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9. Juni 2012: Von Achim H. an Thore L.
... nur leider haben die Amis die ICAO-Vorgabe nicht vollständig umgesetzt, so dass deren "English proficient"-Bescheinigung z.B. in Deutschland nicht anerkannt wird. Auch wieder nicht so toll.

Es ist immer einfach sich aufzuregen, nur über wen? Den Sachbearbeiter beim LBA, der meist freundlich und hilfsbereit ist? Die Oberen beim LBA, die einmal wirklich pragmatisch waren und die Instandhaltungsprogramme für Flugzeuge unbürokratisch genehmigt haben und dann dafür von der EASA einen auf den Deckel bekommen haben?

Die Franzosen kontrollieren bereits seit einiger Zeit mit ihrer Gendarmerie des Transports Aériens auf Flugplätzen die Lizenzen nach dem französischen Spracheintrag. Seien wir doch froh, dass es bei uns weder eine Gendarmerie Aérienne gibt, noch verbreitete Kontrollen. Selbige Gendarmen messen übrigens auch Flughöhen und Abweichungen von der Platzrunde.

Also um ICAO-Deutsch kommen wir nicht rum. Jetzt ist es Aufgabe der AOPA sich darum zu kümmern, dass es ohne großen Aufwand umgesetzt wird.
9. Juni 2012: Von Christof Edel an Achim H.

1) Die ICAO-Richtlinien sind nur fuer den Internationalen Luftfehrker massgeblich. Innerhalb des Lizenzausstellenden Staates koennen die einzelnen Staaten machen was sie wollen. Der Unfug, dass ein Deutscher in Deutschland mit einer Deutschen Lizenz eine Deutschbescheinigung braucht hat uns EASA eingebrockt, und das diese Deutschbescheinigung umstaendlich mit Eidesstattlicher Versicherung erworben wird kommt von den Deutschen Luftfahrtbehoerden. Alles selber schuld.

2) Wenn der FAA English Proficiency Eintrag in Deutschland nicht anerkannt wird, hat dann jeder Linienpilot mit FAA-Lizenz eine separate Bescheinigung dabei, wenn er in Frankfurt landed? Glaube ich nicht.

9. Juni 2012: Von Thore L. an Achim H.
... nur leider haben die Amis die ICAO-Vorgabe nicht vollständig umgesetzt, so dass deren "English proficient"-Bescheinigung z.B. in Deutschland nicht anerkannt wird. Auch wieder nicht so toll.

Bitte mal näher erläutern... Was wird hier nicht anerkannt??
9. Juni 2012: Von Achim H. an Thore L.
Bitte mal näher erläutern... Was wird hier nicht anerkannt??

Die ICAO-Regelung schreibt vor, dass ein Level (4-6) sowie eine sich daraus ergebende Gültigkeit vermerkt wird. Die FAA druckt nur "English proficient" auf ihre Lizenzen, das genügt den Anforderungen nicht. Das bedeutet aktuell nur, dass eine EASA-CAA die FAA-Lizenz nicht als Nachweis von Englischkenntnissen anerkennt und man einen anderen Nachweis erwerben muss. Aktuell ist das nur von Belang, wenn man eine EASA-Lizenz erwerben möchte, denn die Anforderungen an Sprachtests sind im Gesetz für den Lizenzerwerb (§125 LuftPersV) eingebaut. Vielleicht kommt bald ein französischer Gendarm und vertritt die Auffassung, dass Piloten mit FAA-Lizenz generell nicht English proficient und damit aus dem Verkehr zu ziehen sind?

ICAO ist eben ein recht loser Vertrag. Es reicht nicht, dass eine Bescheinigung von einem ICAO-Land ausgestellt wird, es wird jedes Mal geprüft, ob dieses Land den Vorgang auch ICAO-konform durchgeführt hat. Im EASA-Verbund ist das genauso, so verletzt Deutschland bspw. die Regeln für die Gültigkeit von Medicals und daher werden deutsche Medicals in UK nicht anerkannt.
10. Juni 2012: Von Lutz D. an Achim H.
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