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11. Mai 2023 09:59 Uhr: Von Jens Richter an Robert Hofmann

Hallo Robert,

die Anerkennung der betrieblichen Veranlassung hat bei mir mit den Rechnungen des Vereins eigentlich immer geklappt. (bei Flugstundenpreisen zwischen ca. 225,- und 275,- EUR) Wichtig ist, daß bei einer Sammelrechnung des Vereins die Charter der Geschäftsreise eindeutig als Einzelposition mit Datum, Flugzeit, Preis usw. aufgeführt ist und die ganze Reise und weitere Kosten (Landegebühren, Taxi, Hotelkosten) schlüssig zusammenpassen und keine Vermischung mit einem privaten Flug (z.B. vom Kundentermin direkt in den Urlaub o.ä.) stattfindet.

Diskussionen gab es bei mir mit dem FA nur in der Zeit, als ich mein eigenes, privates Flugzeug für betrieblich veranlasste Flüge abgerechnet habe.


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