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19. Juni 2018: Von ch ess an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Vielleicht erklärst Du mir mal, wo genau bei FR24 eine personenbezogene Datenerfassung erfolgt ? Aus dem Kennzeichen des Luftfahrzeuges lässt sich kein Insasse ableiten. Wem es gehört, auch nicht, dies wäre nur durch Einsicht der Luftfahrzeugrolle möglich. Also, wo ist genau die Relevanz ?

Es geht nicht um Ableitung im Sinne von Namen, sondern eine Identifikation im Sinne der Wiedererkennung - wie IP Adressen.

Es sind Daten die (regelmaessig bei Privatfliegern) sich auf eine Person beziehen. Ob diese namentlich bekannt ist dadurch, ist nicht relevant.

Auch Kameraueberwachung der Nachbarschaft gibt keine Namen preis - trotzdem nicht zulaessig.

19. Juni 2018: Von Peter Aster an ch ess

@Erik

Vielleicht erklärst Du mir mal, wo genau bei FR24 eine personenbezogene Datenerfassung erfolgt ? Aus dem Kennzeichen des Luftfahrzeuges lässt sich kein Insasse ableiten. Wem es gehört, auch nicht, dies wäre nur durch Einsicht der Luftfahrzeugrolle möglich. Also, wo ist genau die Relevanz ?

Und die zweite: Lies meinen früheren Post. Das Kennzeichen wird über den Flugplan mit dem Piloten verknüpft. Der Flugplan ist für an das Flugplansystem angeschlossene Institutionen und Unternehmen (viele Flugplatzbetreiber sind private Unternehmen) sichtbar, ergo können die jetzt nicht nur lesen wo ich gestartet und wo ich gelandet bin, sondern auch den Weg dorthin.

Damit findet nicht nur abstrakt (wie bei der IP-Adresse erst durch Anhäufung von Datensätzen) sondern ganz konkret bei jedem Einsatz eine Zuordnung des Kennzeichens zu einer Person statt. Und das macht es nun mal zu personenbezogenen Daten und damit greifbar im Sinne der DSGVO egal ob FR24 selbst spottet oder die Daten weiter verarbeitet.

Aber wie Urs bereits angemerkt (und ich mich der Meinung auch anschliesse) sind die Spotter eher das geringere Problem weil wahrscheinlich doch einige / viele Aviatik-Fans dabei sind. Und natürlich hat das spotten damit auch eine gewisse Öffentlichkeitsfunktion (die man sowohl zum Schaden als auch zum Nutzen der GA einsetzen kann).

Grundsätzlich stört mich an FR24 (bzw. am Konzept) nicht die Erfassung und Veröffentlichung der Daten, sondern die wohl absichtlich gewählte, sehr bürokratische Opt-out Methode, die nicht aus juristischer Vorsicht so ausgewählt wurde, sondern ausschließlich darauf aufbaut, den Widerstand zur Löschung unzulässiger Daten so hoch zu setzen, dass die allgemeine Trägheit überhand nimmt. Die Cookie-Abnickungen und die mehrere hundert Seiten AGB von Apple, die man beim Anmelden abknicken muss, sind ja auch nichts anderes. Und da wird die DSGVO eben zurecht hart durchgreifen (zumindest auf dem Papier).

Das kann man drehen und wenden wie man will, die Opt-out Methode von FR24 ist nicht nur illegal sondern Geschäftsgrundlage. Und da sollte sich einem halt der Fussnagel aufbiegen.

Und übrigens zum Thema Opt-out. Die Datenerhebung anlässlich der Volkszählungen in Niederlande, bei der auch die Religionszugehörigkeit zu Namen und Adresse erhoben wurde, diente ein paar Jahre später einem kleinen Mann aus Österreich, gewisse unliebsame Gesinnungen grossflächig aus zu radieren. Dank "Big Data" war das viel einfacher als in den Archiven der Gemeinden und Behörden zu suchen. Damals bei der Erhebung hat man sich auch nichts gedacht, und wir denken uns auch nicht was in ein paar Jahren mit den Flugdaten passieren wird.


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