Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

26. Mai 2019: Von Jochen Wilhe an Oliver Burchardt

„welcher wirtschaftlich rechnende Angestellte würde das machen ?“ Na zum Beispiel ein angestellter Chefarzt, der einen Großteil seiner angestellten Einkünfte aus der Behandlung von privat versichteren Patienten bezieht. Das ist mittlerweile Standard in vielen Chefarztverträgen. Da geht es um zeitliche Effektivität. Da macht es einen Riesen-Unterschied, ob man flexibel und schnell mit dem Flieger zur Arbeitsstelle am Zweitwohnsitz oder beruflich bedingt zu Kongressen und beruflich bedingten Terminen ausserhalb des Krankenhauses reisen kann.

26. Mai 2019: Von Alexander Callidus an Jochen Wilhe

Sprichst Du da aus eigener Erfahrung? Jede einzelne Aussage halte ich mindestens im Wesentlichen für falsch. Unglückliches Beispiel, ein Mittelständler mit mehreren Standorten würde besser passen, ist aber nicht angestellt.

26. Mai 2019: Von Oliver Burchardt an Jochen Wilhe

Diese Frage hat das Gericht aber nicht gestellt. Die Frage, die zu beantworten ist, lautet: "Welchen persönlichen Vorteil zieht ein wirtschaftlich rechnender Angestellter daraus, dass er auf eine Reisekostenerstattung seines Arbeitgebers verzichtet, um stattdessen mit einem privat von ihm geflogenen Flugzeug anzureisen?"

Diese Frage so zu beantworten, dass er die Flugkosten geltend machen kann, wird auch einem Chefarzt schwerfallen.

Der hat aber eventuell den Vorteil, dass er seinen Verdienst eben nicht aus einer angestellten Tätigkeit bezieht, sondern aus der Privatliquidation. Und dann sind wir wieder im Unternehmensbereich, wo es eben anders aussieht.

Die Frage der Schnelligkeit sollten wir bitte auch nicht überschätzen. Ich war versucht, eine Stelle in Hamburg-Harburg anzunehmen, weil ich mir gedacht habe, mit einem Flugzeug wäre die Pendelei viel schneller. Und wenn ich dann die Zeiten vergleiche, habe ich das ganz schnell vergessen:

Autofahrt Tür-zu-Tür laut Google Maps: 3h 20m.

Mit dem Flugzeug:

Flugzeit EDLM - EDHG (EDDH und EDHE fallen aus, da zu weit weg): 1h 15m.

Anfahrt nach EDLM: 30m

Aushallen, Klarmachen und Check der Maschine: 30m

Abstellen der Maschine: 15m

Fahrt von EDHG nach Hamburg-Harburg: 30m

Gesamtdauer mit dem Flugzeug: 3h.

Es mag andere Konstellationen geben, in denen sich größere Gewinne ergeben, vor allem, wenn die Strecken länger sind.

Aber für 20m Zeitgewinn wird es schwierig werden, die oben gestellte Frage zur Zufriedenheit des Finanzamts und am Ende auch eines Gerichts zu beantworten.

Ja, es ist ungerecht, dass der Unternehmer das absetzen kann und der Angestellte nicht. So ist aber nun mal die Rechtslage.


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang