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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. September 2011: Von joy ride an Ralf Kahl
das kann doch nicht korrekt sein: A/BZF einschränkungen oder privilegien sind primär nach sprachen ausgerichtet (und auf deutsche boden- und luftfunkstellen bezogen) - nicht nach (österreichisch-deutschen) grenzen - sowas hab ich ja noch nie gehört (show the regs - mein altes BZF find ich grad nicht / II hatte ich nie)

angenommen es wäre wahr, und man darf mit BZF II eigentlich nicht nach österreich, ... dann wäre englisches funken auch nicht die lösung ...

2. September 2011: Von Sepp Hattinger an joy ride

BZF I

Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I) befähigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache in den Ländern Deutschland, Österreich und deutschsprachiger Schweiz und in englischer Sprache international.

BZF II

Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum. (Bitte Ausnahmen beachten, wie Lufträume, Sportausübungen, Segelflug etc...)

Sepp

2. September 2011: Von Flieger Max Loitfelder an joy ride
In der Tat gibt es anscheinend feine Unterschiede:

Das österr. BFZ ermöglicht deutsch funken auch im deutschsprachigen Ausland

Das deutsche BZF II: deutsch funken nur in Deutschland

Hätte ich nicht gedacht..
2. September 2011: Von  an Flieger Max Loitfelder
Noch einen drauf: In Österreich braucht JEDER, der funkt, ein Zeugnis. Auch ein ULer, anders als in Deutschland. Immerhin: Die österreichischen Behörden erkennen ein deutsches BZF II auf Antrag an - dann darf man damit auch in Österreich...
2. September 2011: Von Flieger Max Loitfelder an 
Naja, ein bisserl Ausbildung für den Flugfunk ist nichts Schlechtes..

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