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19. Juni 2018: Von Lutz D. an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Nochmal, Erik. Ich gebe die Hoffnung nicht auf.

Alle von Dir genannten Dienste beruhen auf freiwilliger und sogar aktiver Datenbereitstellung. FR24 nicht. Siehst Du den Unterschied nicht?

Willst oder kannst Du Dich nicht zum Kennzeichenleser im Straßenverkehr äußern?

Die Frage, ob die AOPA hier tätig werden sollte, ist eine Fragw, die völlig unabhängig davon ist, ob FR24 legal und oder legitim ist.

19. Juni 2018: Von Peter Aster an Andreas Müller Bewertung: +7.00 [7]

Witzige Diskussion, fast so hitzig wie die Umkehrkurve oder die Frage nach Art und Anzahl der einzusetzenden Motoren.

Aber jetzt mal ernsthaft, wenn die DSGVO (eigentlich auch schon die Datenschutzgesetzgebung vorher) ein Geschäftsmopell wie das von FR24 nicht mehr zulässt, dann wird sich FR24 eben anpassen müssen oder sterben, so what, ist ja nicht meine Grossmutter. Oder erinnert sich noch jemand an StudiVZ oder myspace oder den Kühlschrank der selbstständig Milch bestellt (anno 1999) ?

Dann gibt es eben Kostenwahrheit, wie Andreas schreibt. Dann kosten meine Daten eben Geld, und wenn ich mir FR24 anschauen will (was nicht der Fall ist), zahle ich etwas davon zurück, wobei die Nutzer als auch relevante Datensätze von FR24 wohl überwiegend nicht-GA sind, und somit auch ohne GA-Daten das Modell funktionieren könnte, wenn sie sich mit den Fluggesellschaften einigen und die Passagiere dem Tracking zustimmen.

Davon abgesehen koppelt FR24 Flugzeugbewegungen mit Kennzeichen, das war schon vor der DSGVO in AT und DE jedenfalls illegal ohne ausdrückliche Zustimmung des Piloten. Und dabei ist es egal ob der Halter dem zugestimmt hat. Der der fliegt muss zustimmen, nicht der Halter. Aufgrund der Flugplanpficht in vielen Bereichen besteht eine unmittelbare Verbindung zwischen Pilot und Kennzeichen und damit ist der aufgezeichnete Track oder auch nur der aktuelle Standort jedenfalls personenbezogen. Und was geht es meinen Vercharterer oder Verein an, ob ich gerade die Umkehrkurve Richtung "Hawai" (FKK-Strand in Innsbruck) geflogen bin ;-)

Insofern ist die halbherzige opt-out Lösung von FR24 genauso illegal, da weder mein Vercharterer noch mein Verein das Recht haben, MEINE Flugzeugbewegungen zu tracken, ohne dass ich ausdrücklich zugestimmt habe. Hat jemand schon mal Vereinsstatuten / Mietverträge gelesen in dem eine AUSDRÜCKLICHE Zustimmung zum Tracking über FR24 steht, ich noch nicht.

Und ja, auch wenn FR24 selbst nicht die Daten erhebt, ändert das nichts daran, dass FR24 Datenverantwortlicher ist. Also auch wenn ich die ADSB-Spotter nicht erwische, ist FR24 trotzdem dran.

Und wenn die AOPA das jetzt ankreidet, meine Güte, dann nutzt halt Eure Möglichkeiten. Da ist Austreten genauso legitim (also die Nichtnutzung eines Services, der aussterben soll) wie die von Willi beschriebenen in wohl den meisten Vereinen geltenden Regeln zur Meinungsbildung. Auch das sollte jeder frei entscheiden können und ist ebenfalls ein Grundrecht (der Meinungsfreiheit), das von niemanden (auch nicht mit Beleidungen oder sonst irgendwelchen Besserwisserischen Kommentaren) beschnitten werden sollte.

