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4. Mai 2012: Von Malte Höltken an 
Frau Behrle,

dies ist durchaus wahr, da beide Staaten allerdings Luftfahrerscheine nach ICAO-Regularien ausstellen (zumindest bezogen auf PPL-A/CVFR bzw. JAR-FCL) kann man von einer gemeinsamen inhaltlichen Mindestanforderung an die Ausbildung sprechen.

Für die FAA-Lizenz bedarf es 40 Stunden Flugzeit incl. 3 Stunden Nachtflug. In Europa bekanntlich 40 Stunden Blockzeit, zzgl. 5 Stunden Blockzeit im Nachtflug (um auf einen äquivalenten Berechtigungslevel zu kommen). Wenn man die Ausbildung in weniger als sechs Monaten durchläuft, sind es zum JAR-FCL gar nur 35 Stunden Blockzeit, die in Europa abgeflogen werden müssen. Hier kann nun wirklich niemand behaupten, diese Regelung würde Fluglehrer ihre Schüler übervorteilen lassen.

Und nach wie vor hängt die Qualität der Ausbildung über diese Minima hinaus maßgeblich vom Fluglehrer ab.

Besten Grusz,

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