fliegen, sind dann zwar keine Platzrunden aber LLV konform ;)
So schlau waren wir auch. Hat auch eine Zeit lang funktioniert, bis es mal jemand genau gecheckt hat. :(
Also, Platzrunden (und Flüge < 60Min) in EDLE leider nur mit erhöhtem Lärmschutz.
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Danke für die Hinweise.
Ich habe - auch nach telefonieren - nun gelernt, dass Platzrunden prima in EDLD gehen.
Bis dann,
Olli
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Also, Platzrunden (und Flüge < 60Min) in EDLE leider nur mit erhöhtem Lärmschutz.
Ich verstehe ja dass man vor Ort sich mit seinem Flugplatz gut stellen muss, aber eine gesetzliche Grundlage dafür sehe ich nicht, denn in § 1 LLV steht folgendes:
"Im Falle eines Starts gilt dies nur, wenn das Luftfahrzeug nicht vor Ablauf von 60 Minuten zum Startflugplatz zurückkehrt;"
Wir reden hier von (mindestens) 2 Flügen - EDLE-EDLD und EDLD-EDLE. Startflugplatz des Fluges ist beim Rückflug Dinslaken, nicht Essen, und bei diesem Flug kehrt man eben nicht zum Startflugplatz zurück.
Erinnert etwas an diesen Motorenprüfstand den sie verbieten wollten, wo auch erst das Verwaltungsgericht einschreiten musste.
Unabhängig davon würde ich aber mich auch nicht mit dem Flugplatz anlegen wollen, ich mag den Platz ja.
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Also, Platzrunden (und Flüge < 60Min) in EDLE leider nur mit erhöhtem Lärmschutz.
Mal abgesehen davon, dass man beim Nachtfliegen in der Gegend schon selber auf die Idee kommen könnte mit einem möglichst leisen Flugzeug zu schulen ... wäre es mir schleierhaft wo man das in den Gesetzen und Verordnungen nachlesen könnte?
Ja, keine Platzrunden und Flüge <60 Minuten ohne erhöhten Lärmschutz als Beschränkung in der Betriebszulassung des Platzes kann so sein, aber "Flug" beinhaltet nun einmal keine Landung an einem anderen Platz in den einschlägigen Papierhalden, zumal Sicherheits- und Notlandungen sowieso nochmals nicht verboten werden können, meiner Meinung nach.
Wir hatten auch genau einmal eine Nachfrage wegen einer zweiten Landung innerhalb der berühmten 60 Minuten, aber mit dem Hinweis auf eine Landung an einem anderen Platz haben wir nie wieder etwas davon gehört.
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Mal ganz global gesehen, man darf bei "Tag" Platzrunden fliegen, aber bei "Nacht" nicht? Kenne ich aus Reichelsheim. Nur ist im Sommer 18:30 loc "Tag" und man darf Platzrunden fliegen, aber im Winter um 18:30 loc nicht, weil "Nacht" ist? kann mir das eine ggf mal erklären?
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Meiner Erfahrung nach ist das oft aufgrund einer Flugplatzzulassung, die bei der Aushandlung eine Mischung aus vorauseilendem Gehorsam und Unaufmerksamkeit unterlag.
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wäre es mir schleierhaft wo man das in den Gesetzen und Verordnungen nachlesen könnte?
Übergreifend gilt die Landplatz-Lärmschutzverordnung an allen Landeplätzen mit mehr als 15.000 Bewegungen p.a. Diese schränkt u.a. Platzrunden und Lokalflüge nach Sonnenuntergang (an Werktagen) bzw. nach 1300 LT (an Wochenenden) ein.
Landeplätze und Flughäfen haben in vielen Fällen noch zusätzliche Beschränkungen, die in der AIP nachlesbar sind.
