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20. Juni 2018: Von Urs Wildermuth an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Es ist ja wohl schon klar, dass man bei einem Opt out (wie auch opt in) einen Nachweis haben will, dass man berechtigt ist, für diese Registration zu sprechen. Eintragungsschein ist dabei ein zweckdienliches Mittel.

Die Gebühr ist für einen Express Dienst und daher wohl eher dafür gedacht, dass die Leute die normale kosenfreie 30 Tage Frist nutzen (wobei normalerweise innert 1-2 Tagen die Registration geblockt ist) .

Man darf dabei aber nicht vergessen dass FR nur eine der Anbieter ist und zwar der, der die Opt Out Möglichkeit relativ unbürokratisch macht. Die anderen machen gar nix oder es ist schwierig und die sind alle kostenpflichtig.

Klar kann man nun verlangen, dass D oder EU weit ADS-B Empfänger verboten werden und damit der Luftverkehr wieder zur geheimen Staatsache wird. Man sollte dann aber gleich noch alle anderen Datensammler verbieten, wie etwa Google, Facebook, e.t.c. die noch ganz andere Auswirkungen haben als eine Site wie FR. Man sieht ja, es gibt Staaten wo man mit solchen Zensuren sehr gut fährt.... NK lässt grüssen.

20. Juni 2018: Von Lutz D. an Erik N.

Ja, das stoert mich auch nicht.

Genau so denke ich, dass in der Tat alle gewerblichen Carrier raus sind. Mir geht es allein um die private, individuelle Fliegerei.

20. Juni 2018: Von Erik N. an Lutz D.

Um die geht es mir nicht. Dafür kann man meinetwegen Opt In machen. Ich meine, das wird ausgehen wie das Hornberger Schiessen.

20. Juni 2018: Von Wolff E. an Erik N.

Du verstehst es nicht oder willst es absichtlich nicht verstehe.

Da habe ich mich ungenau ausgedrück, ich meinte das es mit Datenschutz nur um private Flugzeuge geht, die Linienflüge sind eh auf FR24 & Co. Allerdings ist es nicht so, dass ein Flug von XYZ immer zurück fliegt. Da nutzt es dir nichts, zu wissen wo der Flieger xyz gerade ist, da du gar nicht wissen kannst, ob dieser wirklich als nächstes dahon fliegt, wo du hin möchtest. LH1160 geht z.B. um 9:50 nach Valencia, allerdings geht er von da nicht immer nach Frankfurt zurück, sondern auch mal nach Italien. Selber erlebt, da das Personal im Flieger gefragt.

Warten wir mal ab, was du sagst, wenn deine Frau heraus bekommt, das du nicht im Büro in Mailand bist sondern auf Mallorca mit deiner Sekretärin :-) Auch das kann man dann gut mit FR24 sehen. Dein Flieger war vor kurzem Brindisi-> Catania -> Malta?

20. Juni 2018: Von Lutz D. an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Ja aber dann sind wir doch einer Meinung! Opt-out für CAT, opt-in für privat.

20. Juni 2018: Von Wolff E. an Lutz D.

@Lutz, das hatte ich ja auch gemeint.....

20. Juni 2018: Von ch ess an Erik N.

Wenn der Dienst die 1% der Nutzer nicht angemessen schuetzt (D-E / D-K / D-... liessen sich einfachst ausfiltern),

ja, dann sollte der Dienst gezwungen werden, sich an geltende Gesetze zu halten.

20. Juni 2018: Von Erik N. an Wolff E.

Dein Flieger war vor kurzem Brindisi-> Catania -> Malta?

Tja, für Flugzeuge gilt eben: Wichtich is inner Luft :)

21. Juni 2018: Von Michael Höck an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

"Meine Frage und die einiger anderer hier ist: Muss man als Vertreter von 1% betroffener Nutzer den anderen 99% die Suppe versalzen, nur weil das Rechtssystem es her gibt ?"

Ja, wenn von den 1% die Mehrheit das so will. Dazu sind Verbände etc. da.

