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20. September 2011: Von Frank Naumann an Alfred Obermaier

Wer ist denn Herr des Verfahrens, der Fliegerdoc oder der "Bewerber"?

Rechtlich gesehen beauftragen Sie Ihren Fliegerarzt mit der Erstellung eines Privatgutachtens, damit sind grundsätzlich Sie als Auftraggeber auch Herr des Verfahrens. Vor der Einführung des JAR-FCL-Medicals konnten Sie damit machen, was Sie wollten, auch in den Papierkorb werfen, wenn Ihnen das Ergebnis nicht gefallen hat.

Seit der Einführung von JAR-FCL geht das nicht mehr. Jetzt unterschreiben Sie mit dem Antrag auf Erstellung eines Tauglichkeitsgutachtens gleichzeitig Ihr Einverständnis mit der Datenübermittlung an die Luftfahrtbehörde. Formal sind Sie immer noch Herr des Verfahrens, praktisch nutzt Ihnen das aber nichts. Wenn erst einmal eine negative Tauglichkeitsbeurteilung bei der Behörde liegt, können Sie nicht mehr einfach zum nächsten Fliegerarzt gehen. Dann ist das AMC fällig, und dieses setzt sich erfahrungsgemäß über negative Urteile der vorgeschalteten AME's nur sehr ungern hinweg.

Natürlich könnten Sie mit Ihrem Fliegerarzt ein "informelles Vorgespräch im Konjunktiv" führen. Damit bringen Sie den armen Doc aber ziemlich in die Bredouille. Versetzen Sie sich doch einfach mal in dessen Lage. Er unterschreibt "nach bestem Wissen" ein Gutachten für die Luftfahrtbehörde, daß Sie flugtauglich sind, obwohl in seiner Patientenkartei (für die formal juristisch natürlich die Schweigepflicht gilt) vielleicht Tatsachen dokumentiert sind, die das Gegenteil belegen. Damit begibt er sich auf ausgesprochen dünnes Eis, für eventuelle zivilrechtliche Schadenersatzansprüche Ihrer Hinterbliebenen haftet er sogar mit seinem gesamten Privatvermögen. Warum sollte er dieses Risiko auf sich nehmen? Wenn Ihr Fliegerarzt Ihnen wohlgesonnen ist, stellt er Ihnen so wenige Fragen wie möglich und macht nur die Untersuchungen, die absolut unumgänglich, weil vorgeschrieben sind.

Das nächste Problem ist, daß die uns Piloten wohlgesonnenen Fliegerärzte in den nächsten Jahren immer weniger werden dürften. Warum? Früher war es in der ärztlichen Weiterbildungsordnung vorgeschrieben, daß nur derjenige sich "Fliegerarzt" nennen durfte, der auch selbst flugtauglich war und mindestens eine Segelfluglizenz sein Eigen nannte. Damit saß bei der Untersuchung dann ein Pilot einem anderen Piloten gegenüber, was dem gegenseitigen Verständnis sicher förderlich war. Heute können auch militante Flugplatzgegner und fundamentalistische Nicht-Flieger Fliegerärzte werden und auf diese Weise ihren Beitrag zur Reduzierung des Fluglärms leisten.

Wenn Sie also noch einen Fliegerarzt der alten Schule mit eigenem Pilotenschein haben, so schätzen Sie sich glücklich und führen Sie den armen Kerl nicht in Versuchung! Sie dürfen natürlich nicht vorsätzlich falsche Angaben machen, darüber hinaus gilt aber: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!".

20. September 2011: Von Alfred Obermaier an Frank Naumann

Vielen Dank Herr Naumann,

ihre Ansicht - der ich leider inhaltlich zustimmen muss - macht mich nachdenklich.

Mein Fliegerdoc ist in der letzten Phase seiner Lizenz und ob ich auf den Praxisnachfolger umsteige, weiß ich noch nicht.

Guter Beitrag! Danke!

20. September 2011: Von Andreas Müller an Frank Naumann
Beitrag vom Autor gelöscht

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