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Hatte letzte Woche mit den Verantwortlichen an einem Regional-Airport zu reden. Die sind durch den liberalen Umgang mit Nachtflugtraining in zwei Probleme gelaufen:
- ATC Kapazität hätte an Tagesrandzeiten erhöht werden müssen, wenn immer 7 in der Platzrunde sind und dazwischen die Linie kommt; wird nicht durch die paar Euro mehr Landegebühren finanziert.
- Das Miteinander mit den Anwohnern wäre gefährded gewesen. Man will die nicht schonen aber auch nicht ohne Not provozieren.
Daher NVFR-Trainig PPR und der Flughafen hat das in der Hand, wie es genutzt wird.
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Allgemein gesprochen, wenn keine Geräuschimmissionen mehr kommen, wird das Gemotze aber später noch größer: Daher würde ich als Flugplatz da immer sagen, wenn man auch Glasmüll einwerfen darf, dürfen die selbstverständlich fliegen wie immer. Also sowas von 7.00 - 20.00 h.
Was bei uns los sein wird oder würde, wenn die Luftwaffe wieder Tiefflug wie in den 80ern trainieren muss.. weia... da könnte der Großteil der Bevölkerung hinter Pistorius und der Luftwaffe stehen, wie ich das erwarten würde, aber eine Minderheit von Schreihälsen würde sehr, sehr laut auf sich aufmerksam machen.
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Bitte keine Gesslerhüte grüßen. Natürlich sollte der Platz darauf hingewiesen werden, wenn dort (absurde) Regelungen auch noch falsch ausgelegt werden. Bei den ohnehin endlosen Repressalien und Diskriminierungen z.B. im direkten Vergleich zum Autofahren, soll jeder auf seinem Rest Recht bestehen.
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"Im Falle eines Starts gilt dies nur, wenn das Luftfahrzeug nicht vor Ablauf von 60 Minuten zum Startflugplatz zurückkehrt;"
Wir reden hier von (mindestens) 2 Flügen - EDLE-EDLD und EDLD-EDLE. Startflugplatz des Fluges ist beim Rückflug Dinslaken, nicht Essen, und bei diesem Flug kehrt man eben nicht zum Startflugplatz zurück.
Naja - das würde ich (leider) anders interpretieren. Startplatz i. S. d. VO ist ja (in deinem Beispiel) EDLE. Wenn du innerhalb von 60 Minuten dahin zurückkehrst (egal was du in diesen 60 Minuten gemacht hast), erfüllst du m. E. diesen Tatbestand.
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Das interpretiere ich eindeutig anders, inbesondere auch im Sinne des nächsten Halbsatzes:
"Im Falle eines Starts gilt dies nur, wenn das Luftfahrzeug nicht vor Ablauf von 60 Minuten zum Startflugplatz zurückkehrt; diese Einschränkung gilt nicht, wenn das Luftfahrzeug aus Gründen der sicheren Flugdurchführung vorzeitig zurückkehren muß."
Es wird also auf einen "Flug" Bezug genommen. Dieser endet aber am Zielflugplatz, und dann liegt ein neuer Start vor. Ich schau mal ob man dazu Kommentierung finden kann.
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Wirst du (vom Ergebnis her - leider!) nicht finden, weil die teleologische Reduktion der Intention des Normgebers eindeutig ist bezüglich "nur eine Flugbewegung binnen 60 min" (dazugedacht, "wenn du nicht aus technischen oder meteorologischen Gründen ausnahmsweise vorzeitig zurückkommen musst"). Kommentierungen dt. Luftfahrgesetze sind ja eh sehr, sehr spärlich. Im Guten wie im Schlechten. Da war ich schon öfters desillusioniert in Fachbibliotheken.
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Es wird also auf einen "Flug" Bezug genommen.
Woraus schließt du das denn?
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Weil das Gesetz von "vorzeitig zurückkehren" spricht. Wenn ich aber nach Dinslaken geflogen bin (12min), dann da 12 min stehe, und dann 12min nach EDLE zurückfliege, dann kehre ich ja nicht nach EDLE zurück, sondern wenn ich dann fliege, dann würde ich nach EDLD "zurückkehren".
