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19. Juni 2018: Von Erik N. an Lutz D. Bewertung: +4.00 [4]

Lutz, wenn du deine herablassende Art nicht aufgibst, werden wir wohl nicht weiter miteinander diskutieren können. Täte mir leid, aber wäre dann eben so. Es ist ohnehin alles gesagt, nur noch nicht von jedem. Der Einzige, der noch nichts gesagt hat, ist Tee Jay.

Ich sage es gerne noch mal: ich finde FR24 gut, glaube dass es eher nützt als schadet, halte die Datenschutzdebatte für überzogen und falsch angesetzt, halte es für falsch, was die AOPA macht, halte Opt Out für ausreichend, glaube, dass das Thema immer unterschiedliche Positionen rechtfertigen wird und respektiere diese auch, sehe aber in ungeeigneten Vergleichen mit Autokennzeichen keine Zukunft.

19. Juni 2018: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +6.00 [6]

Sag' mal, Erik, mit welcher Begründung verlangst Du denn das Streamen der Position der D-4458 oder der D-ECPS oder der D-KOEJ? Woraus leitest Du Dein dem Datenschutz übergeordnetes Interesse ab? Mit welcher moralischen Überlegung argumentierst Du die ungefragte und teilweise ungewollte Nugzung dieser Daten?

19. Juni 2018: Von Andreas Müller an Erik N.
Beitrag vom Autor gelöscht
20. Juni 2018: Von Erik N. an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

Sag' mal, Erik, mit welcher Begründung verlangst Du denn das Streamen der Position der D-4458 oder der D-ECPS oder der D-KOEJ? Woraus leitest Du Dein dem Datenschutz übergeordnetes Interesse ab? Mit welcher moralischen Überlegung argumentierst Du die ungefragte und teilweise ungewollte Nugzung dieser Daten?

Hatte ich doch schon geschrieben: keines der o.g. Kennzeichen interessiert mich die Bohne, es sei denn, es sitzt z.B. meine Tochter drin, etwa weil es ein Wingly Flug oder Charterflug wäre ? Oder es ein Bekannter ist, der sie mitnimmt ? Was sollen mich die Grashüpfer sonst angehen ? Ironisch formuliert: wenn es die Inhaber dieser durch FR24 ins Interesse der internationalen Weltöffentlichkeit gerückten Flugmaschinen nicht wollen, dass permanent Millionen von Zuschauern jede NM ihrer Flüge live am Bildschirm beobachten: opt out.....

Ich vermute, dass hier so einige Miniflugzeugpiloten die Wichtigkeit des eigenen Tuns und das Interesse der Welt an ihren Aktivitäten in grandiosem Maße überschätzen.

Mal frei nach Max Raabe: keine S.. interessiert sich für mich https://youtu.be/VK7qqU_W3Ug

Mich (da Du ja fragst) interessiert, falls zB Großwetterlagen eine allgemeine Verzögerung der Flüge verursacht, ob - als Beispiel - die D-AIPA, ein Airbus der Lufthansa, Flug LH2022, planmäßig ab München fliegt, und wo die Maschine denn ggfs ist. Weil ich dann ableiten kann, ob die Abflugzeit, die am Gate steht, möglicherweise nicht stimmen kann, und man sich auf eine Annulierung oder eine Umbuchung vorbereiten kann.

Oder ob jemand pünktlich ankommt, wenn ich ihn abhole. Dann kann ich z.B. in italien, wo die Fahrzeit zum Flughafen weit ist, rechtzeitig planen. In der Hinsicht ist FR24 viel zuverlässiger als jedes Flughafen Infosystem.

Ich empfinde als Vielflieger diese Info sehr hilfreich, sie hat mir schon oft geholfen und wie ich weiß, auch vielen anderen. Wenn ich in Barcelona bin, und sowohl in Barcelona als auch in Ffm oder Muc Gewitterlagen sind, möchte ich wissen, ob die Maschine, die mich später wieder mitnehmen soll, überhaupt erst losgeflogen ist. Weil auf der Infotafel irgendeine Abflugzeit steht, die mit der Realität nichts zu tun hat.

Ist das denn für Dich so schwer zu begreifen ?

Ist diese Ablehnung von FR24 vielleicht bei Vereinen weit verbreitet ? Der Schorsch will nicht, dass der Franz seinen Flug mitverfolgt ? Soll jetzt nicht despektierlich klingen, aber vielleicht ist das Thema am Ende artverwandt mit der Ablehnung der Transponderpflicht ? Irgendwie hat das doch miteinander zu tun ?

Fakt ist doch: Für ein GA Flugzeug auf FR24 interessieren sich 99,99% der FR24 Nutzer einen feuchten Kehricht. Die interessieren sich, wie ich auch, im Wesentlichen für ihre eigenen Flugverbindungen. Und das Thema Datenschutz ist in diesem Zusammenhang meiner Überzeugung nach erheblich überhöht. Die Moralkeule kannst Du also gerne wieder einpacken.

20. Juni 2018: Von Wolff E. an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Ich empfinde als Vielflieger diese Info sehr hilfreich, sie hat mir schon oft geholfen und wie ich weiß, auch vielen anderen.

Es ging und geht hier eher um die Daten der Privatflugzeuge und nicht um Linienflüge. Die Daten der Linieflüge werden von Flüghäfen, Airlines, Internet und im Fernsehen (Videotext) veröffentlich. Du vermischt aus meiner Sicht zwei Dinge, die nicht zusammen gehören.

20. Juni 2018: Von Erik N. an Wolff E.

Du verstehst es nicht oder willst es absichtlich nicht verstehen, oder ? Die Informationen die Du meinst sind insbesondere an Tagen, an denen eine Reihe von Flügen verspätet sind oder annulliert werden, NICHT aktuell und / oder erfolgen zu spät oder gar nicht. Mir in den letzten 4 Wochen zweimal passiert, jedesmal aufgrund grossräumiger Unwetter / Gewitterlagen in Bayern / Deutschland. Dann kommt der gesamte europ. Flugplan durcheinander.

Das einzige, was mir dann aktuell sagen kann, wo die Maschine gerade ist, die mich von A nach B bringt, ist FR24. Glaubs oder glaubs nicht.

Ich bin von Venedig nach Düsseldorf, über Frankfurt. Abflug Venedig 40min später, wegen Gewitterlagen um Frankfurt. Ankunft Frankfurt verspätet 19:40, geplanter Weiterflug 20:30, verspätet erst 21:30 (noch ok), dann auf 22:00 Uhr verlegt. Blick in FR24 sagt mir, die Maschine, die diesen Flug FFM-DUS durchführen soll, ist gerade erst in Warschau gestartet. Da war es 21:15. Restflugzeit lt FR24 über 1h, dh. Abflug nach DUS nach Deboarding und Reinigung sicher nicht vor 22:30. 1h Flug nach DUS, Ankunt DUS 23:30. Dann ist DUS aber zu.

Was mich dazu verleitet hat, einen ICE mit Sitzplatz zu reservieren. Das war deshalb noch möglich, weil der (und ein anderer Flug ab FFM nach KölnBonn, ebenfalls noch nicht annulliert waren.

Und wie es kommen musste: die Flüge wurden annulliert, aber erst kurz von 22:00, als es auch dem Flughafen FFM und der LH klar wurde.

Das war dann das entsprechende Chaos. Ich war mit meinen Kindern unterwegs, daher - ab zum Gepäckband, Koffer geholt (die erst nach der Annullierung ausgeladen wurden, natürlich), und in den ICE.

Ihr müsst echt mal von dieser GA Brille wegkommen. Um die geht es bei FR24 überhaupt nicht.

20. Juni 2018: Von Chris _____ an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

@Erik:

"Einerseits gibt es kein System, welches das Kennzeichen von Autos per Funk abstrahlt und im Internet sichtbar machen kann."

