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Es ist mir nach wie vor unverständlich, wie bei korrekter Funkerei zwei Flugzeuge gleichzeitig ins Endteil geraten und dort zusammenstoßen können.
Unbestätigten Meldungen zufolge hat der Neuling auf der C150 bereits mit der ATPL-Schulung begonnen. Ich würde einmal annehmen, dass er seine Meldungen korrekt auf Englisch abgesetzt hat, wie es auch auf seinem Heimatflughafen LOWI von allen Platzfliegern praktiziert worden ist. Sollte (und das kann nur Spekulation sein) der zweite Unfallbeteiligte erlaubter Weise nur Flugfunk auf Deutsch beherrscht haben (was für einen Motorsegler-Piloten durchaus anzunehmen wäre), dann könnte hier vielleicht die Ursache liegen. Was der Diskussion um Sprachlevel und verpflichtendem Englisch neue Nahrung bieten könnte.
Aber das ist - wie gesagt - reine Spekulation. Ich bin auf den Unfallbericht gespannt.
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Soweit ich weiß, darf man nur mit dem BZF I ins Ausland fliegen, auch ins deutschsprachige.
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Die Diskussion hatten wir vor Jahr und Tag hitzig im Verein geführt. Demzufolge wäre 90% aller D-K***-Flieger - die mit BZF1 - im Ausland illegal unterwegs. Für "reine" Segelflieger ist es noch verzwickter: Einerseits ist dafür GESETZLICH gar kein BZF vorgeschrieben, andererseits vernünftigerweise als Ausbildungsbedingung doch wieder über das zu genehmigende Ausbildungshandbuch Voraussetzung ist. Die meisten Segelflieger gehen den Weg des Wassers und machen BZFII. Dürfen die nun mit einem D-1234 oder D-K*** ohne BZF1 im Ausland fliegen? Wenn nicht, kann Sisteron, Gap, Bormio, Fuentemilanos usw. usf. zumachen....
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>Demzufolge wäre 90% aller D-K***-Flieger - die mit BZF1 - im Ausland illegal unterwegs.
Und so ist es. Gesetzesänderung erfolgt ja nicht per Mehrheits-Verstoß.
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Ähh, die mit BZF I (und language proficiency) sind doch berechtigt, im Ausland zu fliegen. Was Ihr meint, sind doch die, die nur ein BZF II haben, oder?
Bin grad verwirrt
Olaf
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Ja.. klar! Es muss BZFII heißen... Pardon
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Also, nur noch mal zur Klarstellung:
BZF II = Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis in deutscher Sprache - nur innerhalb der Bundesrepublik gültig. BZF I = Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis in englischer Sprache - mit Proficiency-Test - im Ausland gültig.
Wenn ich mit einer PPL(A) mit einer E-Klasse im Ausland unterwegs bin, bin ich verpflichtet zumindest das BZF I zu haben! Leider kann ich nicht sagen, ob diese Verpflichtung auch für andere Lizenzen gilt.
Insofern wäre es zumindest ein Hinweis darauf, dass - sollte sich der Cessna-Pilot in Englisch gemeldet haben und der andere Pilot diese Positionsmeldung nicht einordnen konnte - unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich beide Piloten aufgrund der Tragflächenanordnung ihrer Flugzeuge (Hochdecker / Tiefdecker) nicht sehen konnten - der Zusammenstoß passieren konnte.
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das kann doch nicht korrekt sein: A/BZF einschränkungen oder privilegien sind primär nach sprachen ausgerichtet (und auf deutsche boden- und luftfunkstellen bezogen) - nicht nach (österreichisch-deutschen) grenzen - sowas hab ich ja noch nie gehört (show the regs - mein altes BZF find ich grad nicht / II hatte ich nie)
angenommen es wäre wahr, und man darf mit BZF II eigentlich nicht nach österreich, ... dann wäre englisches funken auch nicht die lösung ...
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BZF I
Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I) befähigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache in den Ländern Deutschland, Österreich und deutschsprachiger Schweiz und in englischer Sprache international.
BZF II
Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum. (Bitte Ausnahmen beachten, wie Lufträume, Sportausübungen, Segelflug etc...)
Sepp
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In der Tat gibt es anscheinend feine Unterschiede:
Das österr. BFZ ermöglicht deutsch funken auch im deutschsprachigen Ausland
Das deutsche BZF II: deutsch funken nur in Deutschland
Hätte ich nicht gedacht..
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Noch einen drauf: In Österreich braucht JEDER, der funkt, ein Zeugnis. Auch ein ULer, anders als in Deutschland. Immerhin: Die österreichischen Behörden erkennen ein deutsches BZF II auf Antrag an - dann darf man damit auch in Österreich...
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Naja, ein bisserl Ausbildung für den Flugfunk ist nichts Schlechtes..
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