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19. September 2011: Von joy ride an Bernhard Tenzler
wenn man also Kl 1 ein bisschen "ruhen" lässt solang man privat fliegt, ändert sich erstmal nichts.
Nach welcher Pause kann man dann Kl.1 mit welcher Maßnahme reaktivieren? muss nach einer gewissen Frist (z B 3 Monate) wieder ein AMC mit "Erstuntersuchung" beauftragt werden?
19. September 2011: Von Alfred Obermaier an joy ride

Hallo Udo, das Gesetz und die zugehörigen VO sprechen nur von Erst- und von Nachuntersuchung.

Ich denke, sobald die Lizenz abläuft muss ein passendes Medical vorliegen, unabhängig davon ob das LBA bei Nichtvorliegen eines K1 den ATPL / CPL in einen PPL umwandelt.

19. September 2011: Von joy ride an Alfred Obermaier
danke
der downgrade ist noch relativ verständlich - auch wenn ich zweifel an dem sauber möglichen timing habe. (LBA müsste ja frist-überziehung oder generelle absicht klären)

aber rückwärts-upgrade über neue Kl. 1 untersuchung klingt als ob man nochmal CPL skill test machen müsste?
rein hypothetisch, natürlich. dachte kurz, man kann sich in "arbeitslosen" zeiten, oder für längere auslandsaufenthalte, die hohe medical frequenz "sparen" (1mal jährlich statt alle 5 jahre für bi-vie's). wenn man dann aber für spontane reaktivierungen auhc noch lizenz-probleme kriegt, macht das offensichtlich keinen sinn.
udo
19. September 2011: Von Alfred Obermaier an joy ride
udo, das macht in der Tat keinen Sinn.
Man kann bis 43 Tage überziehen, dann gilt das Medical ab dem Tag der Untersuchung und nicht rückwirkend. Macht aber auch nicht wirklich Sinn.
19. September 2011: Von Frank Naumann an Alfred Obermaier
Regelmäßige ärztliche Kontrollen machen ab einem gewissen Alter sicher Sinn. Zwei Dinge sollte man dabei aber immer bedenken:

1. Der Fliegerarzt ist primär ein Erfüllungsgehilfe der Luftfahrtbehörde. Wir müssen ihn zwar bezahlen, vielleicht haben wir auch persönlich einen guten Draht zu ihm. Für unaufgeforderte Gesundheitschecks ist er aber die denkbar schlechteste Adresse. Gegenüber der Luftfahrtbehörde kennt er keine ärztliche Schweigepflicht und muß daher auch für uns nachteilige Zufallsbefunde melden.

2. Die meisten sogenannten "Vorsorgeuntersuchungen" sind in Wahrheit Früherkennungsuntersuchungen. Viele Leute glauben z.B., sie bekommen keinen Krebs, wenn sie regelmäßig zur "Vorsorge" gehen. Das ist definitiv nicht der Fall. Und ob eine frühere Diagnosestellung Ihr Leben verlängert, hängt von der Krebsart und den zur Verfügung stehenden Therapieoptionen ab. Es gibt auch Erkrankungen, da verlängert eine frühzeitige Diagnose nicht Ihr Leben, wohl aber Ihr Leben mit der Diagnose (und damit ohne Pilotenschein), das PSA-Screening beim Prostata-Karzinom ist dafür ein klassisches Beispiel.

Also - eine gesunde Lebensweise sollte für jeden Piloten sowieso selbstverständlich sein. Und wenn Sie es unbedingt schwarz auf weiß lesen wollen, daß Sie fit sind, gehen sie lieber zum Hausarzt oder sonst einem Arzt Ihres Vertrauens, NICHT zum Fliegerarzt!
19. September 2011: Von  an Frank Naumann
Gut gebrüllt Löwe, macht so Sinn. Man stirbt mit dem Prostatakrebs und nicht daran, kommt öfter vor... Es macht aber auch Sinn, da regelmässig zu schaun.
19. September 2011: Von Richard G. Müller an Alfred Obermaier

Sehr geehrter Herr Obermeier,


nach 1. DV LuftVZO kann das Medical Klasse 1 in mehreren Stufen, 90 Tage, 2 und 5 Jahre überzogen werden. Aber bereits nach 90 Tagen geht es nur mit dem AMC weiter.

