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15. Juni 2010: Von Julian Koerpel an Willi Henrich
Ich seh es so:

so sollte es sein:
Wenn Ausbildung in CH + Prüfung in CH = Lizenzausstellung durch D
oder

Wenn Ausbildung in CH, Prüfung in D = Lizenz durch D

so ist es wohl leider:
Wenn Ausbildung in D = Prüfung in D = Lizenz in D
Wenn Ausbildung in CH = Prüfung in CH = Lizenz in CH

Die (Wir) Deutschen haben immer noch nicht kapiert, was JAR FCL / EASA bedeutet.....

Allerdings fordern z.B. die Österreicher bei einem vorhandenen JAR Medical welches durch einen D AME ausgestellt wurde für eine AT Lizenz auch ein AT Medical....

Somit sind wir nicht allein :-)

Viel Erfolg bei der Prüfung und denken Sie ruhig über die Vorteile einer CH JAR FCL Lizenz nach (ZÜP etc)

Happy Landings !
15. Juni 2010: Von Michael Stock an Julian Koerpel
"Allerdings fordern z.B. die Österreicher bei einem vorhandenen JAR Medical welches durch einen D AME ausgestellt wurde für eine AT Lizenz auch ein AT Medical.... "

Nach meiner erfahrung gilt das nur fuer die Erstausstellung der oesterreichischen Lizenz, danach kann es auch ein D-Medical sein. Auch fuer die Erstausstellung akzeptiert Austrocontrol einen deutschen Fliegerarzt, wenn Austrocontrol die Untersuchungsunterlagen erhaelt.

War zumindest bei mir so.
15. Juni 2010: Von Max Sutter an Julian Koerpel
Wenn Ausbildung in CH = Prüfung in CH = Lizenz in CH

So ausschließlich stimmt das aber schon seit etwa 50 Jahren zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich nicht mehr, denn die Ausweise wurden schon seit so lange auf staatsvertraglicher Ebene gegenseitig anerkannt.

Das müsste der aktuelle Stand sein (drittletztes .pdf), denn es ist aus der derzeit gültigen (schweizerischen) Bundesrats-Homepage www.admin.ch.

Der Weg durch das BYLAS bringt einen möglicherweise nach Art des Buchbinders Wanninger an lauter inkompetenten Leuten vorbei. Dagegen ist anzunehmen, dass im LBA immer noch ein paar Leute mit Durchblick sitzen. Ich würde dort anrufen, ich bin fast sicher, Sie bekommen dort nach wie vor kompetente Auskunft, auch wenn man wohl jedes Mal davorsetzen dürfte, dass man eigentlich nicht mehr zuständig sei.
16. Juni 2010: Von  an Julian Koerpel
"Allerdings fordern z.B. die Österreicher bei einem vorhandenen JAR Medical welches durch einen D AME ausgestellt wurde für eine AT Lizenz auch ein AT Medical.... "

Das ist auch bei anderen Staaten so (z.B. GB und F).
Leider weicht Deutschland von den JAR-FCL Medical Richtlinien ab und daher verweigern einige Staaten die Anerkennung deutscher Medicals.

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