Ein solches System (Transponder) gibt es bei Flugzeugen zur Kollisionsvermeidung. Genauso wie es UMTS auf Handys zum Surfen und Telefonieren gibt. Wenn man sowas zweckentfremdet zur Bewegungsüberwachung von Individuen (!) und zwar ohne ausdrückliches Einverständnis (Opt-In) der Betroffenen, dann ist das eine unglaubliche Frechheit.

"Ihr müsst echt mal von dieser GA Brille wegkommen. Um die geht es bei FR24 überhaupt nicht."

Ja wenn's FR24 nicht um die GA geht, dann hat die AOPA doch völlig recht mit ihrer Initiative (bei der geht's nach meinem Verständnis um die GA).

Über Fluglinien diskutieren wir hier nicht. Also ich jedenfalls nicht. Deren Positionen halte ich nicht für Privatsache, weil berechtigtes öffentliches Interesse gegeben.

20. Juni 2018: Von Erik N. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Um mehr geht es mir gar nicht. Mir und allen anderen ist doch völlig egal, wo irgendein Freizeitpilot wie ich oder Du mit seinem Quirl rumfliegt.

Daraus eine allgemeine Datenschutzdebatte zu machen, ist überzogen.

Die AOPA hätte ja auch:

  • in ihrem Monatsletter alle auf das Problem hinweisen können und zum Bleistift anregen können, die Option des Blacklisting zu nutzen und erklären können, wie es geht. Dann können Vereine, die es für wichtig finden, ihre Maschinen blacklisten und feddich.
  • FR24 fragen können, für Eigner von Kleinflugzeugen den Austritt zu vereinfachen.

Aber nein, stattdessen wird ein nützlicher Infodienst madig gemacht und gleich mit der vollen DSGVO Keule draufgehauen.

@Willi: ja, übles Password Phishing. Hatte ich auch die mail. Kam mir gleich spanisch vor

20. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N.

Aber nein, stattdessen wird ein nützlicher Infodienst madig gemacht und gleich mit der vollen DSGVO Keule draufgehauen.

Ich verstehe diese moralisierenden Bewertungen und gegenseitigen Angriffe in der ganzen Diskussion nicht. Letztlich geht es doch lediglich um eine simple juristische Fragestellung: Ist der Dienst in seiner jetzigen Darstellung nach geltendem Datenschutzrecht zulässig - oder nicht? Wenn diese Frage geklärt ist, sind auch die zu ziehenden Konsequenzen eindeutig. Und die AOPA möchte - so wie ich das verstehe - diese Frage geklärt wissen. Was ist daran auszusetzen?

20. Juni 2018: Von Erik N. an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Ich verstehe diese moralisierenden Bewertungen und gegenseitigen Angriffe in der ganzen Diskussion nicht. Letztlich geht es doch lediglich um eine simple juristische Fragestellung: Ist der Dienst in seiner jetzigen Darstellung nach geltendem Datenschutzrecht zulässig - oder nicht? Wenn diese Frage geklärt ist, sind auch die zu ziehenden Konsequenzen eindeutig. Und die AOPA möchte - so wie ich das verstehe - diese Frage geklärt wissen. Was ist daran auszusetzen?

Wenn Du so fragst, natürlich nichts. Meine Frage und die einiger anderer hier ist: Muss man als Vertreter von 1% betroffener Nutzer den anderen 99% die Suppe versalzen, nur weil das Rechtssystem es her gibt ?

20. Juni 2018: Von Lutz D. an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Nochmal zum opt-out. Zur Zeit bietet FR24 opt-out gegen Vorlage Eintragungsschein an binnen 30 Tage. Gegen 500€ Gebühr: über Nacht! Sorry, aber mein Mitleid ist extrem begrenzt.

20. Juni 2018: Von Erik N. an Lutz D.

Lutz - in dem Punkt gebe ich Dir völlig recht. Das ist extrem prohibitiv, sogar dreist, und diente möglicherweise dem Aufbau der Community. Die Gebühr ist überzogen und sollte komplett abgeschafft werden. Eintragungsschein halte ich für wichtig und nötig, um berechtigtes Interesse nachzuweisen.

20. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Wenn Du so fragst, natürlich nichts. Meine Frage und die einiger anderer hier ist: Muss man als Vertreter von 1% betroffener Nutzer den anderen 99% die Suppe versalzen, nur weil das Rechtssystem es her gibt ?

Nach meinem juristischen Verständnis ist die Anwendung geltenden Rechts hier nicht disponibel. Entweder diese Darstellung ist erlaubt, dann ist alles in Ordnung, oder nicht, dann müssen Konsequenzen gezogen werden.

20. Juni 2018: Von Urs Wildermuth an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Es ist ja wohl schon klar, dass man bei einem Opt out (wie auch opt in) einen Nachweis haben will, dass man berechtigt ist, für diese Registration zu sprechen. Eintragungsschein ist dabei ein zweckdienliches Mittel.

Die Gebühr ist für einen Express Dienst und daher wohl eher dafür gedacht, dass die Leute die normale kosenfreie 30 Tage Frist nutzen (wobei normalerweise innert 1-2 Tagen die Registration geblockt ist) .

Man darf dabei aber nicht vergessen dass FR nur eine der Anbieter ist und zwar der, der die Opt Out Möglichkeit relativ unbürokratisch macht. Die anderen machen gar nix oder es ist schwierig und die sind alle kostenpflichtig.

Klar kann man nun verlangen, dass D oder EU weit ADS-B Empfänger verboten werden und damit der Luftverkehr wieder zur geheimen Staatsache wird. Man sollte dann aber gleich noch alle anderen Datensammler verbieten, wie etwa Google, Facebook, e.t.c. die noch ganz andere Auswirkungen haben als eine Site wie FR. Man sieht ja, es gibt Staaten wo man mit solchen Zensuren sehr gut fährt.... NK lässt grüssen.

20. Juni 2018: Von Lutz D. an Erik N.

Ja, das stoert mich auch nicht.

Genau so denke ich, dass in der Tat alle gewerblichen Carrier raus sind. Mir geht es allein um die private, individuelle Fliegerei.

20. Juni 2018: Von Erik N. an Lutz D.

Um die geht es mir nicht. Dafür kann man meinetwegen Opt In machen. Ich meine, das wird ausgehen wie das Hornberger Schiessen.

20. Juni 2018: Von Wolff E. an Erik N.

Du verstehst es nicht oder willst es absichtlich nicht verstehe.

Da habe ich mich ungenau ausgedrück, ich meinte das es mit Datenschutz nur um private Flugzeuge geht, die Linienflüge sind eh auf FR24 & Co. Allerdings ist es nicht so, dass ein Flug von XYZ immer zurück fliegt. Da nutzt es dir nichts, zu wissen wo der Flieger xyz gerade ist, da du gar nicht wissen kannst, ob dieser wirklich als nächstes dahon fliegt, wo du hin möchtest. LH1160 geht z.B. um 9:50 nach Valencia, allerdings geht er von da nicht immer nach Frankfurt zurück, sondern auch mal nach Italien. Selber erlebt, da das Personal im Flieger gefragt.

Warten wir mal ab, was du sagst, wenn deine Frau heraus bekommt, das du nicht im Büro in Mailand bist sondern auf Mallorca mit deiner Sekretärin :-) Auch das kann man dann gut mit FR24 sehen. Dein Flieger war vor kurzem Brindisi-> Catania -> Malta?

20. Juni 2018: Von Lutz D. an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Ja aber dann sind wir doch einer Meinung! Opt-out für CAT, opt-in für privat.

20. Juni 2018: Von Wolff E. an Lutz D.

@Lutz, das hatte ich ja auch gemeint.....

20. Juni 2018: Von ch ess an Erik N.

Wenn der Dienst die 1% der Nutzer nicht angemessen schuetzt (D-E / D-K / D-... liessen sich einfachst ausfiltern),

ja, dann sollte der Dienst gezwungen werden, sich an geltende Gesetze zu halten.

20. Juni 2018: Von Erik N. an Wolff E.

Dein Flieger war vor kurzem Brindisi-> Catania -> Malta?

