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Vielleicht habt Ihr eine Idee: aus welcher Richtung verursacht eine Kraft solche Schäden?
Das fehlende Stück lag auf dem Hangarboden etwa in der Nähe.
Der Flieger wurde von vor bis nach dem Schaden nicht bewegt, sondern stand exakt an der gleichen Stelle.
Farbabtrag am Flieger oder Lackschäden auf dem Flieger habe ich nicht gefunden, sondern der Lack ist wohl wegen der Deformation der Kohlefaser abgeplatzt.
Der hintere Teil ist unter den vorderen gesplittert, also nach unten abgerissen.
Der Riß scheint sich wegen der erheblichen Biegung von oben um die Nasenkante herum fortgesetzt zu haben.
Mir fällt wirklich nur eine erhebliche Kraft von Oben ein. Gefüllter Metall-Werkzeugkasten würde passen - oder Hammer? Oder eine waagerechte Kante in Höhe des Schadens, die von vorne gegen/gegen die der Flieger gefahren ist? Oder etwas Gummigepolstertes, das mit Kraft nach unten drückt? Für einen Rempler Flieger-gegen-Zaun o.ä. ist die Nasenkante zu gut erhalten.
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Ich vermute eher einen Rempler von vorne, der Riss ist beidseitig vom Loch horizontal... bei Druck von oben würde ich den Riss quer oberhalb des Loches erwarten.
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..oder ein frustrierter Privatinsolvenzscheidungsvölligpleite-Scheidungs-Papi hat voll Zorn mit einem fetten Ringschlüssel o.ä. drauf gehauen.. schaut ganz danach aus..
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welche kraft mag HIER eingewirkt haben???
mfg ingo fuhrmeister
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Beeindruckendes Loch. Aus meiner Sicht sehr wahrscheinlich durch Fall eines ausreichend schweren Objektes von recht weit oben. Folge war dann auch der Riss seitlich beim Durchschlagen. Das Herausbrechen eines ganzen Stücks aus Carbonmaterial zeugt von hoher Geschwindigkeit. Kein Rempler.
Es benötigt ziemlich viel Energie für so eine Beschädigung. Die Bilder wären für mich ausreichend Beleg für eine Beschädigung durch die Handwerker. Ich würde diese als nächstes einem guten Anwalt schicken.
Viel Erfolg!
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Ich hätte auch zunächst auf hohe Wucht von oben getippt.
Aber mich wundert, dass die rausgebrochenen Stücke dann nicht nach innen in die Fläche gedrückt wurden, sondern offensichtlich auf dem Boden gelandet sind. Außerdem würde ich vermuten, wenn etwas von oben fallt, dort einschlägt, dann ja noch eine weitere Flugkurve haben dürfte, also entweder durch den Winkel des Winglets auf die Fläche gelenkt werden würde oder aber auch eine Absplitterung auf dem Fußboden hinterlassen würde. Beides ist wohl nicht Fall.
Das macht eine mutwillige Beschädigung nicht ganz unwahrscheinlich...
Übrigens ist der Estrich ziemlich armselig. Da scheinen generell nicht unbedingt die besten Handwerker am Werk zu sein.
Michael
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Der Riss ist recht lang, das deutet für mich auf langsame Krafteinwirkung, nicht auf einen Fall
Bei einem schnellen Fall würde ich bei der Schräge der Aufprallfläche eher erwarten, dass das Teil abprallt und abrutscht. Und wenn es durchschlägt, sollte es bei der elastischen gebogenen Fläche keine große Risse gegeben haben. Und falls doch eher sternenförmig bzw bevorzugt nach oben und oder unten
Ich vermute eher, dass ein Flieger mit einer Spitze (Spinner oä) gegen die Fläche gedrückt wurde, so dass erst das Loch entstand und bei weiter anhaltendem Druck der lange Riss beidseits entstand, der Druck entstand eher durch die Masse als durch große Geschwindigkeit wie bei einem Fall
aber es ist nur eine Vermutung...
nur halte ich einen Vorwurf an die Handwerker mit ihrem Handwerkszeug für recht gewagt - vielleicht haben sie für ihre Arbeiten auch die Flieger rangiert... oder ein Fahrzeug, Gerüstwagen oä .... oder jemand anders
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Übrigens ist der Estrich ziemlich armselig.
ja herr doktor, ganz eindeutig pfusch am bau !
aber was sie da als estrich diagnostizieren ist nur ganz einfach Rohbeton.
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Hmm, die ganze Diskussion in allen Ehren, und so ein Schaden ist verdammte Sch...
aber nach 29 Beiträgen in dieser Diskussion würde mich schon mal interessieren, ob Du den Schaden bereits bei Deinem Hallenvermieter angezeigt hast und dabei auch Deine Beobachtungen mitgeteilt hast, so dass Du Namen/Anschrift der beauftragten Handwerker hast und auch dort zunächst mal Deine Schadenersatzansprüche geltend machst und wie darauf reagiert wurde/wird.