Andererseits hat auch keiner der Opt-out Befürworter das Recht, diejenigen zu missbilligen, die NEIN zur Datenverwendung sagen und ein Opt-in verlangen (wie auch die DSGVO), denn wenn FR24 nur mit einem OPT-Out lebensfähig ist, dann ist es dass offenbar auf Kosten der Allgemeinheit, und derartige Organisationen sollten meiner Meinung nach nicht lebensfähig sein, wenn sie der Allgemeinheit nicht in gleichem Masse dienen. Bei FR24 sehe ich diesen Ansatz noch nicht umgesetzt, aber vielleicht werden die ja noch zu einem einer NPO, wenn auch unfreiwillig.

PS: ob die AOPA tätig wird ist doch völlig schnurz, das kann doch jeder der ein Flugzeug hat oder fliegt und einen Datensatz auf FR24 findet machen. Das Ergebnis ist das gleiche, Verwaltungsverfahren nach DSGVO und entsprechende Strafen sofern ein Verstoss festgestellt wird. Keine Ahnung wozu man hier die AOPA braucht.

19. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

"...daher spreche ich der AOPA das Recht ab, ohne die für so ein wichtiges Thema erforderliche Legitimation, eine Position einzunehmen."

Auch wenn wir mittlerweile wieder mal - wie so oft - meilenweit vom ursprünglichen Thema entfernt sind: Das sehe ich unter vereinsrechtlichen Gesichtspunkten ganz anders. Ich empfehle hierzu einen kurzen Blick in die §§ 9 und 10 der Satzung der AOPA.

19. Juni 2018: Von Urs Wildermuth an Andreas Müller Bewertung: +5.00 [5]

Das AOPA nichts besseres zu tun hat als eine solche Kampagne zu fahren besorgt mich als langjähriges Mitglied (allerdings Schweiz) auch. Offenbar braucht man dringend einen Erfolg, auch wenn man mit dem voraussichtlichen Resultat sehr viele der Luftfahrt per se positiv eingestellte Leute extrem verärgern wird. Ich muss auch sagen, die Hasstiraden gegen Spotter, die zuweilen zu hören sind, sind sowas von kurzsichtig: Gerade diese Leute sind eifrige Supporter von Flugplätzen, da ohne diese ja ihr Hobby ziemlich öde ausfallen würde. Und dann höre ich von Leuten, die angefeindet werden, weil sie Bilder von Flugzeugen gemacht haben.

Einmal mehr spielen sich Aviatikfreunde gegeneinander aus. Und einmal mehr wird es nur unzufriedene Leute geben, die einen weil sie höchstwahrscheinlich ein beliebtes Tool verlieren, die anderen weil man die ADSB Seiten nicht völlig abstellen können wird.

Wie auch immer, ich bin enttäuscht von der AOPA, dass sie sich vor einen solchen Karren spannen lässt. Was das neue Datenschutzgesetz noch alles tun wird bleibt abzuwarten... wenn Google und Co dann mal aus der EU ausgesperrt sind ,wird man schauen, wie man zukünftig noch suchen will im Netz und all die anderen Dienstleidtungen in Anspruch nehmen wird. Und der Nutzen ist sehr fragwürdig. Die meisten User ärgern sich nur über die neuen Cookie Nag windows und klicken ohne zu verstehen was sie tun. Also vieles beim Alten, extremer Aufwand und Aerger fürdie Webseitenbetreiber. Europa halt.

19. Juni 2018: Von Malte Höltken an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Die AOPA hat zudem nach Meinungen gefragt, auch in Gladbach. Nachzulesen z.Bsp. im AOPA-Letter 02/17 - ich erwähnte es bereits. Wenn man darauf nicht Antwortet ...

19. Juni 2018: Von Erik N. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Alle von Dir genannten Dienste beruhen auf freiwilliger und sogar aktiver Datenbereitstellung. FR24 nicht. Siehst Du den Unterschied nicht?