Die 45 Tage gelten vor dem Ablauf. Innerhalb diesem Zeitraum bleibt das Ausstellungsdatum gleich.

Bezüglich der Erneuerungen von Klassen und Musterberechtigungen gibt es eine Veröffentlichung vom LBA. Auch hier gibt es Unterschiede je nach Art und Dauer.

mit besten Grüßen


RGM

19. September 2011: Von Alfred Obermaier an Richard G. Müller

Vielen Dank Herr Müller für den Hinweis.
Momentan bin mir nicht sicher ob die 2. DV zur LVZO aus 2007 die Möglichkeit für das Medical bis 45 Tage nach Ablauf wieder eingeführt hat. Mein Fliegerdoc hat dies kürzlich sogar bestätigt. Möglicherweise hat sich soch wieder was geändert. Derzeit scheint es mir eher schwierig ständig tagesaktuell zu sein (obwohl 2007 natürlich auch schon wieder 4 Jahre bedeutet). Andererseits nutze ich generell die 45 Tage vorher damit stellt sich die Frage "what to do?" idealerweise nicht.

19. September 2011: Von Alfred Obermaier an Frank Naumann

Vielen Dank Herr Neumann für diese Ansicht der ich grundsätzlich zustimme.

19. September 2011: Von Alfred Obermaier an Frank Naumann

Herr Naumann, einen Punkt habe ich noch.

Zunächst mal die Frage: Wer ist denn Herr des Verfahrens, der Fliegerdoc oder der "Bewerber"?

Für mein Empfinden steht es jedem "Bewerber" frei mit dem Fliegerdoc in seiner Eigenschaft als Arzt (Internist oder Arbeitsmedizin oder welche Fachrichtung auch immer, mit Bindung an die Schweigepflicht) vor der Untersuchung ein informelles Gespräch im Konjunktiv zu führen. Nach Beendigung des Gespräches kann die formale Untersuchung (ohne Bindung an die Schweigepflicht) stattfinden oder auch nicht. Es gibt wohl keinen Zwang am Tag der vorgesehenen fliegerärztlichen Untersuchung diese auch tatsächlich durchführen zu müssen. Bei 45 Tage vor Ablauf, gibt es fast 6 Wochen Spielraum für einen optimalen Untersuchungstag.

Das sind meine Gedanken zu dem Thema.

19. September 2011: Von joy ride an Richard G. Müller
... 1. DV LuftVZO kann das Medical Klasse 1 in mehreren Stufen, 90 Tage, 2 und 5 Jahre überzogen werden.

das würde also heissen, erst nach den 5 jahren überziehung macht ein CPL-PPL downgrade durch's lba sinn? (sonst wäre man ja in keiner überziehungsfrist ab der zurückstufung, somit könnte diese nicht mehr eingehalten werden)

gibt es beispiele, in denen mal jemand "5 jahre pause" gemacht hat? (oder bis zu 5 jahre)
udo
19. September 2011: Von Richard G. Müller an joy ride


Nein, vielleicht falsch verstanden.



Die Anforderungen um das Medical Kasse 1 wieder zu bekommen steigen je Stufe.



Bis 90 Tage über Termin kann AME Klasse 1 wieder erneuern. Nach 90 Tagen muss man bereits ans AMC usw. bis praktisch zur komplett neuen Erstuntersuchung. Bitte selbst nachlesen. Die 1. DV ist auch im Internet zu finden.



Ähnliches gilt auch für Medical Klasse 2 nur mit anderen Maßnahmen.