Wenn auch aus Laiensicht, aber m. E. kann sich der Stellplatzvermieter nicht gänzlich aus jeglichem Schadenersatz rausnehmen, grundsätzlich wäre sicher § 823 BGB erstmal zu berücksichtigen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Zumindest Fahrlässigkeit dürfte beim Hantieren in einem Hangar mit abgestellten Flugzeugen und dem Schadensbild wohl doch gegeben sein...
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Schon mal das Winglet ab gehabt? Die Wahrscheinlichkeit, dass das mit sehr großer Energie auf- bzw. durchschlagene Objekt innen drin liegt, oder ein Teil davon, ist sehr groß...
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Work in progress. Als Minimum werde ich ein Foto des reparierten Winglets posten.
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Gibt es eigentlich dazu was Neues?
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Nein. Weil wir hier ja nicht ganz entre nous sind, werde ich den Ausgang hier auch nicht veröffentlichen.
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werde ich den Ausgang hier auch nicht veröffentlichen.
Alexander, jetzt entäuscht Du uns aber.
DU eröffnest hier einen Thread und beklagst Dich verbal über Schäden an Deinem Eigentum DU schreibst 8 mal in diesem Thread 33 Beiträge umfasst der Thread insgesamt mit teils konstuktiven Ansätzen
und nu' stellen wir fest, wir sind hier nicht unter uns? Ja war's denn vorher anders?
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Ein Vergleich mit Schweigegelübde?
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Persönlich/juristisch: in der Netzöffentlichkeit suche nach plausiblen Hypothesen. Roß und Reiter nenne ich hier aber nicht, die Personen gehen niemanden etwas an.
Physikalisch: es scheint, als könnte so ein Schaden eher nicht durch schnelle Körper mit hoher kinetischer Energie entstehen, sondern sehr gut auch durch langsames Reißen ohne wesentliche kinetische Energie
Organisatorisch: es wird ein Schlüsselbuch geben.
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Und ewig grüßt das Murmeltier. Langsam erbricht es mich an - aber immerhin ist jetzt der Hergang klar.
Kann man eigentlich etwas für Überführung (incl. Rückfahrt geht jedesmal ein Tag drauf) sowie Nutzungsausfall während der Reparaturzeit ansetzen?
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Kann man eigentlich etwas für Überführung (incl. Rückfahrt geht jedesmal ein Tag drauf) sowie Nutzungsausfall während der Reparaturzeit ansetzen?
Wie zuvor durchgekaut hängt das ganz von der Ausgestaltung Deines Hallen-Mietvertrages und Deiner Versicherung ab. Ich habe gerade aus Interesse in meine Allianz AMU nachgeschaut und folgende Stellen gefunden:
3.1 Transport des Luftfahrzeuges Kann mit dem versicherten Luftfahrzeug aufgrund einer Panne der Flug nicht fortgesetzt werden und ist eine Wiederherstellung der Lufttüchtigkeit am Pannenort nicht möglich, erstattet der Versicherer die entstehenden, nachzuweisenden Kosten für den Überlandtransport des versicherten Luftfahrzeuges. Zusätzlich werden die entstehenden, nachzuweisenden Kosten für den Rücktransport des Reisegepäcks der an Bord befindlichen Personen übernommen. Es gilt ein Höchstbetrag von EUR 2.500,--, der sich auf sämtliche Leistungen unter Ziffer 3.1 bezieht.
Jedoch steht weiter hinten bei Ausschlüssen:
4.2.6 die am Heimatflughafen des versicherten Luftfahrzeuges entstehen.
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Als mein Motorrad in der Reparatur war (100% Schuld bei der Gegenseite), habe ich für jeden Tag Nutzungsausfall 50€ bekommen, da dies die Kosten für ein ähnliches Mietfahrzeug wären.
Analog übertragen könnte man hier sicherlich das typische Nutzungsszenario ansetzen. Wobei du dann im Falle eines Charters wohl nur den Trockencharter ersetzt bekämst, Sprit musst du immer selbst zahlen. Ohne Zustimmung der gegenerischen Versicherung geht das wohl aber kaum.
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Das hat nicht unbedingt etwas mit dem Hallen-Mietvertrag zu tun, da kann viel drin stehen. Man muß als Mieter nicht damit rechnen, daß sich das Hallentor bei Windlast um 70-100cm nach innen einbiegt.
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Das stimmt... bietet hinreichend Grund für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung... aber vielleicht trifft Ihr Euch irgendwo in der Mitte... zumindest ist es wünschenswert.
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Bei einer ähnlich-gelagerten Frage rund um ein Segelboot wurde ich belehrt:
Wenn es sich um einen Freizeit-/Hobbygegenstand handelt, dann besteht keine Pflicht den hypothetischen Nutzungsausfall monetär auszugleichen.
Genannte Ausnahme: Es entfällt wg (kurzfristiger) Verhinderung ein (nachweislich) geplanter Urlaub.
Im gegenständlichen Fall waren es 6 Monate ohne Boot und es gab NIX aus den Reparaturkosten (im fünfstelligen Bereich).
Auto/Motorrad werden eher als Nutzgegenstände angesehen und dann gibt es was ;-)
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