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Wenn ich höre, dass immer noch Echo Flieger ohne aktivierten Transponder unterwegs sind, vor allem im Nahverkehrsbereich Nordseeinseln, wird mir übel.
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Sehe ich grundsätzlich genauso.
Leider, leider, leider, wird der Transponder dazu missbraucht (!), Piloten Tickets für kleinere Vergehen auszustellen ("Bundesamt für Flugsicherung") sowie gesamte Flüge aufzuzeichnen und der Allgemeinheit ohne Opt-in-Zustimmung des Piloten zur Verfügung zu stellen ("Flightradar 24" + Konsorten).
Ich fliege immer mit angeschaltetem Transponder, weil mich die o.g. Dinge zwar ärgern aber nicht genug, dass ich deshalb den TX ausschalte.
Andere mögen das anders gewichten. Die o.g. Datenschutzverletzungen sind gute Argumente für Transponderverweigerer.
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Andere mögen das anders gewichten. Die o.g. Datenschutzverletzungen sind gute Argumente für Transponderverweigerer.
Sind sie nicht, da es ein strafbewehrtes Vergehen ist, einen Transponder zu besitzen und ihn nicht einzuschalten. Seit SERA.
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Genau das ist m.E. der Punkt.
Es ist AFAIK nicht strafbewehrt und wir sollten auch nicht mit Strafen, sondern mit Einsicht in Kombination mit Augenmass bei der Fehlerverfolgung den Transpondereinsatz Richtung 100% bringen.
FYI Bei FR24 kann man sich abmelden, aber leider gibt es zuviele andere Seiten. Mich aergert das auch.
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SERA.13001 Operation of an SSR transponder
Regulation (EU) 2016/1185
(a) When an aircraft carries a serviceable SSR transponder, the pilot shall operate the transponder
at all times during flight, regardless of whether the aircraft is within or outside airspace where
SSR is used for ATS purposes.
Das ist eine eindeutige Vorschrift. SERA ist direkt geltendes Recht und Zuwiderhandlungen fallen unter den General-OWi in Deutschland mit Ermessen von 0 bis 50.000 €.
Ich würde einen uneinsichtigen Transponderverweigerer, der mir in die Quere kommt, ohne zu zögern anzeigen.
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SERA ist direkt geltendes Recht und Zuwiderhandlungen fallen unter den General-OWi in Deutschland mit Ermessen von 0 bis 50.000 €.
Erstmal die eigenen Fakten klarkriegen, dann ohne zu zögern Leute anzeigen, bitte:
§58 LuftVG: [...] (2) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer 2, 3, 9, 12, 12a und 16 kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer 5 bis 7 und 13 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nummer 1, 1a, 4, 8, 8a, 10, 11, 14 und 15 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Ordnungswidrigkeiten gegen in SERA geregelte Dinge betreffen Absatz 1 Nummer 13.
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Ich kleb beim Autofahren mein Nummernschild auch immer mit Duct-Tape ab: Das wird von der Polizei doch eh nur dazu missbraucht, mir wegen kleinerer Vergehen wie bei Rot über die Ampel fahren oder durch die Fussgängerzone zu brettern eine Strafe reinzudrücken.
Mich würde mal interessieren, ob tatsächlich schon mal jemand wegen ""kleinerer Vergehen" (also z.B. Nichteinhaltung der Halbkreisflughöhen) was vom BAF gehört hat oder ob das so ein "Eigenes Fehlverhalten Rechtfertigungsmythos" ist und das BAF sinnvollerweise erst dann einschreitet, wenn man z.B. durch Luftraum Charlie brettert und dabei Verkehrsflieger gefährdert.
P.S.: Ja, ich weiss selber, dass der Vergleich hinkt. Schliesslich stört das abgeklebte Kennzeichen nur die Polizei (ausser, dass er rechtswidrig ist) während das Ausschalten des Transponders andere Verkehrsteilnehmer aktiv gefährdet
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Das ist jetzt die entscheidende Frage, ob der Bußgeldrahmen bis 50k€ oder bis 30k€ geht, vor allem da in solchen Fällen Summen unter 1000 € üblich sind.
Damit hast Du natürlich meine Argumentation in sich zusammenfallen lassen. Ein Sieg für die Transponderverweigerer!