Und im Prinzip ist das wohl in unserem Rechtssystem irgenwie immer so... Da wird 70 beschildert, weil sich besoffene Jugendliche mit 170 um nen Baum gewickelt haben, 99% der Autofahrer kommen auch mit 100km/h an der Stelle unfallfrei vorbei.

21. Juni 2018: Von Wolff E. an Michael Höck Bewertung: +1.00 [1]

Gesetze und Regeln werden nun mal für eine Minderheit gemacht, der Rest hält sich auch so dran....

25. Juni 2018: Von Florian S. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Einen einzelnen Online-Dienst kann man ja (offenbar) sehr leidenschaftlich diskutieren. Aus meiner Sicht birgt die Veröffentlichung der AOPA aber einen ganz anderen Sprengstoff. Sollte sich deren Rechtsauffassung bestätigen, dass ein Datensatz aus Kennung und Ort eines Flugzeuges personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO darstellt, dann haben fast alle Betreiber von Flugzeugen, die es nicht nur selber fliegen, ein Problem.

Viele Geräte in einem Flugzeug (Navigationsgeräte, Antikollisionsgeräte) zeichnen heute solche personenbezogenen Daten auf - und speichern sie deutlich länger, als das für den primären Zweck notwendig ist.

Zwei der Kerngrundsätze der DSGVO sind:

  • Speicherung und Verarbeitung sind genauso schützenswert, wie Veröffentlichung. Es gibt keinen signifikanten Unterschied dazwischen
  • Implizite Einwilligungen (z.B. durch die Nutzung eines Dienstes) sind im Wesentlichen ungültig. Es braucht entweder eine Rechtliche Pflicht zur Datenerhebung/-speicherung/-verarbeitung oder einen expliziten Ausnahmetatbestand der DSGVO oder die explizite Einwilligung des Betroffenen (Piloten)

Eine Speicherung von Ortsdaten eines LFZ durch z.B. Ein GPS oder ein FLARM Gerät bedarf demnach nach Rechtsauffassung der AOPA der expliziten Einwilligung des Piloten und vielleichz sogar aller Insassen. Da macht die DSGVO keinen Unterschied, ob eine Mehrheit solche Datenverarbeitung als „gut“, die durch FR24 als „böse“ ansieht.

Ich würde mir wünschen, dass die AOPA insbesondere Vereinen und kleinen Vercharterern dabei helfen würde, mit diesem Problem umzugehen.

25. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Florian S.

Sollte sich deren Rechtsauffassung bestätigen, dass ein Datensatz aus Kennung und Ort eines Flugzeuges personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO darstellt, dann haben fast alle Betreiber von Flugzeugen, die es nicht nur selber fliegen, ein Problem.

Bereits nach dem alten deutschem "Datenschutzgesetz" (s. dort § 3 BDSG) waren bereits Kennzeichen alleine - sowohl von Flugzeugen als auch von Kfz - ganz unstreitig schon immer "personenbezogene" Daten, wenn sie sich "einer bestimmten, bzw. bestimmbaren natürlichen Person", hier dem Halter, zuordnen ließen. Jetzt sind sie es nach der neuen Definition der "DSGVO" (s. dort Art. 4), wenn sie sich auf eine "identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen". D.h. aber auch, diese Definitionen greifen zunächst einmal nur dann, wenn der Halter eine natürliche Person ist.

Damit ist aber noch keine Aussage getroffen, ob und wofür diese Daten legal verwandt werden dürfen, und die AOPA möchte offensichtlich klären, ob das bei FR 24 der Fall ist.

25. Juni 2018: Von ch ess an Florian S.

Da es Chartervertraege gibt, die man unterzeichnet und auch Vereine habe immer "irgendwas Schriftliches" fuer die ausleihenden Mitglieder, wo ist das Problem ?

Text hinzufuegen mit Hinweis und unterschreiben lassen.

Das ist doch nicht ein Grund hier allen anderen Tuer und Tor offenzulassen ?