Der Unterschied ist konstruiert, weil das Beispiel nicht passt. FR24 nutzt Daten, die ohnehin abgestrahlt werden, ähnlich wie Marine Traffic dies für Schiffe macht. Dort beschwert sich auch nicht der Verband der Reeder, dass ihr Schiff für Hinz und Kunz sichtbar ist.

Willst oder kannst Du Dich nicht zum Kennzeichenleser im Straßenverkehr äußern?

Kann ich, aber ich halte von der Analogie, sofern es eine solche sein soll, für wenig zielführend, da der Vergleich mit FR24 an den Haaren herbeigezogen ist. Einerseits gibt es kein System, welches das Kennzeichen von Autos per Funk abstrahlt und im Internet sichtbar machen kann. Andererseits gibt es zwar Mautbrücken und Parkhauskameras, die Kennzeichen auf Autobahnen ablesen, aber keine Himmelskameras, die die Kennzeichen von Luftfahrzeugen in der Luft fotografieren. Daher sehe ich die Analogie für falsch, ungerechtfertigt und unüberlegt, oder bin nicht intelligent genug, sie zu verstehen.

Vielleicht erklärst Du mir mal, wo genau bei FR24 eine personenbezogene Datenerfassung erfolgt ? Aus dem Kennzeichen des Luftfahrzeuges lässt sich kein Insasse ableiten. Wem es gehört, auch nicht, dies wäre nur durch Einsicht der Luftfahrzeugrolle möglich. Also, wo ist genau die Relevanz ?

Wenn ich mein eigenes Flugzeug durch FR24 tracken kann, ist dies mein gutes Recht. Jemand anderes kann zwar das Kennzeichen sehen, dies nutzt ihm aber nichts.

Genauso gut könnte man Websites wie www.jetphotos.com zu verbieten versuchen, denn dort sieht man teilweise sogar das Gesicht des Piloten. Unsere z.B. ist dort auch, mit Pilot, halte ich für viel problematischer als FR24

19. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Stimmt! Da wurde ausdrücklich aufgefordert, Meinungen zu dem Thema an die AOPA zu senden, um ein Stimmungsbild zu erhalten.

19. Juni 2018: Von ch ess an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Vielleicht erklärst Du mir mal, wo genau bei FR24 eine personenbezogene Datenerfassung erfolgt ? Aus dem Kennzeichen des Luftfahrzeuges lässt sich kein Insasse ableiten. Wem es gehört, auch nicht, dies wäre nur durch Einsicht der Luftfahrzeugrolle möglich. Also, wo ist genau die Relevanz ?

Es geht nicht um Ableitung im Sinne von Namen, sondern eine Identifikation im Sinne der Wiedererkennung - wie IP Adressen.

Es sind Daten die (regelmaessig bei Privatfliegern) sich auf eine Person beziehen. Ob diese namentlich bekannt ist dadurch, ist nicht relevant.

Auch Kameraueberwachung der Nachbarschaft gibt keine Namen preis - trotzdem nicht zulaessig.

19. Juni 2018: Von Peter Aster an ch ess

@Erik

Vielleicht erklärst Du mir mal, wo genau bei FR24 eine personenbezogene Datenerfassung erfolgt ? Aus dem Kennzeichen des Luftfahrzeuges lässt sich kein Insasse ableiten. Wem es gehört, auch nicht, dies wäre nur durch Einsicht der Luftfahrzeugrolle möglich. Also, wo ist genau die Relevanz ?

Und die zweite: Lies meinen früheren Post. Das Kennzeichen wird über den Flugplan mit dem Piloten verknüpft. Der Flugplan ist für an das Flugplansystem angeschlossene Institutionen und Unternehmen (viele Flugplatzbetreiber sind private Unternehmen) sichtbar, ergo können die jetzt nicht nur lesen wo ich gestartet und wo ich gelandet bin, sondern auch den Weg dorthin.