Ein weiteres Argument, mein Law-and-order Post zurückzunehmen ist die grüne Eins von Florian :-)
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Wenn man schon Law-and-Order-Posts verfasst, dann sollte man zumindest mal keine falschen Tatsachen behaupten ;-)
Mit der Sache an sich hat das natürlich nichts zu tun: Ich finde es auch kriminell, wenn Leute den Transponder absichtlich nicht einschalten. Von den üblichen Ausnahmen (Segelflugzeug mit begrenzter Akku-Kapazität, Motorsegler im Segelflugmodus, etc.) mal abgesehen.
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@Achim H: Die Strafbewehrung (OWI) der Transponderpflicht ändert nichts am mangelnden Datenschutz und den darauf beruhenden Argumenten.
Sie legt lediglich die Konsequenzen des entsprechenden "zivilen Ungehorsams" fest.
Nochmal, ich bin KEIN TX-Verweigerer, im Gegenteil lege größten Wert darauf, dass der bei mir eingeschaltet ist.
Das heißt aber nicht, dass ich die Gegenargumente nicht auch zur Kenntnis nehmen und würdigen kann.
Die Welt ist nicht schwarz-weiß.
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Dazu kommt, dass sich Achim in der Vergangenheit durchaus weniger regelkonform geaeussert hat.
Das hoehere Geschwindigkeitsniveau veraendert einen Menschen anscheinend (die Vermutung Altersweisheit lass ich i.S.d. AGG lieber aussen vor).
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Ich bin noch nie ohne aktivierten Transponder geflogen, sofern das Flugzeug einen Transponder hatte. Wie sieht meine angebliche frühere Regelnonkonformität aus?
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mmmmh - bisschen unvollständig zitiert...
- §58 LuftVG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
....
- 13. einer unmittelbar geltenden Vorschrift in Rechtsakten der Europäischen Union, die das Luftrecht regeln, zuwiderhandelt, soweit eine Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 5a für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
§32 LuftVG
(5a) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit dies zur Durchsetzung der Rechtsakte der Europäischen Union erforderlich ist, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Tatbestände zu bezeichnen, die als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 13 geahndet werden können.
Das ist geschehen in der LuftVO, §44
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Absatz 1 Nummer 13 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010 (ABl. L 281 vom 13.10.2012, S. 1, L 145 vom 31.5.2013, S. 38) verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig
1.
..
26. entgegen Anhang SERA.12001 in Verbindung mit Anhang SERA.12005, SERA.12010 oder SERA.12015 eine Luftfahrzeugbeobachtung nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig meldet.
1. - 26. sind aufsteigend sortiert. Bei 26. ist SERA 12001 referenziert.
Die Transponderpflicht ist in SERA 13001 geregelt.
Insofern ist für mich die Frage noch offen, welche Regelung nun tatsächlich die Ordnungswidrigkeit nach Tatbestand und Ahndung/Geldbusse festlegt.
Ich bezweifele nicht nicht die TX Pflicht. Aber ich finde immer noch keine Strafbewehrung... (Das AOPA Papier zu Luftrecht kenne ich, aber da ist es auch nicht sauber hergeleitet)
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Ich bin noch nie in einem Flugzeug ohne Transponder geflogen. Und immer war der eingeschaltet.
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Mit TX fliege ich auch immer, habe ich auch nicht für Dich bezweifelt.
Und ich habe Dir keine Regelnonkonformität (schönes Wort) unterstellt, sondern gesagt, dass Du Dich weniger regelkonform geäussert hast. Bspw. zu VFR in IMC...
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Antwort einfach an den letzten.
In VFR-Flight-Deck (die Diskussion findet ja woanders statt) gut zu finden, mit allem was man braucht...

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Nicht so übersichtlich wie in JMFDVFR, aber durchaus erkennbar und mit Frequenz + Squawk: TMZ in GP, mikt 2 Höhen.
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In SkyDemon sehe ich nichts über das NOTAM :(
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SkyDemon hat sich dazu zu Wort gemeldet:
Demnach kommen temporäre Luftraumänderungen, die nur über SUP VFR veröffentlicht wurden (und nicht via NOTAM), erst mit der neuen Beta-Version.
--> https://forums.skydemon.aero/Topic29214.aspx
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