Ich weiß, man mag das auch anders interpretieren, ich würde mich hier aber strikt an den Wortlaut halten. Insgesamt halte ich die gesamte Verordnung für handwerklich nicht sonderlich gelungen (um nicht zu sagen katastrophal schlecht) - nur muss man aufpassen was man sich wünscht, denn sonst wird es nur noch strenger und schlimmer.
Sinn und Zweck der VO ist natürlich, die Anwohner zu schützen indem die "mobile Lärmquelle" nicht sofort wieder kommt.
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Aber du kehrst ja auch nach EDLE zurück, wenn du in Dinslaken gelandet bist. Auch wenn das das Wetter plötzlich schlechter wird. Du kehrst ja auch zurück, wenn du die Welt einmal umrundet hast - nach meinem Verständnis....
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Michael, sei dir sicher, dass sich neben mir die vieleicht 200 oder mehr betroffenen Piloten in EDLE mit diesem Thema intensiv beschäftigt haben. Leider. Vollkommen sinnbefreit zB nach SS keine Platzrunden. Im Winer ab 17/18 Uhr wo garantiert niemand im Garten sitzt??? Dafür im Sommer-HJ bis 2030...
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Zu gewinnen gibt's bei der Diskussion mit dem Flugplatz leider nichts. Fairerweise - ich war letztes Jahr in der Margarethenhöhe bei einer Weihnachsfeier und das war der einzig fliegbare Nacht VFR geeignete Abend. Was da rüber flog in 10min war schon sehr viel. Demnächst sollte doch die Entscheidung zum Erhalt nach 2034 kommen - da gibt es aber auch noch nichts neues. Trotzdem bleibe ich dabei dass diese Interpretation der LLV rechtlich aus meiner Sicht nicht haltbar ist. Unser Platz hat keine Befeuerung da stellt sich die Frage eh nicht, wir müssen dann immer ausweichen.
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Demnächst sollte doch die Entscheidung zum Erhalt nach 2034 kommen - da gibt es aber auch noch nichts neues.
Moin Michael, wo kann man das sehen? Ich dachte, dass jetzt politisch erst einmal 10 Jahre nix passiert - so wie immer...
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In der WAZ gab es dazu einige Artikel, hinter Bezahlschranke. Danach sollte 2023 eigentlich eine Entscheidung getroffen werden. Die Tendenz zuletzt ging aber eher in die richtige Richtung (Erhalt, ggf. etwas verkleinerte Fläche).
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https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1509756.de.html
"Der Planungsprozess und die Klärung offener Fragen werden in einem interkommunalen und interfraktionellen Arbeitskreis (IFAK) unter Beteiligung der FEM geführt. Der aktualisierte Zeit- und Ablaufplan wird nicht vor 2025 umgesetzt sein."
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Danke für den Link - die letzten Nachrichten der WAZ waren ungefähr aus März. Bis 2034 wird der Betrieb ohnehin erst mal weiter gehen, aber dass der Platz erhebliche Investitionen braucht (die neue Luftschiffhalle kann nur der Anfang sei) ist deutlich, daher muss da m.E. möglichst bald Klarheit bestehen.
Variante B mit behutsamer Fortenwicklung der Genehmigung (ULs zulassen, Jets "nur mit SAF betrieben" zulassen, Elektro und Wasserstofftankstelle planen) wäre mein Wunschtraum.
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dass der Platz erhebliche Investitionen braucht
Woran denkst du dabei? Es wurde doch erst "vor Kurzem" u. a. in neue Hangars auf der Westseite inklusive Taxiway, Modernisierung der Tankstelle mit Erweiterung auf MOGAS, eine Modernisierung des Towers investiert. Auch ansonsten finde ich, dass sich die Betriebsflächen in einem überdurchschnittlich ordentlichen Zustand befinden.
Jets und ULs wird es wohl in EDLE nicht mehr bzw. künftig nicht geben. Politisch nicht gewollt...
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