Damit findet nicht nur abstrakt (wie bei der IP-Adresse erst durch Anhäufung von Datensätzen) sondern ganz konkret bei jedem Einsatz eine Zuordnung des Kennzeichens zu einer Person statt. Und das macht es nun mal zu personenbezogenen Daten und damit greifbar im Sinne der DSGVO egal ob FR24 selbst spottet oder die Daten weiter verarbeitet.

Aber wie Urs bereits angemerkt (und ich mich der Meinung auch anschliesse) sind die Spotter eher das geringere Problem weil wahrscheinlich doch einige / viele Aviatik-Fans dabei sind. Und natürlich hat das spotten damit auch eine gewisse Öffentlichkeitsfunktion (die man sowohl zum Schaden als auch zum Nutzen der GA einsetzen kann).

Grundsätzlich stört mich an FR24 (bzw. am Konzept) nicht die Erfassung und Veröffentlichung der Daten, sondern die wohl absichtlich gewählte, sehr bürokratische Opt-out Methode, die nicht aus juristischer Vorsicht so ausgewählt wurde, sondern ausschließlich darauf aufbaut, den Widerstand zur Löschung unzulässiger Daten so hoch zu setzen, dass die allgemeine Trägheit überhand nimmt. Die Cookie-Abnickungen und die mehrere hundert Seiten AGB von Apple, die man beim Anmelden abknicken muss, sind ja auch nichts anderes. Und da wird die DSGVO eben zurecht hart durchgreifen (zumindest auf dem Papier).

Das kann man drehen und wenden wie man will, die Opt-out Methode von FR24 ist nicht nur illegal sondern Geschäftsgrundlage. Und da sollte sich einem halt der Fussnagel aufbiegen.

Und übrigens zum Thema Opt-out. Die Datenerhebung anlässlich der Volkszählungen in Niederlande, bei der auch die Religionszugehörigkeit zu Namen und Adresse erhoben wurde, diente ein paar Jahre später einem kleinen Mann aus Österreich, gewisse unliebsame Gesinnungen grossflächig aus zu radieren. Dank "Big Data" war das viel einfacher als in den Archiven der Gemeinden und Behörden zu suchen. Damals bei der Erhebung hat man sich auch nichts gedacht, und wir denken uns auch nicht was in ein paar Jahren mit den Flugdaten passieren wird.

19. Juni 2018: Von Stefan Jaudas an Erik N. Bewertung: +3.00 [3]

Alle von Dir genannten Dienste beruhen auf freiwilliger und sogar aktiver Datenbereitstellung. FR24 nicht. Siehst Du den Unterschied nicht?

Der Unterschied ist konstruiert, weil das Beispiel nicht passt. FR24 nutzt Daten, die ohnehin abgestrahlt werden, ähnlich wie Marine Traffic dies für Schiffe macht. Dort beschwert sich auch nicht der Verband der Reeder, dass ihr Schiff für Hinz und Kunz sichtbar ist.

Nein, der Unterschied ist legitim. Die selben Datenabgreifer gibt es da auch. Und sind bei den Yachties ebenso umstritten. Aus den gleichen Gründen.

Transponderdaten haben den gleichen Stellenwert wie Funksprüche oder Telefongespräche. Das sind zweckgebundene elektronische Nachrichten zwischen definierten Teilnehmern. Empfangen und dann ins Internet stellen fällt da nicht darunter.

Willst oder kannst Du Dich nicht zum Kennzeichenleser im Straßenverkehr äußern?

Kann ich, aber ich halte von der Analogie, sofern es eine solche sein soll, für wenig zielführend, da der Vergleich mit FR24 an den Haaren herbeigezogen ist. Einerseits gibt es kein System, welches das Kennzeichen von Autos per Funk abstrahlt und im Internet sichtbar machen kann. Andererseits gibt es zwar Mautbrücken und Parkhauskameras, die Kennzeichen auf Autobahnen ablesen, aber keine Himmelskameras, die die Kennzeichen von Luftfahrzeugen in der Luft fotografieren. Daher sehe ich die Analogie für falsch, ungerechtfertigt und unüberlegt, oder bin nicht intelligent genug, sie zu verstehen.

