Ja, Alex, Du brauchst natürlich ein eigenes Flugzeug. Wenn Du nach EDFZ ziehen würdest, könntest Du mit meinem Bomber fliegen…)))).
Und Dank an die anderen, ja Schweiz geht nicht. Manchmal sieht man die offensichtlichen Dinge nicht, aber das war auch Sinn dieses Blogs, zu sehen, wo der Denkfehler bei mir liegt. Auf die AG in CH habe ich halt trotzdem Zugriff. Dann eben Lichtenstein, lieber als die Bahamas. Durch die Fliegerei habe ich sowieso so viele steuerliche Verluste, dass ich weitere Kosten gar nicht gebrauchen kann, also aus steuerlichen Gründen macht das wenig Sinn.
Dafür macht ein Zusammenschluss von mehreren Piloten, die dann eben „hinter“ dieser Firma stehen, Sinn (aber aufpassen: dem deutschen Fiskus muss man diese Beteiligung offenlegen, naja..müsste man, es kommt auch auf die Gesamtkonzeption an, ich habe da ein paar Ideen…).
Aber die Frage, die sich mir dann so oder stellt ist die: wenn man diese Lichtensteiner Firma (eine AG?) nutzt, um MEHRERE Flugzeuge von verschiedenen Eigentümern zu „bündeln“, wird es natürlich danach „riechen“, dass die Firma das nur deswegen macht, sprich der Geschäftszweck ist eben der Besitz und die Vercharterung von Flugzeugen. Da stellt sich mir dann die Frage, ob das dann nicht eine erlaubnispflichtige Tätigkeit im Sinne des Luftdingensgesetztes von Lichtenstein ist. Dann hätten wir uns ins Knie geschossen. Ausserdem man muss kalkulieren, dass ein Verwaltungsrat und die Buchführung und der ganze Kram einiges Geld kostet. Vielleicht geht eine Art Holding, die ganz viele Beteiligungen hat (jedes Flugzeug), so dass hier Kosten teilweise umschifft – pardon: umflogen – werden können. Oder eine Stiftung? Ja, das wär´s vielleicht. So gemeinnützig für deutsche Piloten ))))))
Und San Marino hat vielleicht gar kein Luftverkehrsgesetz? Auch keine schlechte Idee....)))