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9. März 2012: Von Alexander Ruhnau an Alexander Krueger
Hey Alex, altes Haus. Schön Dich hier wieder zu treffen! Ich hoffe wir sehen uns mal wieder im real life.

Bis jetzt habe ich die Füße still gehalten, obwohl meine Rechtschutzversicherung für Selbständige den Fall sogar übernimmt :-) Ich warte jetzt einfach mal ab: Die großen Aufträge habe ich jetzt sowieso nicht und in einen PPL Umschreiben geht ja immer. Sollen sich die Bürokraten erst mal austoben und dann werde ich sehen wie ich deren Bürokratie am besten für mich ausnutze.

Deine Idee ist vom Grundsatz her super und ich stehe voll dahinter. Denn warum sollen immer nur wir uns gängeln lassen, da baut man sich lieber ein Konstrukt und die EASA bleibt aussen vor.

Mein Problem ist nur das ich Chartekunde bin und kein eigenes Flugzeug habe. Ich bin also machtlos wenn ich plötzlich kein FLugzeug mehr bekomme und muss sehen was die EASA macht und was meine Vercharterer daraus machen.

Viele Grüße, Alex
9. März 2012: Von Alexander Krueger an Alexander Ruhnau

Ja, Alex, Du brauchst natürlich ein eigenes Flugzeug. Wenn Du nach EDFZ ziehen würdest, könntest Du mit meinem Bomber fliegen…)))).

Und Dank an die anderen, ja Schweiz geht nicht. Manchmal sieht man die offensichtlichen Dinge nicht, aber das war auch Sinn dieses Blogs, zu sehen, wo der Denkfehler bei mir liegt. Auf die AG in CH habe ich halt trotzdem Zugriff. Dann eben Lichtenstein, lieber als die Bahamas. Durch die Fliegerei habe ich sowieso so viele steuerliche Verluste, dass ich weitere Kosten gar nicht gebrauchen kann, also aus steuerlichen Gründen macht das wenig Sinn.

Dafür macht ein Zusammenschluss von mehreren Piloten, die dann eben „hinter“ dieser Firma stehen, Sinn (aber aufpassen: dem deutschen Fiskus muss man diese Beteiligung offenlegen, naja..müsste man, es kommt auch auf die Gesamtkonzeption an, ich habe da ein paar Ideen…).

Aber die Frage, die sich mir dann so oder stellt ist die: wenn man diese Lichtensteiner Firma (eine AG?) nutzt, um MEHRERE Flugzeuge von verschiedenen Eigentümern zu „bündeln“, wird es natürlich danach „riechen“, dass die Firma das nur deswegen macht, sprich der Geschäftszweck ist eben der Besitz und die Vercharterung von Flugzeugen. Da stellt sich mir dann die Frage, ob das dann nicht eine erlaubnispflichtige Tätigkeit im Sinne des Luftdingensgesetztes von Lichtenstein ist. Dann hätten wir uns ins Knie geschossen. Ausserdem man muss kalkulieren, dass ein Verwaltungsrat und die Buchführung und der ganze Kram einiges Geld kostet. Vielleicht geht eine Art Holding, die ganz viele Beteiligungen hat (jedes Flugzeug), so dass hier Kosten teilweise umschifft – pardon: umflogen – werden können. Oder eine Stiftung? Ja, das wär´s vielleicht. So gemeinnützig für deutsche Piloten ))))))

Und San Marino hat vielleicht gar kein Luftverkehrsgesetz? Auch keine schlechte Idee....)))

9. März 2012: Von Max Sutter an Alexander Krueger

Wälzen Sie nicht endlos Eventualitäten, handeln Sie! Von wegen San Marino hat kein Luft verkehrsgesetz.

Im Übrigen ist das Datum beachtenswert. War nicht 2002 das Jahr, in dem die EASA ans Tageslicht gehoben wurde? Da haben offenbar die wackeren Bürger von San Marino das hereinbrechende Chaos vorausgesehen und die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um den mit Verwaltungsblödheit geschlagenen Europäern zu helfen und gleichzeitig etwas zu verdienen.


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