Das mit den Kennzeichenlesern wäre ganz genau das Gleiche. Immerhin "veröffentlicht" ja jeder Autofahrer sein Kennzeichen, indem er es spazierenfährt ...

Vielleicht erklärst Du mir mal, wo genau bei FR24 eine personenbezogene Datenerfassung erfolgt ? Aus dem Kennzeichen des Luftfahrzeuges lässt sich kein Insasse ableiten. Wem es gehört, auch nicht, dies wäre nur durch Einsicht der Luftfahrzeugrolle möglich. Also, wo ist genau die Relevanz ?

Na, aus dem Autokennzeichen kann man ja auch nciht ableten, wer es gerade fährt. Und auch nciht, wem es gehört, denn dazu müsste man je erst beim KBA nachfragen. Trotzdem sind sich alle einig, dass das beim Auto pfui wäre. Wieso also nicht auch bei Flugzeugen?

Wenn ich mein eigenes Flugzeug durch FR24 tracken kann, ist dies mein gutes Recht. Jemand anderes kann zwar das Kennzeichen sehen, dies nutzt ihm aber nichts.

Dieses Recht stellt ja niemand in Frage. Dieses Recht wäre aber durch ein Opt-In in keiner Weise eingeschränkt. Aber, Mist, dann müsste man für diesen Service ja womöglich sogar was bezahlen. Sowas Blödes ...

Und das schließt nicht das Recht mit ein, die Flugzeuge aller Anderen ebenfalls zu tracken.

19. Juni 2018: Von Lutz D. an Erik N. Bewertung: +5.00 [5]

Daher sehe ich die Analogie für falsch, ungerechtfertigt und unüberlegt, oder bin nicht intelligent genug, sie zu verstehen.

Ich stimme zu, das eine der beiden Lösungen zutreffen muss.

Vielleicht erklärst Du mir mal, wo genau bei FR24 eine personenbezogene Datenerfassung erfolgt ? Aus dem Kennzeichen des Luftfahrzeuges lässt sich kein Insasse ableiten. Wem es gehört, auch nicht, dies wäre nur durch Einsicht der Luftfahrzeugrolle möglich. Also, wo ist genau die Relevanz ?

Wir können natürlich noch mal bei Adam und Eva anfangen, aber dass Kennzeichen von Autos oder Flugzeugen personenbezogene Daten im Sinne geltender Gesetzgebung sind, ist bei allen, die die rechtliche Grundlage gelesen haben völlig unumstritten. Hast Du die rechtliche Grundlage gelesen?

19. Juni 2018: Von Erik N. an Lutz D. Bewertung: +4.00 [4]

Lutz, wenn du deine herablassende Art nicht aufgibst, werden wir wohl nicht weiter miteinander diskutieren können. Täte mir leid, aber wäre dann eben so. Es ist ohnehin alles gesagt, nur noch nicht von jedem. Der Einzige, der noch nichts gesagt hat, ist Tee Jay.

Ich sage es gerne noch mal: ich finde FR24 gut, glaube dass es eher nützt als schadet, halte die Datenschutzdebatte für überzogen und falsch angesetzt, halte es für falsch, was die AOPA macht, halte Opt Out für ausreichend, glaube, dass das Thema immer unterschiedliche Positionen rechtfertigen wird und respektiere diese auch, sehe aber in ungeeigneten Vergleichen mit Autokennzeichen keine Zukunft.

19. Juni 2018: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +6.00 [6]

Sag' mal, Erik, mit welcher Begründung verlangst Du denn das Streamen der Position der D-4458 oder der D-ECPS oder der D-KOEJ? Woraus leitest Du Dein dem Datenschutz übergeordnetes Interesse ab? Mit welcher moralischen Überlegung argumentierst Du die ungefragte und teilweise ungewollte Nugzung dieser Daten?