RGM




20. September 2011: Von Frank Naumann an Alfred Obermaier

Wer ist denn Herr des Verfahrens, der Fliegerdoc oder der "Bewerber"?

Rechtlich gesehen beauftragen Sie Ihren Fliegerarzt mit der Erstellung eines Privatgutachtens, damit sind grundsätzlich Sie als Auftraggeber auch Herr des Verfahrens. Vor der Einführung des JAR-FCL-Medicals konnten Sie damit machen, was Sie wollten, auch in den Papierkorb werfen, wenn Ihnen das Ergebnis nicht gefallen hat.

Seit der Einführung von JAR-FCL geht das nicht mehr. Jetzt unterschreiben Sie mit dem Antrag auf Erstellung eines Tauglichkeitsgutachtens gleichzeitig Ihr Einverständnis mit der Datenübermittlung an die Luftfahrtbehörde. Formal sind Sie immer noch Herr des Verfahrens, praktisch nutzt Ihnen das aber nichts. Wenn erst einmal eine negative Tauglichkeitsbeurteilung bei der Behörde liegt, können Sie nicht mehr einfach zum nächsten Fliegerarzt gehen. Dann ist das AMC fällig, und dieses setzt sich erfahrungsgemäß über negative Urteile der vorgeschalteten AME's nur sehr ungern hinweg.

Natürlich könnten Sie mit Ihrem Fliegerarzt ein "informelles Vorgespräch im Konjunktiv" führen. Damit bringen Sie den armen Doc aber ziemlich in die Bredouille. Versetzen Sie sich doch einfach mal in dessen Lage. Er unterschreibt "nach bestem Wissen" ein Gutachten für die Luftfahrtbehörde, daß Sie flugtauglich sind, obwohl in seiner Patientenkartei (für die formal juristisch natürlich die Schweigepflicht gilt) vielleicht Tatsachen dokumentiert sind, die das Gegenteil belegen. Damit begibt er sich auf ausgesprochen dünnes Eis, für eventuelle zivilrechtliche Schadenersatzansprüche Ihrer Hinterbliebenen haftet er sogar mit seinem gesamten Privatvermögen. Warum sollte er dieses Risiko auf sich nehmen? Wenn Ihr Fliegerarzt Ihnen wohlgesonnen ist, stellt er Ihnen so wenige Fragen wie möglich und macht nur die Untersuchungen, die absolut unumgänglich, weil vorgeschrieben sind.

Das nächste Problem ist, daß die uns Piloten wohlgesonnenen Fliegerärzte in den nächsten Jahren immer weniger werden dürften. Warum? Früher war es in der ärztlichen Weiterbildungsordnung vorgeschrieben, daß nur derjenige sich "Fliegerarzt" nennen durfte, der auch selbst flugtauglich war und mindestens eine Segelfluglizenz sein Eigen nannte. Damit saß bei der Untersuchung dann ein Pilot einem anderen Piloten gegenüber, was dem gegenseitigen Verständnis sicher förderlich war. Heute können auch militante Flugplatzgegner und fundamentalistische Nicht-Flieger Fliegerärzte werden und auf diese Weise ihren Beitrag zur Reduzierung des Fluglärms leisten.

Wenn Sie also noch einen Fliegerarzt der alten Schule mit eigenem Pilotenschein haben, so schätzen Sie sich glücklich und führen Sie den armen Kerl nicht in Versuchung! Sie dürfen natürlich nicht vorsätzlich falsche Angaben machen, darüber hinaus gilt aber: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!".

20. September 2011: Von Alfred Obermaier an Frank Naumann

Vielen Dank Herr Naumann,

ihre Ansicht - der ich leider inhaltlich zustimmen muss - macht mich nachdenklich.

Mein Fliegerdoc ist in der letzten Phase seiner Lizenz und ob ich auf den Praxisnachfolger umsteige, weiß ich noch nicht.

Guter Beitrag! Danke!

20. September 2011: Von Andreas Müller an Frank Naumann
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