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6. Dezember 2012: Von M. S. an Mich.ael Brün.ing
Wie ihr wisst, bin ich ja nicht gerade ein Feind der Verwaltung, aber wenn ich diesen LBA-Kommentar lese, geht mir doch der Hut hoch. Ohne eine Angabe einer einzigen Norm stellen sie irgendetwas "fest"....

Wie soll denn bitte da der geneigte Rechtsuchende die Richtigkeit der Aussage (gar nicht zu reden von der Rechtmäßigkeit) überprüfen können. Da mein Schein nicht vom LBA geführt wird und mein RP dies vernünftig sieht, habe ich kein Rechtschutzinteresse ;-). Falls aber ein LBA-Geführter mal anfragen kann, wie sie dies begründen, würde ich das sehr begrüßen.


"Vorzeitige Verlängerung von Berechtigungen

Die Verlängerung von Berechtigungen (Klassen-, Muster-, Instrumentenflugberechtigungen) erfolgt nach JAR-FCL 1 bzw. 2 deutsch bei Erbringen der Voraussetzungen innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit für ein Jahr (bzw. 2 Jahre bei Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge) beginnend mit dem Ablaufdatum.

Das Referat Lizenzierung des LBA (L 4) macht darauf aufmerksam, dass im Falle „vorzeitiger“ Verlängerungen (also vor Beginn des Drei-Monats-Zeitraumes) lediglich eine Verlängerung um ein Jahr (bzw. 2 Jahre, s. o.) ab dem Datum des Vorliegens der Voraussetzungen (i. d. R. zu erbringen durch die Befähigungsüberprüfung) erfolgen kann.

Wird bei vorzeitiger Verlängerung ein Handeintrag durch eine anerkannte Person vorgenommen, so beträgt die Gültigkeit ab dem Datum der vorgezogenen Befähigungsüberprüfung ein Jahr (bzw. 2 Jahre, s.o.)."

6. Dezember 2012: Von Philipp Tiemann an M. S.
Tja, also wer kennt die Gesetzesgrundlage für die "3 Monate"?
6. Dezember 2012: Von Lutz D. an Philipp Tiemann
JAR FCL 1.245 c) 1) ii) (für SEP).
Meines Erachtens ist in dem Text klar ersichtlich, dass der Übungsflug innerhalb der 12 Monate vor Ablauf erfolgen kann. Es steht dort definitiv nicht, dass der Zeitpunkt des Übungsfluges das Datum der Verlängerung bestimmen würde. Ich halte es sogar für fraglich, ob man zu dem Zeitpunkt des Übungsfluges - dem Text nach - schon die Mindeststunden erbracht haben muss.


https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/L/L1_JAR-FCL1.pdf?__blob
6. Dezember 2012: Von  an Lutz D.
Die Prüfung der Kriterien (12h, 12 Ldg . usw. Für PPL Übungsflug) erfolgt in den letzten drei Monaten vor dem Datum der Verlängerung. Der Übungsflug darf vorher stattfinden. Er ist lediglich eies der Kriterien, dass in den letzten 12 Monaten stattgefunden haben muss. Er muss noch nicht einmal mit dem Unterzeichnenden stattgefunden haben. Weshalb diese 3 Monatsfrist praktiziert wird, erschließt sich mir nicht.
7. Dezember 2012: Von Jo Schaefer an 
ich glaube, ihr wirft Begriffe durcheinander.

Ein "Übungsflug" wird mit ein Fluglehrer durchgeführt, innerhalb 12 Monaten vor Ablauf und wird durch Eintrag ins Flugbuch bestätigt. Erst wenn alle Voraussetzungen (Stunden, Landungen, etc.) komplett sind, darf der selber Lehrer den Schein verlängern.

Ein "Befähigungsüberprüfung" ist eine Prüfung durch ein Examiner und darf nur innerhalb 3 Monate vor Ablauf (man kann auch den Prüfer selber aussuchen) stattfinden, nach Ablauf ist es ein Erneuerung und der Prüfer wird von der Behörde bestellt.
7. Dezember 2012: Von  an Jo Schaefer
Nicht ganz: (ich spreche nur für den Übungsflug) Das Eintragen in das Flugbuch ist beim JAR Schein nicht erforderlich, der Schein wird auf der Rückseite verlängert. Anders beim PPLN, da passierts im Flugbuch. Die drei Bedingungen laut JAR müssen erfüllt sein: 1. 12 Stunden und 12 Landungen im Jahr vor Ablaufdatum 2. Übungsflug mit Fluglehrer 3. Medical Und diese drei Bedingungen bestätigt irgendein Fluglehrer (sozusagen als Sportzeuge) gegenüber der Behörde und durch Eintragung im Schein. Wenn der bestätigende Fluglehrer nicht selbst geflogen ist, muss er irgendwo erkennen, dass der Übungsflug durchgeführt wurde. Passenderweise an einem Eintrag im Flugbuch. Damit schließt sich der Kreis: Der Eintrag im Flugbuch ist nur erforderlich zur Dokumentation des Fluges solange die anderen Bedingungen noch nicht erfüllt sind und somit noch kein Eintrag auf der Rückseite des Scheines erfolgen kann. Ist ein wenig kompliziert, aber es ist wie es ist. Machen wir uns nicht zuviele Gedanken, ab 8. April gelten neue Regeln.

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