19. Juni 2018: Von Andreas Müller an Erik N.
Beitrag vom Autor gelöscht
20. Juni 2018: Von Erik N. an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

Sag' mal, Erik, mit welcher Begründung verlangst Du denn das Streamen der Position der D-4458 oder der D-ECPS oder der D-KOEJ? Woraus leitest Du Dein dem Datenschutz übergeordnetes Interesse ab? Mit welcher moralischen Überlegung argumentierst Du die ungefragte und teilweise ungewollte Nugzung dieser Daten?

Hatte ich doch schon geschrieben: keines der o.g. Kennzeichen interessiert mich die Bohne, es sei denn, es sitzt z.B. meine Tochter drin, etwa weil es ein Wingly Flug oder Charterflug wäre ? Oder es ein Bekannter ist, der sie mitnimmt ? Was sollen mich die Grashüpfer sonst angehen ? Ironisch formuliert: wenn es die Inhaber dieser durch FR24 ins Interesse der internationalen Weltöffentlichkeit gerückten Flugmaschinen nicht wollen, dass permanent Millionen von Zuschauern jede NM ihrer Flüge live am Bildschirm beobachten: opt out.....

Ich vermute, dass hier so einige Miniflugzeugpiloten die Wichtigkeit des eigenen Tuns und das Interesse der Welt an ihren Aktivitäten in grandiosem Maße überschätzen.

Mal frei nach Max Raabe: keine S.. interessiert sich für mich https://youtu.be/VK7qqU_W3Ug

Mich (da Du ja fragst) interessiert, falls zB Großwetterlagen eine allgemeine Verzögerung der Flüge verursacht, ob - als Beispiel - die D-AIPA, ein Airbus der Lufthansa, Flug LH2022, planmäßig ab München fliegt, und wo die Maschine denn ggfs ist. Weil ich dann ableiten kann, ob die Abflugzeit, die am Gate steht, möglicherweise nicht stimmen kann, und man sich auf eine Annulierung oder eine Umbuchung vorbereiten kann.

Oder ob jemand pünktlich ankommt, wenn ich ihn abhole. Dann kann ich z.B. in italien, wo die Fahrzeit zum Flughafen weit ist, rechtzeitig planen. In der Hinsicht ist FR24 viel zuverlässiger als jedes Flughafen Infosystem.

Ich empfinde als Vielflieger diese Info sehr hilfreich, sie hat mir schon oft geholfen und wie ich weiß, auch vielen anderen. Wenn ich in Barcelona bin, und sowohl in Barcelona als auch in Ffm oder Muc Gewitterlagen sind, möchte ich wissen, ob die Maschine, die mich später wieder mitnehmen soll, überhaupt erst losgeflogen ist. Weil auf der Infotafel irgendeine Abflugzeit steht, die mit der Realität nichts zu tun hat.

Ist das denn für Dich so schwer zu begreifen ?

Ist diese Ablehnung von FR24 vielleicht bei Vereinen weit verbreitet ? Der Schorsch will nicht, dass der Franz seinen Flug mitverfolgt ? Soll jetzt nicht despektierlich klingen, aber vielleicht ist das Thema am Ende artverwandt mit der Ablehnung der Transponderpflicht ? Irgendwie hat das doch miteinander zu tun ?

Fakt ist doch: Für ein GA Flugzeug auf FR24 interessieren sich 99,99% der FR24 Nutzer einen feuchten Kehricht. Die interessieren sich, wie ich auch, im Wesentlichen für ihre eigenen Flugverbindungen. Und das Thema Datenschutz ist in diesem Zusammenhang meiner Überzeugung nach erheblich überhöht. Die Moralkeule kannst Du also gerne wieder einpacken.

20. Juni 2018: Von Wolff E. an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Ich empfinde als Vielflieger diese Info sehr hilfreich, sie hat mir schon oft geholfen und wie ich weiß, auch vielen anderen.