Tja, für Flugzeuge gilt eben: Wichtich is inner Luft :)

21. Juni 2018: Von Michael Höck an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

"Meine Frage und die einiger anderer hier ist: Muss man als Vertreter von 1% betroffener Nutzer den anderen 99% die Suppe versalzen, nur weil das Rechtssystem es her gibt ?"

Ja, wenn von den 1% die Mehrheit das so will. Dazu sind Verbände etc. da.

Und im Prinzip ist das wohl in unserem Rechtssystem irgenwie immer so... Da wird 70 beschildert, weil sich besoffene Jugendliche mit 170 um nen Baum gewickelt haben, 99% der Autofahrer kommen auch mit 100km/h an der Stelle unfallfrei vorbei.

21. Juni 2018: Von Wolff E. an Michael Höck Bewertung: +1.00 [1]

Gesetze und Regeln werden nun mal für eine Minderheit gemacht, der Rest hält sich auch so dran....

25. Juni 2018: Von Florian S. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Einen einzelnen Online-Dienst kann man ja (offenbar) sehr leidenschaftlich diskutieren. Aus meiner Sicht birgt die Veröffentlichung der AOPA aber einen ganz anderen Sprengstoff. Sollte sich deren Rechtsauffassung bestätigen, dass ein Datensatz aus Kennung und Ort eines Flugzeuges personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO darstellt, dann haben fast alle Betreiber von Flugzeugen, die es nicht nur selber fliegen, ein Problem.

Viele Geräte in einem Flugzeug (Navigationsgeräte, Antikollisionsgeräte) zeichnen heute solche personenbezogenen Daten auf - und speichern sie deutlich länger, als das für den primären Zweck notwendig ist.

Zwei der Kerngrundsätze der DSGVO sind:

  • Speicherung und Verarbeitung sind genauso schützenswert, wie Veröffentlichung. Es gibt keinen signifikanten Unterschied dazwischen
  • Implizite Einwilligungen (z.B. durch die Nutzung eines Dienstes) sind im Wesentlichen ungültig. Es braucht entweder eine Rechtliche Pflicht zur Datenerhebung/-speicherung/-verarbeitung oder einen expliziten Ausnahmetatbestand der DSGVO oder die explizite Einwilligung des Betroffenen (Piloten)

Eine Speicherung von Ortsdaten eines LFZ durch z.B. Ein GPS oder ein FLARM Gerät bedarf demnach nach Rechtsauffassung der AOPA der expliziten Einwilligung des Piloten und vielleichz sogar aller Insassen. Da macht die DSGVO keinen Unterschied, ob eine Mehrheit solche Datenverarbeitung als „gut“, die durch FR24 als „böse“ ansieht.

Ich würde mir wünschen, dass die AOPA insbesondere Vereinen und kleinen Vercharterern dabei helfen würde, mit diesem Problem umzugehen.

25. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Florian S.

Sollte sich deren Rechtsauffassung bestätigen, dass ein Datensatz aus Kennung und Ort eines Flugzeuges personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO darstellt, dann haben fast alle Betreiber von Flugzeugen, die es nicht nur selber fliegen, ein Problem.

Bereits nach dem alten deutschem "Datenschutzgesetz" (s. dort § 3 BDSG) waren bereits Kennzeichen alleine - sowohl von Flugzeugen als auch von Kfz - ganz unstreitig schon immer "personenbezogene" Daten, wenn sie sich "einer bestimmten, bzw. bestimmbaren natürlichen Person", hier dem Halter, zuordnen ließen. Jetzt sind sie es nach der neuen Definition der "DSGVO" (s. dort Art. 4), wenn sie sich auf eine "identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen". D.h. aber auch, diese Definitionen greifen zunächst einmal nur dann, wenn der Halter eine natürliche Person ist.

Damit ist aber noch keine Aussage getroffen, ob und wofür diese Daten legal verwandt werden dürfen, und die AOPA möchte offensichtlich klären, ob das bei FR 24 der Fall ist.


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