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Erik, da hast Du den Punkt genau erwischt! Wenn ich mit meinem belgischen und meinem deutschen Pass nach Deutschland einreisen und mich nicht als Deutscher ausweisen würde, wäre das eine Ordnungswidrigkeit.
Ich glaube, wenn man N-reg fliegt und einen US-Luftfahrerschein besitzt, ist Kostenteilung via Wingly illegal. Egal, ob man noch eine weitere Lizenz besitzt. Du bleibst halt FAA Airman.
Ist natürlich sehr hypothetisch, dass daraus ein Problem entstehen könnte.
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ICh denke mit EASA Lizenz im austellendem Land kann man "gefühlt" Flüge geteilt anbieten. Hab darf dann nur in dem Land fliegen, in dem die EASA Lizenz ausgestellt ist.
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Ja, da denke auch, das kann man so stehen lassen.
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Unsere neue Sektion "Wie werde ich Pilot": https://de.wingly.io/index.php?page=content&sub_page=how-to-become-pilot Partner sind herzlich willkommen!
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Hallo Lars,
der Artikel gefällt mir mit drei Ausnahmen gut:
- Ihr macht Werbung für eine spezielle Software, ohne das als Werbung zu kennzeichnen
- Nebenkosten: Medical und diverse Gebühren bei Ämtern (ZÜP, Anmeldung zur Ausbildung, Prüfung, ...) sind keine Kleinigkeiten
- Es fehlen die HUBSCHRAUBER (PPL-H, Kosten > 20T€)! ;-)
Ok, letzteres ist eher persönlichem Interesse geschuldet (to fly is human, to hover ist divine), aber ersteres solltet Ihr korrigieren, bevor Euch ein anderer Software-Hersteller abmahnt.
Ansonsten passt die Aufstellung aus meiner Sicht ziemlich gut. Ist im Wesentlichen das, was man immer wieder mit Interessenten durchdekliniert. Jetzt hat man einen Link ;-)
Schönen Gruß
Olaf
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Es ist ein kleiner Fehler in dem Artikel:
Diese Begrenzung kann jedoch durch entsprechende Musterberechtigung (Type Ratings) aufgehoben werden um so auch noch größere, schwere, mehrmotorige, mit Propeller (Turbo-Prop) oder Turbine angetriebene Maschinen zu fliegen.
Muss heißen:
Diese Begrenzung kann jedoch durch entsprechende Zusatzausbildungen und Musterberechtigungen (Type Ratings) aufgehoben werden um so auch noch größere, schwere, mehrmotorige Maschinen, Turboprops und Jets fliegen zu dürfen.
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Und genau genommen wird die Berechtigung ja nicht "aufgehoben" sondern "erweitert" bzw. "ergänzt". Schließlich darf man ja SEPs weiterhin fliegen.
;-)
Olaf
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Danke Alexis und Olaf, ist angepasst :)
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Hallo Lars,
das mit der Werbung für die Software (und dem Link mit affiliate-code) steht leider immer noch ohne Kennzeichnung drin (Kapitel 5).
Olaf
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Hi Olaf,
ich habe es mal deutlich als Partner gekennzeichnet, von Affiliates kann keine Rede sein - die URL Endung ist lediglich für's Tracking einfacher zu handhaben.
Viele Grüße, Lars
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Zumindest jetzt ist ein Tippfehler in der URL des Links.
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Da ist es wieder:"Sportpilot". Nenne es Privatpilot oder Hobbypilot. Aber nicht Sportpilot. Fliegen hat so gut wie nie was mit Sport zu tun.
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Es gibt eh nur "Piloten" die Zusätze Hobby, Privat, Freizeit sind eh alle falsch. Bin auch kein Hobby Autofahrer nur weil ich keine F1 Lizenz habe :-)
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Du hast lange nicht den Hangar von Hand ein oder ausgeräumt...
...meist steht der gewünschte Flieger in der Ecke und nicht vorn :)
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Berufspiloten kenne ich mit "ATPL / CPL", die Bezeichnung "MPL" erschließt sich mir nicht als "Berufspiloten" typisch, denn auch als "Privatpilot" kann / darf ich "Multi Engine" unterwegs sein oder habe ich da was verpasst
my 2 cents
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MPL = Multi Crew Pilot License. Siehe Part-FCL 400 ff.
Tobias
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..."wie holt man Airbusse vom Himmel"-Lizenz.
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Tobias,
MPL, das ist doch keine eigenständige Lizenz, sondern setzt ATPL/ CPL voraus.
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MPL, das ist doch keine eigenständige Lizenz
Doch, durchaus...
sondern setzt ATPL/ CPL voraus
Nein. Die beinhaltet auch deren Rechte nicht - per se nicht mal PPL-Rechte.
Tobias
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Ja, völliger Irrweg. Den Jungs muss man mit stick'n'rudder nicht mehr kommen. Für die Haltung nehme ich die rote Eins gerne in Kauf.
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Tobias,
tatsächlich MPL, ist eine eigenständige Lizenz. Würde nur nie jemanden empfehlen diese anzustreben. Er macht eine Ausbildung wie ein Flugzeugführer, hat aber nicht dessen Rechte. Habe ich irgendwie verdrängt, weil ... ( wie bleifreies Bier, lactose freie Milch, fettfreie Butter, m/w/ anders).
Wo bleiben die roten Einser ?
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die MPL ist eine eigenständige Lizenz und an die ausbildende Airline gebunden. (sozusagen CPL als SIC "light")
Angeboten zB. von TFC Käufer/Air Berlin: https://fs.airberlin.com/de/perspektiven.php
FCL.405.A MPL - Rechte
a) Die Rechte für den Inhaber einer MPL bestehen darin, als Kopilot in einem Flugzeug tätig zu sein, das mit einem Kopiloten betrieben werden muss.
b) Der Inhaber einer MPL kann die folgenden zusätzlichen Rechte erwerben:
(1) des Inhabers einer PPL(A), sofern die Anforderungen für die in Abschnitt C genannte PPL(A) erfüllt sind; (2) einer CPL(A), sofern die in FCL.325.A genannten Anforderungen erfüllt sind.
(...)
Anlage 5
Integrierter MPL-Ausbildungslehrgang
(...)
2. Die Zulassung für einen MPL-Ausbildungslehrgang wird nur einer ATO erteilt, die zu einem gewerblichen Luftverkehrsbetreiber mit einer Zulassung gemäß Teil-ORO gehört oder die eine besondere Vereinbarung mit einem solchen Betreiber besitzt
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Klingt nach Zusatzausbildung für Stewardessen?
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