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9. Juni 2012: Von Christof Edel an Achim H.

1) Die ICAO-Richtlinien sind nur fuer den Internationalen Luftfehrker massgeblich. Innerhalb des Lizenzausstellenden Staates koennen die einzelnen Staaten machen was sie wollen. Der Unfug, dass ein Deutscher in Deutschland mit einer Deutschen Lizenz eine Deutschbescheinigung braucht hat uns EASA eingebrockt, und das diese Deutschbescheinigung umstaendlich mit Eidesstattlicher Versicherung erworben wird kommt von den Deutschen Luftfahrtbehoerden. Alles selber schuld.

2) Wenn der FAA English Proficiency Eintrag in Deutschland nicht anerkannt wird, hat dann jeder Linienpilot mit FAA-Lizenz eine separate Bescheinigung dabei, wenn er in Frankfurt landed? Glaube ich nicht.


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