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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. September 2011: Von Sepp Hattinger an joy ride

BZF I

Das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I) befähigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache in den Ländern Deutschland, Österreich und deutschsprachiger Schweiz und in englischer Sprache international.

BZF II

Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache und im deutschen Luftraum. (Bitte Ausnahmen beachten, wie Lufträume, Sportausübungen, Segelflug etc...)

Sepp


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