25. Juni 2018: Von Erik N. an Willi Fundermann

Im Ausland - explizit nicht in Deutschland - sind die Luftfahrtregister öffentlich per Website zugänglich. Im FR24 Forum gibt es eine Liste dazu. Ein in UK registriertes Flugzeug kann dort leicht dem Eigner zugeordnet werden. In Deutschland geht das nicht.

Zuvorderst sollten sich also erst einmal diese Behörden um die DSGVO kümmern.Denn die sind es doch, die die "persönlichen Daten" herausgeben. Nicht FR24.

25. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N.

Denn die sind es doch, die die "persönlichen Daten" herausgeben. Nicht FR24.

Doch, das ist genau das was FR 24 tut. Dort wird gezeigt, welches Flugzeug wann wo ist. Und wie oben dargelegt, ist bereits das Kennzeichen für sich alleine ein personenbezogenes Datum. Man kann in seriösen Zeitungen z.B. sehen, dass bei Aufnahmen aus dem Straßenverkehr die Kennzeichen der Autos natürlich gepixelt werden, damit nicht jeder sehen kann, wann welches Auto wo war. Dann den Halter anhand eines Registers zu ermitteln ist erst der zweite Schritt.

Aber in der Schweiz gibt es Kantone (Bern, Freiburg, Neuenburg Wallis), da kann man die Steuerklärung seines Nachbarn einsehen. Vielleicht sollten wir uns daran orientieren.

25. Juni 2018: Von Lutz D. an Willi Fundermann

In Schweden auch.

25. Juni 2018: Von Peter S an ch ess

Man dürfte darüber diskutieren können, ob eine solche Klausel im Chartervertrag überhaupt zulässig wäre (Stichwort „Kopplungsverbot“). Andererseits besteht das Problem nicht im Verhältnis vom Halter zum Piloten, sondern zwischen PIC und PAX.

Besonders interessant finde ich das Verhätlnis zwischen PIC und den ebenfalls im Luftraum befindlichen weiteren Fliegern. Es besteht nämlich in aller Regel schlicht keine Möglichkeit zur Einwilligung zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen mehreren Luftraumnutzern. Hält die Rechtsauffassung der AOPA, wären dann wohl auch Dienste wie der PowerFLARM Range Analyzer betroffen.

EDIT 21.20 25/6: Versachlichung.

25. Juni 2018: Von ch ess an Peter S

Insoweit die Daten in angemessenem dem Auftragsverhaeltnis entsprechendem Umfang vorgehalten und verarbeitet werden (das laesst sich darstellen) und bespw nach Jahresendabrechnung, ARC renewal o.ae. wieder geloescht werden, ist das wohl gesetzmaessig. Kopplingsverbot greift hier nicht - i.G. die Kopplung macht es nach DSGVO erst gesetzeskonform.

PiC zu PAX erschliesst sich mir nicht. Keine persoenlichen Daten aus dem Aussenverhaeltnis ins Innenverhaeltnis. Es sind personenbezogene Daten des PIC, nicht der Paxe.

25. Juni 2018: Von Peter S an ch ess

Insoweit die Daten in angemessenem dem Auftragsverhaeltnis entsprechendem Umfang vorgehalten und verarbeitet werden (das laesst sich darstellen) und bespw nach Jahresendabrechnung, ARac renewal o.ae. wieder geloescht werden, ist das wohl gesetzmaessig. Kopplingsverbot greift hier nicht - i.G. die Kopplung macht es nach DSGVO erst gesetzeskonform.

Hier kann ich nicht folgen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob wir von den gleichen Daten reden. Es ging einerseits um die Folge von Positionen des eigenen Luftfahrzeuges, die vielfach einfach anfallen (im MFD/Tablet/etc.) und gespeichert werden, und andererseits die Positionsdaten Dritter, die zusammen mit Kennung gespeichert und verarbeitet werden (meinem Verständnis nach beispielsweise beim PowerFLARM).

