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23. Januar 2020: Von B. Quax F. an Christian Weidner

Das sind alles sehr richtige und gute Hinweise. Eine Vorabprüfung durch das FA halte ich Persönlich für nicht praktikabel. Wichtig ist eine gute Dokumentation und Vorbereitung. Ein Steuerberater mit Erfahrung bei dem Thema an die Hand zu bekommen ist ebenso schwierig wie Anwälte. Ist halt grundsätzlich sehr "speziell"!

Aus der Praxis, das Thema Flugzeug ist ein "rotes Tuch", da muss man schon darauf eingestellt sein mit dem FA in den Ring steigen zu wollen. Die "Prüfer" waren der Meinung über 30.000€ nicht abzugsfähige Ausgaben gefunden zu haben (MwSt., Kosten und Abschreibungen). Keine Chance auf eine "Einigung".

Das ging dann an die Rechtsbehelfsstelle und nach 20.000€ Anwaltskosten, drei Sachbearbeitern und 2 Jahre Später blieben 1.354€ übrig (deren Zusammensetzung nicht nach zu vollziehbar war). Das hat man dann "akzeptiert" weil es der Mühe nicht mehr lohnte es aus zu disuktieren.

Allerdings war die Prüfer Zusammensetzung ziemlich unglücklich, eine "Junger" der unter "Supervsion" seine erste Prüfung gemacht hat. Das ist wie Pest und Cholera zur gleichen Zeit.

Dazu muss man wissen das Prüfer vor einer Prüfung festlegen müssen was er prüfen will und das sind "nur" drei Themen. Gestzt ist Fahrtenbuch, Bewirtungsbelege, Reisekosten und das Flugzeug würde da auch sofort einen Platz bekommen. Schon hat er weniger Zeit für alles andere ;-)

Daher muss ich Achim wiedersprechen, die Meinung des Prüfers zu dem Thema ist Irrelevant, wichtig ist was Rechtsbehelfsstelle und ggf. das Gericht/Recht. Da es in diesem Fall nicht mal bis zum Gericht gekommen ist, hat der Prüfer der Rechtsbehelfsstelle einen "Bären" Dienst erwiesen. Das nächste mal würde ich mir den Betrag mit 6% verzinsen lassen ;-)


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