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13. September 2022: Von Pe Terchen an Klaus Ecker Bewertung: +1.00 [1]

Sollen die Ausgaben Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein? Ich denke, Sonderausgaben sollen es nicht sein, oder?

Wichtig ist, die Ausgaben erst einmal in der Steuererklärung an der richtigen Stelle überhaupt erst einmal zu deklarieren. Auch vor Generierung entsprechender Einnahmen aus der Tätigkeit ist das möglich. Das Finanzamt wird allerdings nach dem Zusammenhang mit entsprechenden Einnahmen fragen. Da sollte dann eine Argumentation plausibel darlegen können, wann und woher die kommen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass es zu steuerpflichtigen Einnahmen für den deutschen Fiskus kommen soll.

Gut wäre auch eine abgeschlossene Erstausbildung.

Es ist damit zu rechnen, dass der Einkommensteuerbescheid, wenn die Ausgaben anerkannt werden, entweder für die entsprechende Einkunftsart vorläufig nach § 165 AO, oder aber unter Vorbehalt nach § 164 AO ergeht.

Aber auf jeden Fall erstmal als Werbungskosten oder Betriebsausgaben erklären.

Good luck


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