Ich denke wir reden hier von Freiwilligkeit der Zustimmung und die dürfte doch im ersten Fall daran hängen, ob es zur Überlassung eines Lfz erforderlich ist, die Positionsdaten aufzuzeichnen, was sicherlich zu verneinen ist.

PiC zu PAX erschliesst sich mir nicht. Keine persoenlichen Daten aus dem Aussenverhaeltnis ins Innenverhaeltnis. Es sind personenbezogene Daten des PIC, nicht der Paxe.

Man denke z.B. an regelmässigen Werksverkehr. Da es keinen Operator gibt, kommt eigentlich nur der PIC als der Verantwortliche in Frage.

25. Juni 2018: Von ch ess an Peter S

Ich denke wir reden hier von Freiwilligkeit der Zustimmung und die dürfte doch im ersten Fall daran hängen, ob es zur Überlassung eines Lfz erforderlich ist, die Positionsdaten aufzuzeichnen, was sicherlich zu verneinen ist

Im Kontext der DSGVO reicht ein berechtigtes Interesse, dies duerfte bei einem Vercharterer darlegbar sein fuer Positionsdaten.

Solange es angemessen ist...

26. Juni 2018: Von Lennart Mueller an ch ess

dies duerfte bei einem Vercharterer darlegbar sein fuer Positionsdaten

Mit welcher Begründung?

Sich einerseits über FR24 wegen eventueller Bewegungsprofile aufregen, aber beispielsweise Vereinsvorständen das Tracking erlauben, ist übrigens reichlich inkonsequent.

26. Juni 2018: Von ch ess an Lennart Mueller

Situation darstellen ist keine Bewertung.

Sollte viel oefter getrennt werden.

Liegt aber nicht im Trend ;-)

26. Juni 2018: Von Chris _____ an Lennart Mueller Bewertung: +1.00 [1]

Ich finde es (ganz laienjuristisch gesprochen) auch keinen "berechtigten Anlass", wenn der Vercharterer die Bewegungsdaten sehen will. Er hat einen berechtigten Anlass zu wissen, wo sein Flieger steht - falls der Verdacht des Diebstahls aufkommt. Oder von mir aus auch einmal am Tag. Aber die kompletten Bewegungsdaten inklusive jeder Platzrunde?

Aber wie dem auch sei, dass ein Eigentümer seinen Flieger verfolgen will, ist sicher leichter verständlich als die EInstellung von FR24, jedem alles zu zeigen - der FR24 bezahlt. Da werden Daten "verkauft", die FR24 gar nicht gehören. Warum bekommen die Piloten dann nicht auch Geld für ihre Daten?

Fazit für mich: das Geschäftsmodell von FR24 gehört gesetzlich modifiziert - wie übrigens auch jenes von Google, wo Bewegungsdaten genutzt werden, um zielgruppenorientiert Werbung zu verkaufen, und dafür ad infinitum gespeichert werden.

https://www.theguardian.com/commentisfree/2018/mar/28/all-the-data-facebook-google-has-on-you-privacy

Dass man noch lang erklären muss, warum man vom Gesetzgeber erwartet, dem einen Riegel vorzuschieben. Und nein, ich bin nicht bereit auf mein Smartphone zu verzichten oder es ständig in den Kühlschrank zu legen, oder alle meine Kontaktdaten separat auf Papier zu halten! Der Gesetzgeber soll dafür sorgen, dass Daten geschützt werden!

26. Juni 2018: Von Erik N. an Chris _____

>>Das Geschäftsmodell von Google gehört modifiziert

>>nein, ich bin nicht bereit auf mein Smartphone zu verzichten oder es ständig in den Kühlschrank zu legen, oder alle meine Kontaktdaten separat auf Papier zu halten!

Es wäre der Diskussion deutlich zuträglich, wenn etwas Sachverstand mit im Spiel wäre.

26. Juni 2018: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +5.00 [5]

Du äußerst Dich doch auch sehr oft zu Themen, von denen Du keine Ahnung hast. Es macht doch ein Forum aus, daß jeder eine Meinung diskutieren kann. Ist ja keine Fachbuchschriftstellergruppe hier.


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