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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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26. Juli 2023 11:12 Uhr: Von ingo fuhrmeister an B. S.

stimmt...so hats mir auch ein anwalt erklärt...wenn du mit kollegen für die firma fliegst...könnte rechtlich schon gewerblicher oder werksverkehr vorliegen...alles mit vorsicht...

mfg

ingo fuhrmeister

26. Juli 2023 11:17 Uhr: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an ingo fuhrmeister
Moin,
ich habe bei unserem FA (im nordöstlichen NRW) keine Probleme gehabt,
im Verein gecharterte Flüge (PA28 und C182, natürlich nur die Charterkosten, nicht der Vereinsbeitrag) für dienstliche Zwecke (bin Freiberufler) geltend zu machen, weder ertrags- noch umsatzsteuerlich. Haben auch die Betriebsprüfung ohne Nachfrage überstanden, wobei der dienstlich veranlasste Zweck des Fluges natürlich klar belegt war.
Grüße
26. Juli 2023 11:33 Uhr: Von Michael Söchtig an Hofrat Jürgen Hinrichs

Danke auch für den Hinweis. Wenn dann wäre das ein strikter Kostenteilungsflug geworden. M.E. müsste das nach EASA Regeln (anders als bei der FAA) dann gehen. Aber das schau ich mir noch mal an.


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