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24. September 2020: Von Chris B. K. an Thomas Endriß

Beim Beispiel Private Krankenversicherung wird das besonders deutlich: Unisex-Deckungen dürfen nur noch für Bestandskunden weitergeführt werden - obwohl die Deckung die Gleiche ist, sprich: es muss ein Tarif für Weiblein und Männlein getrennt angeboten werden.

Moment: Seit 2012 darf bei den privaten Krankenversicherungen beim Tarif nicht mehr zwischen Männern und Frauen unterschieden werden, obwohl die Prämien für Frauen aufgrund des Geburtsrisikos etc. eigentlich höher sein müßten. Es sind nur noch Unisex-Tarife zulässig.

--> https://www.finanztip.de/pkv/pkv-unisex-tarife/

24. September 2020: Von Thomas Endriß an Chris B. K.

Da hast Du Recht. Touché.

Bin aber auch Luftfahrtversicherer, nicht Krankenversicherer.


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