Es ging und geht hier eher um die Daten der Privatflugzeuge und nicht um Linienflüge. Die Daten der Linieflüge werden von Flüghäfen, Airlines, Internet und im Fernsehen (Videotext) veröffentlich. Du vermischt aus meiner Sicht zwei Dinge, die nicht zusammen gehören.

20. Juni 2018: Von Erik N. an Wolff E.

Du verstehst es nicht oder willst es absichtlich nicht verstehen, oder ? Die Informationen die Du meinst sind insbesondere an Tagen, an denen eine Reihe von Flügen verspätet sind oder annulliert werden, NICHT aktuell und / oder erfolgen zu spät oder gar nicht. Mir in den letzten 4 Wochen zweimal passiert, jedesmal aufgrund grossräumiger Unwetter / Gewitterlagen in Bayern / Deutschland. Dann kommt der gesamte europ. Flugplan durcheinander.

Das einzige, was mir dann aktuell sagen kann, wo die Maschine gerade ist, die mich von A nach B bringt, ist FR24. Glaubs oder glaubs nicht.

Ich bin von Venedig nach Düsseldorf, über Frankfurt. Abflug Venedig 40min später, wegen Gewitterlagen um Frankfurt. Ankunft Frankfurt verspätet 19:40, geplanter Weiterflug 20:30, verspätet erst 21:30 (noch ok), dann auf 22:00 Uhr verlegt. Blick in FR24 sagt mir, die Maschine, die diesen Flug FFM-DUS durchführen soll, ist gerade erst in Warschau gestartet. Da war es 21:15. Restflugzeit lt FR24 über 1h, dh. Abflug nach DUS nach Deboarding und Reinigung sicher nicht vor 22:30. 1h Flug nach DUS, Ankunt DUS 23:30. Dann ist DUS aber zu.

Was mich dazu verleitet hat, einen ICE mit Sitzplatz zu reservieren. Das war deshalb noch möglich, weil der (und ein anderer Flug ab FFM nach KölnBonn, ebenfalls noch nicht annulliert waren.

Und wie es kommen musste: die Flüge wurden annulliert, aber erst kurz von 22:00, als es auch dem Flughafen FFM und der LH klar wurde.

Das war dann das entsprechende Chaos. Ich war mit meinen Kindern unterwegs, daher - ab zum Gepäckband, Koffer geholt (die erst nach der Annullierung ausgeladen wurden, natürlich), und in den ICE.

Ihr müsst echt mal von dieser GA Brille wegkommen. Um die geht es bei FR24 überhaupt nicht.

20. Juni 2018: Von Chris _____ an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

@Erik:

"Einerseits gibt es kein System, welches das Kennzeichen von Autos per Funk abstrahlt und im Internet sichtbar machen kann."

Ein solches System (Transponder) gibt es bei Flugzeugen zur Kollisionsvermeidung. Genauso wie es UMTS auf Handys zum Surfen und Telefonieren gibt. Wenn man sowas zweckentfremdet zur Bewegungsüberwachung von Individuen (!) und zwar ohne ausdrückliches Einverständnis (Opt-In) der Betroffenen, dann ist das eine unglaubliche Frechheit.

"Ihr müsst echt mal von dieser GA Brille wegkommen. Um die geht es bei FR24 überhaupt nicht."

Ja wenn's FR24 nicht um die GA geht, dann hat die AOPA doch völlig recht mit ihrer Initiative (bei der geht's nach meinem Verständnis um die GA).

Über Fluglinien diskutieren wir hier nicht. Also ich jedenfalls nicht. Deren Positionen halte ich nicht für Privatsache, weil berechtigtes öffentliches Interesse gegeben.

20. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Willi Fundermann

Mal was anderes zum Thema FR 24 und Datenschutz: HEISE meldete gestern, dass FR 24 "gehackt" und die Daten von 230 000 Nutzern "abgezogen" worden seien:

https://www.heise.de/security/meldung/Webseite-Flightradar24-offensichtlich-gehackt-4084911.html

20. Juni 2018: Von Erik N. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Um mehr geht es mir gar nicht. Mir und allen anderen ist doch völlig egal, wo irgendein Freizeitpilot wie ich oder Du mit seinem Quirl rumfliegt.

Daraus eine allgemeine Datenschutzdebatte zu machen, ist überzogen.

Die AOPA hätte ja auch:

  • in ihrem Monatsletter alle auf das Problem hinweisen können und zum Bleistift anregen können, die Option des Blacklisting zu nutzen und erklären können, wie es geht. Dann können Vereine, die es für wichtig finden, ihre Maschinen blacklisten und feddich.
  • FR24 fragen können, für Eigner von Kleinflugzeugen den Austritt zu vereinfachen.

Aber nein, stattdessen wird ein nützlicher Infodienst madig gemacht und gleich mit der vollen DSGVO Keule draufgehauen.

@Willi: ja, übles Password Phishing. Hatte ich auch die mail. Kam mir gleich spanisch vor

20. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N.

Aber nein, stattdessen wird ein nützlicher Infodienst madig gemacht und gleich mit der vollen DSGVO Keule draufgehauen.

Ich verstehe diese moralisierenden Bewertungen und gegenseitigen Angriffe in der ganzen Diskussion nicht. Letztlich geht es doch lediglich um eine simple juristische Fragestellung: Ist der Dienst in seiner jetzigen Darstellung nach geltendem Datenschutzrecht zulässig - oder nicht? Wenn diese Frage geklärt ist, sind auch die zu ziehenden Konsequenzen eindeutig. Und die AOPA möchte - so wie ich das verstehe - diese Frage geklärt wissen. Was ist daran auszusetzen?

20. Juni 2018: Von Erik N. an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Ich verstehe diese moralisierenden Bewertungen und gegenseitigen Angriffe in der ganzen Diskussion nicht. Letztlich geht es doch lediglich um eine simple juristische Fragestellung: Ist der Dienst in seiner jetzigen Darstellung nach geltendem Datenschutzrecht zulässig - oder nicht? Wenn diese Frage geklärt ist, sind auch die zu ziehenden Konsequenzen eindeutig. Und die AOPA möchte - so wie ich das verstehe - diese Frage geklärt wissen. Was ist daran auszusetzen?

Wenn Du so fragst, natürlich nichts. Meine Frage und die einiger anderer hier ist: Muss man als Vertreter von 1% betroffener Nutzer den anderen 99% die Suppe versalzen, nur weil das Rechtssystem es her gibt ?

20. Juni 2018: Von Lutz D. an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Nochmal zum opt-out. Zur Zeit bietet FR24 opt-out gegen Vorlage Eintragungsschein an binnen 30 Tage. Gegen 500€ Gebühr: über Nacht! Sorry, aber mein Mitleid ist extrem begrenzt.

20. Juni 2018: Von Erik N. an Lutz D.

Lutz - in dem Punkt gebe ich Dir völlig recht. Das ist extrem prohibitiv, sogar dreist, und diente möglicherweise dem Aufbau der Community. Die Gebühr ist überzogen und sollte komplett abgeschafft werden. Eintragungsschein halte ich für wichtig und nötig, um berechtigtes Interesse nachzuweisen.

20. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Wenn Du so fragst, natürlich nichts. Meine Frage und die einiger anderer hier ist: Muss man als Vertreter von 1% betroffener Nutzer den anderen 99% die Suppe versalzen, nur weil das Rechtssystem es her gibt ?

Nach meinem juristischen Verständnis ist die Anwendung geltenden Rechts hier nicht disponibel. Entweder diese Darstellung ist erlaubt, dann ist alles in Ordnung, oder nicht, dann müssen Konsequenzen gezogen werden.


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