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21. Dezember 2010: Von Christian Weidner an M Schnell
Moin!
Es ist laut der Beschreibung in der Benutzungsordnung ein "Verkehrslandeplatz".
Gibt es eigentlich im Rahmen der Betriebspflicht Mindestöffnungszeiten, oder kann ein Flugplatz/Landeplatz/Flughafenbetreiber sich das aussuchen? Wo wird das geregelt?

Ich habe auch den Verdacht, daß die Spekulation auf die Baugrundstücke mitverantwortlich ist für die Entscheidungen, den Platz immer unattraktiver zu gestalten.
Gruß,###-MYBR-###Christian
22. Dezember 2010: Von Ernst-Peter Nawothnig an Christian Weidner
Betriebszeiten Verkehrslandeplatz: Die Luftfahrtbehörde muss vom Betreiber gewünschte Zeiten genehmigen, kann also Auflagen machen, denn der öffentliche Charakter des Platzes erfordert die Anfliegbarkeit zu verkehrsüblichen Zeiten. Sonst wäre man ein Sonderlandeplatz; da ist der Betreiber völlig frei in seinen Entscheidungen.
Anderen Plätzen hätte man was gehustet mit derartigen Nicht-Betriebszeiten, aber mit der Stadt Kiel legt man sich nicht an.

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